Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

1. Der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.05.2002, soll geändert werden.

 

2. Die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Daran anschließend ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.

 


Anlagen

1. Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c

2. Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-002-c für den Bereich Blachfeld 32

3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 16.03.2010

4. Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens vom 08.03.2010

5. Beschlussvorlage vom 09.09.2009 mit Vorentwurf vom 29.06.2009

 

 

Ø             Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Grubert befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 056/10 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 056/10 beteiligt sich:

Herr Musiol

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 056/10:

Die DS-Nr. 056/10 wird einstimmig abgelehnt.