1.              Herr Dr. Klocksin

1.1.        Auf meine Frage zu Altkleidersammelcontainern in Kleinmachnow aus der letzten Sitzung liegt die Antwort vor. Wir haben heute erfahren, dass 20 Container im Ort stehen und diese 20 Container bei einer einzigen Firma zusammengeführt sind und gleichzeitig die vertragliche Bindung der Gemeinde seit 2005 ausschließt, dass Andere wie z. B. Rotes Kreuz oder Caritas auch Container aufstellen dürfen. Ich rege an, sich damit auseinander zu setzen, ob das klug ist oder ob man auch andere Aufsteller zulässt. In einer Gemeinde ein Monopol zu schaffen, halte ich für unangemessen. Die Jahreseinnahmen von 7.100 Euro werden der Grund nicht sein. Im Übrigen ist der Nachweis der Frage der Gemeinnützigkeit oder respektive der Zusammenarbeit mit auch caritativen Einrichtungen durch das Antwortschreiben, was Sie beigefügt haben, nicht gegeben. Ich bitte, meine Anregung aufzunehmen und bis zur nächsten Sitzung zu unterrichten

·  wie lange der Vertrag läuft,

·  wann eine Nachverhandlung erfolgen kann und

·  inwieweit es möglich wäre, auch für Andere Raum zu schaffen, um tatsächlich für caritative Einrichtungen Tätigkeiten zu organisieren.

 

 

Die Fragen werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

2.              Herr Musiol

2.1.        Meine Frage betrifft die Einweihung des Schulhofes der Eigenherd-Grundschule. Mir ist nahe gebracht worden, dass die Balken, die auf der Tartanfläche waren, wieder entfernt worden sind. Ist das richtig?

 

 

Frau Konrad, Fachbereichsleiter Schul-. Kultur- und Gebäudemanagement

Die Balancierbalken sind herausnehmbar und wieder einsetzbar. Für das Schulfest am Freitag wurden die Balken herausgenommen.

 

 

3.              Herr Templin

3.1.        Grundstück mit den reichhaltig bepflanzten Blumenrabatten, Flur 8, Flurstück 1864 – Der Bürgermeister sagte im Hauptausschuss, das Grundstück hätte eine Größe von 4.000 m² und einen Wert von ungefähr 1 Mio. Euro.

·  Wie groß ist dieses Grundstück?

·  In welcher Form ist es in das Eigentum der gewog gelangt?

·  Mit welchem Wert wird dieses Grundstück bei der gewog bilanziert?

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

3.2.        Meine zweite Frage bezieht sich auf den städtebaulichen Vertrag, der mit Kondor Wessels und dieser bulgarischen Firma, die das Alten- und Pflegeheim errichtet hat, abgeschlossen wurde. Im Rahmen dieses städtebaulichen Vertrages hat die Gemeinde Kleinmachnow sich verpflichtet, ein Grundstück zu kaufen und als Parkplatz herzurichten und dem Alten- und Pflegeheim zur Nutzung zu überlassen. Im Gegenzug bekam sie das Wegerecht auf einem 1,50 m breiten Streifen nördlich der Förster-Funke-Allee. Diesen Streifen, den wir für das Nutzungsrecht haben, ist jetzt bepflanzt worden.

·  Ist das abgesprochen?

·  Bleibt das temporär?

·  Ändert sich daran etwas?

·  Inwieweit wird in diese Bepflanzung eingegriffen?

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

3.3.        Die Besetzung des Geschäftsführers der Freibad Kiebitzberge GmbH geht auf einen Gesellschafterbeschluss zurück und ist meines Erachtens der erste Gesellschafterbeschluss, den wir nicht zur Abstimmung im Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung hatten.

·  Wie gedenken Sie zu verfahren, wenn Gesellschafterbeschlüsse von einiger Tragweite gefasst werden sollen?

·  Wollen Sie sich weiterhin kein Votum der Gemeindevertretung holen?

