Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ i. d. F. der 1. Änderung, rechtswirksam seit 16.10.2009, soll geändert werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a soll sich beschränken auf die Änderung von Allgemeines Wohngebiet (WA, WA1 bzw. WA2) in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck­bestimmung kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen auf dem Grundstück Meiereifeld 33 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 495; Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeinde­vertre­tung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Der weiteren Planung ist die Variante 3 zu Grunde zu legen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-002-a

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-002-a

·       Konzept, Varianten 1 bis 3 (Stand 14.10.2013)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 075/13 mit Maßgabe beteiligen sich:

Herr Singer

Bürgermeister Herr Grubert

 

 

Frau Scheib zu Protokoll

Ich halte dieses Variante auch für die Sinnvollste. Im Bauausschuss hatte ich mich enthalten, weil mir die Planung noch zu unkonkret war. Ich hätte mir gewünscht, dass wir schon Ansätze gehabt hätten wie wir dort weitermachen. Aus diesem Grund können auch die anderen Varianten nicht realisiert werden, weil wir dann Probleme mit den zukünftigen Nachbarn bekommen würden. Wenn eine Wohnbebauung so nah angrenzt an eine kulturelle Einrichtung, vielleicht auch eine Einrichtung für Jugendliche, dann sind die Konflikte vorprogrammiert. Ich werde dem Beschluss heute zustimmen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir immer die Nachbarbebauung, die jetzt vorhanden ist, mit im Auge haben und uns genau überlegen, was wir dort machen wollen, um Konflikte zu vermeiden.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 075/13 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 075/13 mit Maßgabe wird einstimmig beschlossen.