Frau Neidel

Der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam–Mittelmark liegen unterschiedliche An­träge von Bürgern aus der Straße Meiereifeld zur Verkehrsberuhigung, zur Minderung des Ver­kehrslärms, zur Vermeidung von Unfallrisiken, zur Tonnagebeschränkung, zur Verbesserung der Schulwegsicherheit sowie für die Sicherheit der Radfahrer vor.

Die Gemeinde Kleinmachnow ist im Rahmen der Anhörung nach § 45 StVO aufgefordert wor­den, aktuelle Verkehrszahlen und Lärmberechnungen vorzulegen und zu den einzelnen Anträ­gen Stellungnahmen abzugeben.

Mit der Verkehrszählung und Verkehrslärmberechnung hat die Gemeinde Kleinmachnow den Kreisstraßenbetrieb beauftragt. Die Zählung fand vom 11.09. bis zum 17.09.2013 statt. Am 25.09.2013 gingen der Gemeinde die Zähl- und Berechnungsunterlagen des Kreisstraßenbetrie­bes zu.

Es erschien der Gemeinde sinnvoll, zu den einzelnen Anträgen erst nach Erhalt, Kenntnis und Auswertung der aktuellen Verkehrsdaten und der aktuellen Verkehrslärmberechnung Stellung zu nehmen. Mit einer beantragten Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 11.10.2013 hat sich die UVB freundlicherweise einverstanden erklärt.

 

Mit Datum 10.10.2013 hat die Gemeinde im Rahmen der Anhörung zu Anträgen von fünf Bürgern aus dem Meiereifeld 13 c, 10, 45a, 36 und 14 wie folgt Stellung genommen:

Inhalte der Anträge sind:

1.       Tempo 30 auf voller Strecke                            wird uneingeschränkt befürwortet

2.       Tonnagebeschränkung auf 3,5 t                     kann nicht befürwortet werden

3.       Entfernen der blauen Markierungen                wird nicht entfernt

4.       Entfernen von Hinweisschildern                                   wird für sinnvoll erachtet

5.       Sicherheitsmarkierung für Radfahrer                wird grundsätzlich unterstützt

6.       Einrichtung einer Einbahnstraße                      wird nicht befürwortet

7.       Anordnung einer Querungshilfe                       wird befürwortet

 

Frau Scheib zu Protokoll

Wir haben das seinerzeit beschlossen, dass im Meiereifeld eine Tonnagebegrenzung für das Meiereifeld anzuordnen ist. Da hat sich die Verwaltung darüber hinweggesetzt. Soll es zu einer neuen Beschlussfassung kommen und warum wurde der bestehende Beschluss nicht umgesetzt.

 

Frau Neidel

Wir haben Überlegungen angestellt und der Wunsch auf 3,5 Tonnagebegrenzung „Anlieger frei“ zulassen, dass alle LKWs durchfahren können. Wenn man „Anlieger frei“ nicht genehmigt, benötigt jeder eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Möbeltransport, Heizöl o. ä..

Die Verkehrsbehörde im Gespräch von einer Tonnagebegrenzung abgeraten. Ein konkreter Antrag wurde noch nicht gestellt. Auch müsste ein Teileinziehungsverfahren vorangehen.

 

Frau Storch

Weist darauf hin, dass auf der Rammrathbrücke eine Markierung aufgebracht wurde, die sehr gut funktioniert.

Weiterhin war bei der Tonnagebegrenzung keine Zeitbegrenzung angegeben. Wäre das vielleicht eine Lösung, wenn z. B. eine zeitliche Beschränkung von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr angeordnet würde?

 

Frau Neidel

Das war nicht Bestandteil der Anträge der 5 Anwohner im Meiereifeld.

Wir nehmen diesen Hinweis auf.