Sitzung: 14.10.2013 Bauausschuss
Frau Neidel
Der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam–Mittelmark liegen unterschiedliche Anträge von Bürgern aus der Straße Meiereifeld zur Verkehrsberuhigung, zur Minderung des Verkehrslärms, zur Vermeidung von Unfallrisiken, zur Tonnagebeschränkung, zur Verbesserung der Schulwegsicherheit sowie für die Sicherheit der Radfahrer vor.
Die Gemeinde Kleinmachnow ist im Rahmen der Anhörung nach § 45 StVO aufgefordert worden, aktuelle Verkehrszahlen und Lärmberechnungen vorzulegen und zu den einzelnen Anträgen Stellungnahmen abzugeben.
Mit der Verkehrszählung und Verkehrslärmberechnung hat die Gemeinde Kleinmachnow den Kreisstraßenbetrieb beauftragt. Die Zählung fand vom 11.09. bis zum 17.09.2013 statt. Am 25.09.2013 gingen der Gemeinde die Zähl- und Berechnungsunterlagen des Kreisstraßenbetriebes zu.
Es erschien der Gemeinde sinnvoll, zu den einzelnen Anträgen erst nach Erhalt, Kenntnis und Auswertung der aktuellen Verkehrsdaten und der aktuellen Verkehrslärmberechnung Stellung zu nehmen. Mit einer beantragten Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 11.10.2013 hat sich die UVB freundlicherweise einverstanden erklärt.
Mit Datum 10.10.2013 hat die Gemeinde im Rahmen der Anhörung zu Anträgen von fünf Bürgern aus dem Meiereifeld 13 c, 10, 45a, 36 und 14 wie folgt Stellung genommen:
Inhalte der Anträge
sind:
1. Tempo
30 auf voller Strecke wird
uneingeschränkt befürwortet
2. Tonnagebeschränkung
auf 3,5 t kann nicht
befürwortet werden
3. Entfernen
der blauen Markierungen wird
nicht entfernt
4. Entfernen
von Hinweisschildern wird für sinnvoll erachtet
5. Sicherheitsmarkierung
für Radfahrer wird
grundsätzlich unterstützt
6. Einrichtung
einer Einbahnstraße wird
nicht befürwortet
7. Anordnung einer Querungshilfe wird befürwortet
Frau Scheib zu
Protokoll
Wir haben das
seinerzeit beschlossen, dass im Meiereifeld eine Tonnagebegrenzung für das
Meiereifeld anzuordnen ist. Da hat sich die Verwaltung darüber hinweggesetzt.
Soll es zu einer neuen Beschlussfassung kommen und warum wurde der bestehende
Beschluss nicht umgesetzt.
Frau Neidel
Wir haben Überlegungen
angestellt und der Wunsch auf 3,5 Tonnagebegrenzung „Anlieger frei“ zulassen,
dass alle LKWs durchfahren können. Wenn man „Anlieger frei“ nicht genehmigt,
benötigt jeder eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Möbeltransport, Heizöl o. ä..
Die Verkehrsbehörde im
Gespräch von einer Tonnagebegrenzung abgeraten. Ein konkreter Antrag wurde noch
nicht gestellt. Auch müsste ein Teileinziehungsverfahren vorangehen.
Frau Storch
Weist darauf hin,
dass auf der Rammrathbrücke eine Markierung aufgebracht wurde, die sehr gut
funktioniert.
Weiterhin war bei
der Tonnagebegrenzung keine Zeitbegrenzung angegeben. Wäre das vielleicht eine
Lösung, wenn z. B. eine zeitliche Beschränkung von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
angeordnet würde?
Frau Neidel
Das war nicht
Bestandteil der Anträge der 5 Anwohner im Meiereifeld.
Wir nehmen diesen
Hinweis auf.