1. Der Bebauungsplan KLM-BP-010 „Musikerviertel“, in Kraft getreten am 30.04.2001, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung des Höhenbezugs der Textlichen Festsetzung Nr. 6, Höhe baulicher Anlagen.

 

Die übrigen Inhalte des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Anlagen

1.       Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.       B-Plan KLM-BP-010, Auszug (Textliche Festsetzung Nr. 6, Anlage 3 Höhenplan)

3.       Beispiel: Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 72

4.       Konzept zur Neuregelung des Höhenbezuges

 

 

Ø             Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 057/10 beteiligen sich:

Frau Scheib

 

 

Ø       Frau Dr. Kimpfel bittet darum, in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass in reinen Wohngebieten keine Mobilfunkmasten errichtet werden dürfen. Der Bürgermeister spezifiziert den Beschlussvorschlag.

 

 

Spezifizierung der DS-Nr. 057/10 – im Punkt 1 nach dem 2. Satz wird eingefügt:

Die Errichtung von Mobilfunkmasten in reinen Wohngebieten ist untersagt.

 

 

 

Abstimmung zur spezifizierten DS-Nr. 057/10:

Die spezifizierte DS-Nr. 057/10 wird einstimmig beschlossen.