Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschuss 118/11 der Gemeindevertretung vom 8. September 2011 wird wie folgt spezifiziert: Der  Bürgermeister legt gemäß § 29 KomHKV einmal halbjährlich einen Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft vor. Dieser soll zum Stichtag 30.06. erstellt werden.  Zum Stichtag 30.09. erfolgt eine Fortschreibung der Entwicklung der Haushaltswirtschaft, insbesondere als Grundlage für die kommende Haushaltsplanung.   

 


Frau Grohs erläutert die vorliegende Drucksache.

Die Grundlage für diese Drucksache war die Diskussion zum Quartalsbericht im letzten Finanzausschuss.

Aus Sicht der Kämmerin ist es sinnvoll, zum Stichtag 30.06. einen halbjährigen Bericht vorzulegen und dann zum 30.09. eine Fortschreibung, die dann im Rahmen der Haushaltsplanung zu Grunde gelegt wird. Die zweite Halbjahresberichterstattung ist dann selbstverständlich der Jahresabschluss. Die Kämmerin macht darauf aufmerksam, dass die halbjährliche Berichterstattung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Die Gemeindevertretung ist darüber hinaus unverzüglich zu unterrichten, wenn das Planergebnis wesentlich verschlechtert wird, sich die Gesamtfinanzierung von veranschlagten Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich verändert oder wenn die Geschäftslage von verbundenen Unternehmen usw. erhebliche Verschlechterungen oder Risiken mit sich bringen. Das ist eine Verpflichtung, und dieser muss eine Verwaltung nachkommen, unabhängig von einer unterjährigen Berichterstattung.

Herr Tauscher äußert, dass die CDU-Fraktion mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist.

Auch Frau Schwarzkopf merkt an, dass ihre Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die hier vorliegende Drucksache begrüßt. Sie erkennen darin eine größere Transparenz.               

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 117/13 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 117/13 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.