Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erläuterungen

Mit den laufenden Bauleitplan-Verfahren (Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow) sowie mit dem auf Landesebene laufenden Verfahren zur Ausgliederung von Flächen im Alten Dorf aus dem Landschafts­schutzgebiet „Parforceheide“ sollen – unter anderem – die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auf Flächen des ehemaligen Gutshofes eine neue ev. Gemeindekirche errichtet werden kann.

Die in der Bauleitplanung für die Gemeindekirche vorgesehene Fläche am Zehlendorfer Damm ist im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.

Zu Fragen des Grunderwerbs des erforderlichen Baugrundstücks durch die ev. Kirche, zur Nutzung weiterer Flächen und zu sonstigen Fragen wird außerdem ein Vertrag abzuschließen sein (Städtebaulicher und Grundstückskaufvertrag).

Der Bürgermeister und seine Verwaltung führen gegenwärtig Verhandlungen mit der ev. Aufer­stehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow über die Vertragsinhalte. Der bisherige Verhandlungsstand ist in einer Vertragskonzeption zusammengefasst (vgl. Anlage 1). Der Konzeption ist eine Übersichtskarte zur besseren Verortung der diversen, im Vertrag genannten Teilflächen beigefügt (vgl. Anlage 2).

Zum Wert des Baugrundstücks, dass die ev. Kirche zu erwerben beabsichtigt, liegt ein Gutachten vom 13.09.2013 vor (vgl. Anlage 3, Auszug aus dem Gutachten).

Vorgesehen ist, die Vertragsverhandlungen im Laufe des Monats Oktober abzuschließen, so dass der Vertrag bis Jahresende 2013 beurkundet werden und eine Billigung der enthaltenen Prämissen durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgen kann. (Die Anlagen 1, 2 und 3 sind mit der Information verteilt worden.)


Herr Grubert gibt eine kurze Erläuterung und weist noch einmal darauf hin, dass es sich hier um einen Entwurf des Städtebaulichen Vertrages handelt.

 

Frau Blancke drückt ihre Verwunderung aus, über

 

·         die schon mit der Kirche laufenden Verhandlungen zum Vertrag, obwohl der Bebauungsplan erst im November beschlossen werden soll,

·         den verwendeten Begriff „äußere Gestaltung des Erweiterungsbaus“ und über

·         den so niedrigen Preisansatz für ein doch so hochwertiges und bedeutungsvolles Grundstück.

 

Anfrage von Frau Blancke: Was ist mit der temporären Nutzung der Fläche F 2 gemeint?

 

Ausführungen Herr Grubert: „Es ist ein Verkehrsgutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten Gutachterin. Das ist die Bewertung eines 1.020 m² großen Grundstückes in dem jetzigen Zustand unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Maßnahmen wie Baumfällungen auch Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen werden. Frau Hänicke-Hurlin wird von mir, weil alle sagen, der Verkehrswert von  35.000,00 € sei zu niedrig, in den entscheidenden Hauptausschuss oder vielleicht in den Finanzausschuss eingeladen und das Ganze erläutern.

Unter einer temporären Sondernutzung stellen wir uns hier vor, wenn es ein Freianlagenkonzept gibt, dass es z. B. im Sommer eine Sonntagsgottesdienstveranstaltung draußen gibt oder am 24.12. einen Weihnachtsgottesdienst. Also vielleicht 3 – 5 und nicht mehr als 10 Veranstaltungen pro Jahr. Aber das wird dann durch einen standardisierten Vertrag geregelt werden.“

 

Herr Gutheins schlägt vor, einen zweiten Sachverständigen hinzuzuziehen.

Erwiderung Herr Grubert: Wir sollten erst Frau Hänicke-Hurlin anhören und dann entscheiden.

 

Anfrage Frau Dr. Kimpfel: Welchen Preis zahlen wir pro m² für das Medonwäldchen? Und vor allen Dingen, sie wollen ja, dass die Parkplätze kostenlos sind, weil wir sie ja freundlicherweise mitbenutzen dürfen; die Frage ist, zahlen wir dann für die gesamten 3.724 m² und zu welchem Preis?

 

Beantwortung Herr Grubert: „Es wird ein Gutachten bzgl. der Flächen Medonwäldchen eingeholt. Ich kann Ihnen sagen, dass es im Moment eine Bodenrichtwertkarte gibt, in der der Waldpreis enthalten ist. Das Medonwäldchen ist kein Bauerwartungsland, es ist eigentlich Wald. Es gibt einen Preis; ich kann jetzt nicht genau sagen, ob er bei 0,70 €/m², bei 1,10 €/m² oder bei 1,25 €/m² liegt, aber das ist so ungefähr die Größenordnung, die die Bodenrichtwertkarten in Potsdam-Mittelmark für Waldflächen vorsehen. Damit können Sie ausrechnen, was ungefähr der Gegenwert sein wird.“

 

Frau Dr. Kimpfel spricht sich dagegen aus, die Parkplätze kostenlos zu übergeben; sie sollten auch nicht verkauft werden; entweder als Erbpacht oder sie bleiben im Besitz der Gemeinde.

 

Frau Sahlmann führt aus, dass sie das ablehnen würde; wenn die Kirche dort baut, dann soll sie auch im vollen Umfang die Flächen kaufen und im vollen Umfang die Kosten übernehmen. Weiterhin merkt sie an, dass die Kostenberechnung nicht stimmen könne und erläutert dies.

 

Herr Musiol zu Protokoll: „Ich erkläre hiermit, dass ich dagegen bin.“

Nachfrage Herr Musiol: Wie sieht es mit einer langjährigen Pacht an der Kirche aus?

Beantwortung Herr Grubert: „Die Kirche braucht eine wesentliche Bezuschussung der Landeskirche für diese ganzen Maßnahmen. Und die Auffassung der Landeskirche in Brandenburg ist, dass Investitionsmaßnahmen nicht mehr gefördert werden bei Erbpacht.“

 

Frau Dr. Kimpfel verlässt die Sitzung.

 

Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr