1.
Der rechtswirksame Bebauungsplan
KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.05.2002, soll geändert werden.
2.
Die Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück
Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
4. Daran anschließend ist ein
Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten
Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.
Anlagen
1. Kennzeichnung des Geltungsbereiches
der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c
2. Auszug aus dem rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-002-c für den Bereich Blachfeld 32
3. Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes vom 16.03.2010
4. Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens
vom 08.03.2010
5. Beschlussvorlage vom 09.09.2009 mit
Vorentwurf vom 29.06.2009
Ø
Nach
§ 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Grubert befangen und nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 056/10 teil.
An der Aussprache zur DS-Nr. 056/10 beteiligt
sich:
Herr Musiol
Abstimmung zur DS-Nr. 056/10:
Die DS-Nr.
056/10 wird einstimmig abgelehnt.