·  War es eine einmalige Ausnahme und wenn ja, warum?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 3.1.

Ich habe im Hauptausschuss gesagt, dass das Grundstück 4.000 m² groß ist. Das Grundstück selber, was der gewog gehört, ist nur 2.000 m² groß. Der Verkehrswert dürfte zurzeit bei etwa 260 Euro pro Quadratmeter liegen. Im Rahmen eines Einbringungsvertrages ist das Grundstück in den 90iger Jahren an die gewog übertragen worden zur Entwicklung des gesamten Gebietes dort und dem Abriss der Kasernen.

 

 

zu 3.2

Die Frage wird schriftlich beantwortet.

 

 

zu 3.3.

Wie ich in Zukunft gedenke zu verfahren, hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab. Die Entscheidung des Geschäftsführers für die Freibad Kiebitzberge GmbH wurde im Aufsichtsrat einstimmig gefasst. Der Bürgermeister ist damals übergangsweise als Geschäftsführer bestellt worden. Das ist aber keine Dauerlösung. Da die erste Auswahl nicht erfolgreich war, stimmten alle zehn Mitglieder des Aufsichtsrates und die beiden Mitglieder des Fördervereins dem Gesellschafterbeschluss zu, damit die Tätigkeit auch sofort aufgenommen werden kann. Für die Freibad Kiebitzberge GmbH gibt es unheimlich viel zu tun, von der Weitererarbeitung der Eröffnungsbilanz bis zum Sanierungskonzept.

 

 

Nachfrage von Herrn Templin

Meines Erachtens ist das irgendwann mal so dargelegt worden, dass Sie sich generell in Gesellschafterangelegenheiten das Votum des Hauptausschusses ggf. der Gemeindevertretung einholen. Wenn Sie das als Gesellschafter jetzt in der Gesellschafterversammlung so machen, wie Sie es gut finden oder wie es die Diskussion ergibt, dann ist es so, dass die Gemeindevertretung keine Zugriffsrechte auf Gesellschafterentscheidungen mehr hat.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich habe es nicht so gemacht, wie ich es schön fand, sondern es wurde so gemacht, wie es der Aufsichtsrat, der aus drei Kommunen besteht, einstimmig beschlossen hat. Ich bedanke mich für Ihren Hinweis.

 

 

4.              Frau Sahlmann

4.1.        Meine Anfrage bezieht sich auf das Modell Inklusion in Kleinmachnow. Soviel ich weiß, gibt es für dieses Modell zwei Musterschulen; Inklusion an der Seeberg-Grundschule und Integration an der Steinweg-Grundschule.

·  Wie viele Schüler mit einer Beeinträchtigung werden an den Schulen beschult?

·  Wie viele Schüler in welcher Klassenstufe?

·  Wie sind, aus Sicht der Lehrer und der Schulleitung, die Erfahrungen mit den Modellen an diesen beiden Schulen?

 

 

Die Fragen werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

5.              Frau Dr. Kimpfel

5.1.        Auf meine Frage zu den Hundetoiletten wurde geantwortet, dass sie ein Mal in der Woche gereinigt werden. Meine Information vom Bauhof ist, dass sie zwei Mal in der Woche gereinigt werden. Das irritiert mich. Die Antwort, dass die Mülleimer in den öffentlichen Grünanlagen drei Mal in der Woche geleert werden, ist falsch. Sie werden nur ein Mal in der Woche geleert. Sollten wir das so bezahlen, dann sollten wir das schnellstens ändern.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wir haben beim Bauhof nachgefragt. Sicherlich hat es in den Sommermonaten Aufträge gegeben, die Hundetoiletten zwei Mal in der Woche zu reinigen, wenn es sehr stark gerochen hat. Die andere Sache lasse ich überprüfen. Sollten wir drei Leerungen in der Woche bezahlen und nur eine bekommen, werden wir selbstverständlich die Erträge zurückfordern.

 

 

 

21:45 Uhr - Ende der öffentlichen Sitzung