Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting erläutert die vorliegende Informationsvorlage.

Frau Vogdt äußert sich überrascht über den Bodenwert, nachdem sie sich das Wertgutachten angesehen hat. Ihr erscheint der Wert von 34,00 €/m² als äußerst  niedrig. Auch die Wertermittlung mit Bodenrichtwerten von Stahnsdorf erscheint ihr sehr merkwürdig. Sie möchte an dieser Stelle nicht unterstellen, dass es sich hierbei um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handelt. Wenn man die Kirchengemeinde subventionieren möchte, dann sollte dies in aller Deutlichkeit gesagt werden, aber nicht mit so einem Gutachten. Frau Vogdt spricht sich an dieser Stelle für den Kirchenbau aus, jedoch nicht für diesen Grundstückspreis.

Des Weiteren schlägt Frau Vogdt vor, ein zweites Gutachten einzuholen um einen Vergleich zu haben.

Frau Schwarzkopf möchte gern wissen, wie viel Einwände, seitens der Bürger, es zu dieser Auslegung gab?

Dazu informiert Herr Ernsting, dass sich 530 Bürger dazu geäußert haben. Davon haben sich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern durch Standardschreiben beteiligt. Man kann von 75 unterschiedlichen, inhaltlichen Einwänden ausgehen.

Frau Schwarzkopf möchte weiterhin wissen, was das für Begründungen waren. Gab es auch finanzielle Begründungen?

Dazu merkt Herr Ernsting an, dass die Begründungen sehr umfangreich sind. Wie viel Bürger Begründungen zum finanziellen Aspekt hatten, kann er in dieser Sitzung nicht beantworten.

Frau Schwarzkopf führt an, dass sie von zwei Bürgern weiß, die zum finanziellen Aspekt Einwendungen gemacht haben.             

Frau Grohs hält es für sinnvoll, für die weitere Abfolge, die öffentlich bestellte Gutachterin einzuladen. Sie kann ihr erstelltes Gutachten erläutern und auf Fragen antworten.

Frau Grohs macht deutlich, dass es kein „Gefälligkeitsgutachten“ ist.

Frau Vogdt stellt klar, dass es keine Unterstellung sein sollte, dass es sich hierbei um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handelt.

Den Vorschlag, die Gutachterin Frau Hänicke-Hurlin, einzuladen und ihr Gutachten erläutern zu lassen, findet Frau Vogdt zwar gut, jedoch ist laut Erläuterung, vorgesehen, die Vertragsverhandlungen im Laufe des Monats Oktober abzuschließen. Wann soll die Gutachterin ihr Gutachten noch erläutern?

Herr Tauscher hätte es ebenfalls sehr begrüßt, wenn die Gutachterin, Frau Hänicke-Hurlin, heute im Finanzausschuss vorgetragen hätte. Dies wäre durchaus sehr hilfreich gewesen.

Weiterhin fragt Herr Tauscher nach, ob das gesamte Gutachten zur Einsichtnahme auslag. Wenn nicht, sollte dies nachgeholt werden.

Er zweifelt das Gutachten nicht an.

Des Weiteren merkt er an, dass, nach Inaugenscheinnahme des Medonwäldchens, es eine sinnvolle Sache ist, wenn die Gemeinde Kleinmachnow dieses Medonwäldchen dauerhaft als „sauerstoffproduzierende Oase“  erwerben würde.

Weiterhin stört sich Herr Tauscher an der Wertermittlungsdarstellung. Diese findet er in der Vorlage nicht ausreichend dargestellt.

Abschließend merkt Herr Tauscher an, dass im gestrigen Umweltausschuss berichtet wurde, dass die Gutachterin wohl im Hauptausschuss ihr Gutachten erläutern wird. Dies nützt den Fachausschüssen jedoch gar nichts.

Herr Warnick erklärt, dass er an den Bürgermeister die Bitte herantragen wird, dass die Gutachterin im Hauptausschuss vorträgt. Im Finanzausschuss könnte Frau Hänicke-Hurlin in der möglichen Sondersitzung vortragen.

Des Weiteren fragt er die Verwaltung, ob auch erwogen wurde, ein Erbbaurechtsvertrag abzuschließen? Er würde diese Variante favorisieren.

Frau Grohs berichtet, dass seitens der Kirche mitgeteilt wurde, dass nur ein Kauf in Frage kommt.

Herr Tauscher ergänzt diese Aussage dahingehend, dass der Bürgermeister in der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses berichtet hat, dass das Vorhaben der Kirche durch Kreditierung finanziert werden soll.                     

Frau Zulla teilt mit, dass schräg gegenüber der Kirche (Richtung Weinberg) relativ neu gebaut wurde. Wie ist dort der Grundstückspreis?

Dazu berichtet Herr Ernsting, dass es sich dabei um eine Wohnbaufläche handelt und somit können die Grundstückspreise nicht miteinander verglichen werden.

Weiterhin merkt Frau Zulla an, dass das Kirchengrundstück erschlossen ist. Den Erschließungsbeitrag muss doch der Bauherr selber tragen.

Frau Lorenz informiert, dass dies bisher Erschließungsbeitragsfrei war, weil es kein Bauland ist und somit kein Schmutz- und Abwasser anfällt. Es liegen zwar alle Medien an, ein Erschließungsbeitrag für dieses Grundstück wurde aber nicht erhoben. Der zukünftige Käufer muss die Kosten für Erschließung tragen, nicht die Gemeinde.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab19:00 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Storch merkt an, dass das „Medonwäldchen“ sowohl im Flächennutzungsplan, als auch im Bebauungsplan als Wald festgesetzt ist. Dies kann also nicht ohne Einfluss der Gemeinde einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Auch Frau Schwarzkopf gefällt dieses Gutachten nicht. Die Bemerkung auf der  Seite 10: “Erforderliche Stellplätze werden auf einem separaten Grundstück nachgewiesen, ohne Wertberücksichtigung für den fiktiven Verkehrswert.“, gefällt ihr nicht. Aus ihrer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum die Kommune noch für die Stellplätze finanziell aufkommen muss. Der zu befürchtende Autoverkehr ist für viele Bürger ein Grund, den Kirchenbau abzulehnen.

Herr Ernsting merkt an, dass die kompletten Kosten (Planung, Herstellung, Winterwartung ect.) für die Stellplätze durch die Kirche zu tragen sind. Das Eigentum verbleibt jedoch bei der Gemeinde Kleinmachnow.

Frau Schwarzkopf lehnt diesen Bau ab. Aus ihrer Sicht kann die Kirche am alten Standort in die Fläche des Bauhofes rein erweitert werden. Frau Schwarzkopf möchte nicht, dass an dem nun geplanten Standort historisches Kulturgut verloren geht und ein Eingriff in die Natur stattfindet.         

 

 


Die anwesenden Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die vorliegende Informationsvorlage INFO 021/13 zur Kenntnis.