Sitzung: 20.08.2013 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 089/13
Frau Konrad stellt die Drucksache vor und übergibt das
Wort an Frau Weger, die auf die wesentlichsten Änderungen in der
Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der örtlichen Vereine,
Verbände, Initiativen und Organisationen eingeht.
Dazu zählen:
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Der
Spielraum für Verstöße gegen die Richtline wurde eingedämmt. Aus Kann- sind
Muss-Bestimmungen geworden.
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Vereinsfeste
und Jubiläen jeglicher Art wurden von der Förderung ausgeschlossen.
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Eine
Förderung wird nun nur noch bewilligt, wenn damit der Vereinszweck unterstützt
wird.
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Die
Anträge müssen weiter präzisiert werden (z.B. Vorlage des
Freistellungsbescheides).
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Es muss
eine Mitteilung erfolgen, wenn Änderungen bei Zweck der Maßnahme- oder
Sonderförderung eintreten.
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Unentgeltlich
erbrachte Eigenleistungen können jetzt eingerechnet werden, soweit diese nachweisbar
sind.
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Fällt
eine Maßnahme weg für die bereits ein Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde,
so darf das Geld nicht ohne Zustimmung der Verwaltung für eine andere Maßnahme
verwendet werden.
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Fördermittel
werden bei nicht zweckgebundener Verwendung zurückgefordert.
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Es sind
vorrangig Mittel Dritter einzusetzen. Die Förderung durch die Gemeinde erfolgt
erst nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten.
Sie bittet um
Zustimmung.
An der
anschließenden Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Herr Weis,
Herr Singer, Frau Weger, Frau Konrad und Herr Nieter.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig beschlossen