Anfrage Herr Gutheins:

In der Förster-Funke-Allee stehen zwei Peitschenmasten, an denen bezahlte Werbungen von einer Apotheke und von Lidl angebracht sind. Im Zuge der Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße auf 30 km/h, zwischen Karl-Marx-Straße und der Hohen Kiefer, wurden diese Masten dazu benutzt, um Verkehrszeichen anzubringen. Gilt dann anderes Recht, wenn die Gemeinde die Schilder oder die Werbeflächen vermietet und Mieteinnahmen hat, als wenn es umsonst ist (bei der Wahlwerbung)?

Die Anfrage konnte nicht beantwortet werden.

 

Anfrage Frau Beutler:

An der Stammbahn, gegenüber der Nr. 161, am Grünstreifen, steht eine wunderschöne große Tanne. Dicht neben der Tanne steht eine Eiche. Wenn die Eiche sich weiter ausbreitet, wird sie die Tanne stören. Es wäre schade, wenn die Tanne eingehen würde.

Die Verwaltung geht dem Hinweis nach.

 

Anfragen von Frau Sahlmann:

 

I. Vernichtung eines Biotops in der Geschwister-Scholl-Straße 8, Alte Zehlendorfer Villenkolonie

Im B-Plan 022 ist das Gebiet an der Geschwister- Scholl- Straße 8 in Richtung Pferdepfuhl als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es befindet sich lt. Landschaftsrahmenplan Potsdam- Mittelmark im LSG, ist ein Biotop und nach § 32 BbgNatSchG ein geschütztes Kleingewässer.

Im ersten Halbjahr 2013 wurde der natürliche Bewuchs entfernt, Rollrasen verlegt und das Biotop zerstört.

 

1. Warum wurde das Biotop vernichtet, ohne dass die Gemeindeverwaltung eingegriffen hat?

2. Wie steht die Verwaltung zu der Verpflichtung, Artenschutz zu gewährleisten?

3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zerstörung rückgängig zu machen?

 

Unabhängig von der Ahndung muss eine Rekultivierung und eine Wiederbepflanzung veranlasst werden.

 

II. Neubebauung an der Straße Oberberg auf der westlichen Seite an der hohen Böschung zur Straße Seeberg

 

1. Stimmen bei dem Neubau die Maße mit den Vorgaben des B - Plans überein?

 

2. Warum wurde genehmigt, dass in diesem Gebiet, was unter Denkmalschutz steht, so eine hohe und überdimensionale Bebauung (GRZ/GFZ!) zulässig ist und damit einen unangemessenen Eingriff in das Landschaftsbild darstellt.

 

III. Baumfällungen auf dem hinteren Grundstücksbereich des alten Seemannsheims, welches an den Sportplatz der Eigenherdschule grenzt, am Zehlendorfer Damm 71 - 73

 

1. Da es sich hier um ein ausgewiesenes Waldgrundstück handelt, sind Fällungen in diesem Umfang auf keinen Fall zulässig. Welche Genehmigungen bzw. Informationen liegen der Verwaltung von der zuständigen Forstbehörde zu dieser maßlosen Abholzung vor?

 

2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung der Gemeinde unternommen, um die über eine Woche im September andauernden Fällarbeiten zu stoppen, nachdem Bürger die Verwaltung darüber informiert haben.

 

Anmerkung: Wie bekannt hat hier der Bauherr zum wiederholten Mal gegen Recht und Gesetz verstoßen.

 

Frau Sahlmann bittet um schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen.

 

Anfrage von Frau Blancke:

Es ist auffällig, dass eine zunehmende Versiegelung der Gärten, Vorgärten erfolgt. Ist so etwas generell genehmigungspflichtig im Ort?

Beantwortung durch Herrn Grubert: Bei der Versiegelung der Grundstücke, vor allem der Grundstücksfreiflächen, sind die planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten, das ist insbesondere die Grundflächenzahl (GRZ).

 

Anfragen von Herrn Musiol

1. Ich hätte gerne eine Information zur personellen Besetzung des Ordnungsamtes.

Beantwortung Frau Leißner: Zurzeit sind im Ordnungsamt zwei Außendienstmitarbeiter von ehemals 4 Außendienstmitarbeitern tätig. Die zwei ehemaligen Mitarbeiter wechselten intern in einen anderen Fachbereich. Die zwei freien Stellen wurden ausgeschrieben und  Bewerbungsgespräche geführt. Zeitnah sollen Entscheidungen getroffen werden über die zwei neu einzustellenden Mitarbeiter.

2. Gibt es neue Informationen zur Wildschweinproblematik?

Beantwortung Frau Leißner: Im Allgemeinen sei das Auftreten der Wildschweine stark zurückgegangen. Es gehen auch sehr wenige Anrufe/Beschwerden zu Wildschweinsichtungen/Begegnungen ein. Zurzeit gibt es nur einen von zwei Jagdpächtern für Kleinmachnow/Stahnsdorf. Die Jagdgenossenschaft wird im November tagen, um einen zweiten Jagdpächter zu ernennen.

Frau Leißner wird dann dazu in der nächsten Ausschusssitzung berichten.