Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der geprüfte Jahresabschluss 2012, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 01.08.2013 wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.

 

 

Anlagen

·       Jahresabschluss 2012 mit seinen Anlagen

·       Prüfbericht

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch die Kämmerin, Frau Grohs.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 097/13 beteiligt sich:

 

Herr Templin zu Protokoll

Von der Kämmerei ist gute Arbeit geleistet worden. Ich habe aber eine Kritik und zwar betrifft sie die Nichtbilanzierung der Investitionen, die wir an der Grundschule Auf dem Seeberg getätigt haben. Sie schreiben selber dazu in bilanziell nicht erfasste Sachverhalte, dass, als diese Investitionen getätigt worden sind, in eine Mietsache ohne vertragliche Absicherung, dass das nicht aktivierbar war. Das ist richtig. In dem Moment allerdings, als wir den städtebaulichen Vertrag abgeschlossen haben und den Zahlungsumfang festgelegt haben, nämlich dass die Investition nach der entsprechenden DIN-Größe, die entsprechend ihrer Aufstellung ungefähr bei ca. 3,3 Mio. Euro liegt, dass wir die abzüglich des benutzten oder abgeschriebenen Wertverlustes dann bei Aufgabe des Mietverhältnisses zurückerstattet bekommen. Meines Erachtens hätte in dem Moment, als dieser Vertrag abgeschlossen worden ist, es auch entsprechend aktiviert werden müssen. Wir hätten dann auch den Vorteil, über die jährlich vorgenommenen Abschreibungen einigermaßen im Blick zu haben, was von unserer damaligen Investition noch übrig geblieben ist. Wer das noch einmal nachlesen möchte; es steht auf jeden Fall vor Kapital 4.1.13. Ich werde mich hier der Stimme enthalten.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 097/13:

Die DS-Nr. 097/13 wird einstimmig beschlossen.