Sitzung: 16.10.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Anfrage Herr Gutheins:
In der Förster-Funke-Allee stehen zwei Peitschenmasten, an denen
bezahlte Werbungen von einer Apotheke und von Lidl angebracht sind. Im Zuge der
Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße auf 30 km/h, zwischen
Karl-Marx-Straße und der Hohen Kiefer, wurden diese Masten dazu benutzt, um
Verkehrszeichen anzubringen. Gilt dann anderes Recht, wenn die Gemeinde die
Schilder oder die Werbeflächen vermietet und Mieteinnahmen hat, als wenn es
umsonst ist (bei der Wahlwerbung)?
Die Anfrage konnte nicht beantwortet werden.
Anfrage Frau Beutler:
An der Stammbahn, gegenüber der Nr. 161, am Grünstreifen, steht eine
wunderschöne große Tanne. Dicht neben der Tanne steht eine Eiche. Wenn die
Eiche sich weiter ausbreitet, wird sie die Tanne stören. Es wäre schade, wenn
die Tanne eingehen würde.
Die Verwaltung geht dem Hinweis nach.
Anfragen von Frau Sahlmann:
I. Vernichtung eines Biotops in
der Geschwister-Scholl-Straße 8, Alte Zehlendorfer Villenkolonie
Im B-Plan 022 ist das Gebiet an der Geschwister- Scholl- Straße 8 in
Richtung Pferdepfuhl als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es befindet sich
lt. Landschaftsrahmenplan Potsdam- Mittelmark im LSG, ist ein Biotop und nach §
32 BbgNatSchG ein geschütztes Kleingewässer.
Im ersten Halbjahr 2013 wurde der natürliche Bewuchs entfernt,
Rollrasen verlegt und das Biotop zerstört.
1. Warum wurde das Biotop vernichtet, ohne dass die Gemeindeverwaltung
eingegriffen hat?
2. Wie steht die Verwaltung zu der Verpflichtung, Artenschutz zu
gewährleisten?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zerstörung rückgängig zu
machen?
Unabhängig von der Ahndung muss eine Rekultivierung und eine
Wiederbepflanzung veranlasst werden.
II. Neubebauung an der Straße Oberberg
auf der westlichen Seite an der hohen Böschung zur Straße Seeberg
1.
Stimmen bei dem Neubau die Maße mit den Vorgaben des B - Plans überein?
2.
Warum wurde genehmigt, dass in diesem Gebiet, was unter Denkmalschutz steht, so
eine hohe und überdimensionale Bebauung (GRZ/GFZ!) zulässig ist und damit einen
unangemessenen Eingriff in das Landschaftsbild darstellt.
III. Baumfällungen auf dem hinteren
Grundstücksbereich des alten Seemannsheims, welches an den Sportplatz der
Eigenherdschule grenzt, am Zehlendorfer Damm 71 - 73
1. Da
es sich hier um ein ausgewiesenes Waldgrundstück handelt, sind Fällungen in
diesem Umfang auf keinen Fall zulässig. Welche Genehmigungen bzw. Informationen
liegen der Verwaltung von der zuständigen Forstbehörde zu dieser maßlosen
Abholzung vor?
2.
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Gemeinde unternommen, um die über eine
Woche im September andauernden Fällarbeiten zu stoppen, nachdem Bürger die
Verwaltung darüber informiert haben.
Anmerkung:
Wie bekannt hat hier der Bauherr zum wiederholten Mal gegen Recht und Gesetz
verstoßen.
Frau
Sahlmann bittet um schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen.
Anfrage von Frau Blancke:
Es ist
auffällig, dass eine zunehmende Versiegelung der Gärten, Vorgärten erfolgt. Ist
so etwas generell genehmigungspflichtig im Ort?
Beantwortung
durch Herrn Grubert: Bei der Versiegelung der Grundstücke, vor allem der
Grundstücksfreiflächen, sind die planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten, das
ist insbesondere die Grundflächenzahl (GRZ).
Anfragen von Herrn Musiol
1. Ich
hätte gerne eine Information zur personellen Besetzung des Ordnungsamtes.
Beantwortung
Frau Leißner: Zurzeit sind im Ordnungsamt zwei Außendienstmitarbeiter von
ehemals 4 Außendienstmitarbeitern tätig. Die zwei ehemaligen Mitarbeiter
wechselten intern in einen anderen Fachbereich. Die zwei freien Stellen wurden
ausgeschrieben und Bewerbungsgespräche
geführt. Zeitnah sollen Entscheidungen getroffen werden über die zwei neu
einzustellenden Mitarbeiter.
2.
Gibt es neue Informationen zur Wildschweinproblematik?
Beantwortung
Frau Leißner: Im Allgemeinen sei das Auftreten der Wildschweine stark
zurückgegangen. Es gehen auch sehr wenige Anrufe/Beschwerden zu
Wildschweinsichtungen/Begegnungen ein. Zurzeit gibt es nur einen von zwei
Jagdpächtern für Kleinmachnow/Stahnsdorf. Die Jagdgenossenschaft wird im November
tagen, um einen zweiten Jagdpächter zu ernennen.
Frau
Leißner wird dann dazu in der nächsten Ausschusssitzung berichten.