Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan- Änderungsverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB eingeleitet werden. Die Änderung des Baufensters entspricht einer ge­ordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung, Bebauungspläne zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile. Hier handelt es sich um eine notwendige Anpassungsmaßnahme.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

Die Antragsteller haben die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren zugesichert.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin, Frau Neidel, Frau Dr. Kimpfel


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt