Sitzung: 20.05.2010 Gemeindevertretung
Vorlage: 057/10
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-010
„Musikerviertel“, in Kraft getreten am 30.04.2001, soll geändert werden. Die
Änderung soll sich beschränken auf die Änderung des Höhenbezugs der Textlichen
Festsetzung Nr. 6, Höhe baulicher Anlagen.
Die übrigen Inhalte des Bebauungsplanes
sollen unverändert beibehalten werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Anlagen
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2. B-Plan
KLM-BP-010, Auszug (Textliche Festsetzung Nr. 6, Anlage 3 Höhenplan)
3. Beispiel:
Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 72
4.
Konzept zur Neuregelung des Höhenbezuges
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 057/10 beteiligen
sich:
Frau Scheib
Ø Frau Dr. Kimpfel
bittet darum, in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass in reinen Wohngebieten
keine Mobilfunkmasten errichtet werden dürfen. Der Bürgermeister spezifiziert
den Beschlussvorschlag.
Spezifizierung der DS-Nr. 057/10 – im
Punkt 1 nach dem 2. Satz wird eingefügt:
Die Errichtung von Mobilfunkmasten in
reinen Wohngebieten ist untersagt.
Abstimmung zur spezifizierten DS-Nr.
057/10:
Die
spezifizierte DS-Nr. 057/10 wird einstimmig beschlossen.