Sitzung: 16.10.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: INFO 021/13
Erläuterungen
Mit den laufenden Bauleitplan-Verfahren (Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ und 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow) sowie mit dem auf Landesebene laufenden
Verfahren zur Ausgliederung von Flächen im Alten Dorf aus dem Landschaftsschutzgebiet
„Parforceheide“ sollen – unter anderem – die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass auf Flächen des ehemaligen Gutshofes eine neue ev. Gemeindekirche
errichtet werden kann.
Die in der Bauleitplanung für die Gemeindekirche vorgesehene Fläche am
Zehlendorfer Damm ist im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.
Zu Fragen des Grunderwerbs des erforderlichen Baugrundstücks durch die
ev. Kirche, zur Nutzung weiterer Flächen und zu sonstigen Fragen wird außerdem
ein Vertrag abzuschließen sein (Städtebaulicher und Grundstückskaufvertrag).
Der Bürgermeister und seine Verwaltung führen gegenwärtig Verhandlungen
mit der ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow über die
Vertragsinhalte. Der bisherige Verhandlungsstand ist in einer Vertragskonzeption
zusammengefasst (vgl. Anlage 1).
Der Konzeption ist eine Übersichtskarte zur besseren Verortung der diversen, im
Vertrag genannten Teilflächen beigefügt (vgl. Anlage 2).
Zum Wert des Baugrundstücks, dass die ev. Kirche zu erwerben
beabsichtigt, liegt ein Gutachten vom 13.09.2013 vor (vgl. Anlage 3, Auszug aus dem Gutachten).
Vorgesehen ist, die Vertragsverhandlungen im Laufe des Monats Oktober
abzuschließen, so dass der Vertrag bis Jahresende 2013 beurkundet werden und
eine Billigung der enthaltenen Prämissen durch Beschlussfassung der
Gemeindevertretung erfolgen kann. (Die Anlagen 1, 2 und 3 sind mit der
Information verteilt worden.)
Herr Grubert gibt eine kurze Erläuterung und weist noch einmal darauf
hin, dass es sich hier um einen Entwurf des Städtebaulichen Vertrages
handelt.
Frau Blancke drückt ihre Verwunderung aus, über
·
die schon
mit der Kirche laufenden Verhandlungen zum Vertrag, obwohl der Bebauungsplan
erst im November beschlossen werden soll,
·
den
verwendeten Begriff „äußere Gestaltung des Erweiterungsbaus“ und über
·
den so
niedrigen Preisansatz für ein doch so hochwertiges und bedeutungsvolles
Grundstück.
Anfrage von Frau Blancke: Was ist mit der temporären Nutzung der Fläche
F 2 gemeint?
Ausführungen Herr Grubert: „Es ist ein Verkehrsgutachten einer
öffentlich bestellten und vereidigten Gutachterin. Das ist die Bewertung eines
1.020 m² großen Grundstückes in dem jetzigen Zustand unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass Maßnahmen wie Baumfällungen auch Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen
werden. Frau Hänicke-Hurlin wird von mir, weil alle sagen, der Verkehrswert
von 35.000,00 € sei zu niedrig, in den
entscheidenden Hauptausschuss oder vielleicht in den Finanzausschuss eingeladen
und das Ganze erläutern.
Unter einer temporären Sondernutzung stellen wir uns hier vor, wenn es
ein Freianlagenkonzept gibt, dass es z. B. im Sommer eine Sonntagsgottesdienstveranstaltung
draußen gibt oder am 24.12. einen Weihnachtsgottesdienst. Also vielleicht 3 – 5
und nicht mehr als 10 Veranstaltungen pro Jahr. Aber das wird dann durch einen
standardisierten Vertrag geregelt werden.“
Herr Gutheins schlägt vor, einen zweiten Sachverständigen
hinzuzuziehen.
Erwiderung Herr Grubert: Wir sollten erst Frau Hänicke-Hurlin anhören
und dann entscheiden.
Anfrage Frau Dr. Kimpfel: Welchen Preis zahlen wir pro m² für das
Medonwäldchen? Und vor allen Dingen, sie wollen ja, dass die Parkplätze
kostenlos sind, weil wir sie ja freundlicherweise mitbenutzen dürfen; die Frage
ist, zahlen wir dann für die gesamten 3.724 m² und zu welchem Preis?
Beantwortung Herr Grubert: „Es wird ein Gutachten bzgl. der Flächen
Medonwäldchen eingeholt. Ich kann Ihnen sagen, dass es im Moment eine
Bodenrichtwertkarte gibt, in der der Waldpreis enthalten ist. Das Medonwäldchen
ist kein Bauerwartungsland, es ist eigentlich Wald. Es gibt einen Preis; ich
kann jetzt nicht genau sagen, ob er bei 0,70 €/m², bei 1,10 €/m² oder bei 1,25
€/m² liegt, aber das ist so ungefähr die Größenordnung, die die Bodenrichtwertkarten
in Potsdam-Mittelmark für Waldflächen vorsehen. Damit können Sie ausrechnen,
was ungefähr der Gegenwert sein wird.“
Frau Dr. Kimpfel spricht sich dagegen aus, die Parkplätze kostenlos zu
übergeben; sie sollten auch nicht verkauft werden; entweder als Erbpacht oder
sie bleiben im Besitz der Gemeinde.
Frau Sahlmann führt aus, dass sie das ablehnen würde; wenn die Kirche
dort baut, dann soll sie auch im vollen Umfang die Flächen kaufen und im vollen
Umfang die Kosten übernehmen. Weiterhin merkt sie an, dass die Kostenberechnung
nicht stimmen könne und erläutert dies.
Herr Musiol zu Protokoll: „Ich erkläre hiermit, dass ich dagegen bin.“
Nachfrage Herr Musiol: Wie sieht es mit einer langjährigen Pacht an der
Kirche aus?
Beantwortung Herr Grubert: „Die Kirche braucht eine wesentliche
Bezuschussung der Landeskirche für diese ganzen Maßnahmen. Und die Auffassung
der Landeskirche in Brandenburg ist, dass Investitionsmaßnahmen nicht mehr
gefördert werden bei Erbpacht.“
Frau Dr. Kimpfel verlässt die Sitzung.
Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr