Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 871.458,50 € ist wie folgt zu verwenden:

1.)     10 % des Jahresüberschusses (87.145,85 €) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.

2.)     90 % des Jahresüberschusses (784.312,65 €) sind mit 260.141,30 € in die Gesellschaftsvertraglichen Rücklagen und mit 524.171,39 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 104/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.09.2013 zu setzen.