Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Jahresüberschuss in Höhe von 871.458,50 Euro ist wie folgt zu verwenden:

 

1.    10 % des Jahresüberschusses (87.145,85 Euro) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.

2.    90 % des Jahresüberschusses (784.312,65 Euro) sind mit 260.141,30 Euro in die Gesellschaftsvertraglichen Rücklagen und mit 524.171,39 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 104/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 104/13:

Die DS-Nr. 104/13 wird einstimmig beschlossen.