Sitzung: 14.11.2013 Gemeindevertretung
1.
Frau Schwarzkopf
1.1.
Bildung Zweckverband Bauhof – Am 8. November
2012 hat die Fraktion B 90/Grüne bereits dazu eine Drucksache in die
Gemeindevertretung eingebracht. Der Bürgermeister führte damals dazu aus, dass
er in diesem Zusammenhang Kontakt mit den Nachbarkommunen aufgenommen hätte und
die Bildung dieses Zweckverbandes bereits vonstattengeht. In der KAT-Sitzung am
20. März 2013 war es ebenfalls Thema. In der Niederschrift dieser Sitzung
beantwortet Herr Grubert die Anfragen zum Zweckverband Bauhof, dass im Moment
bereits die Zusammenarbeit zwischen Teltow und Kleinmachnow gut funktioniert
und dass die erste Diskussionsgrundlage im April an die Gemeindevertreter für
die GV im Mai 2013 geleitet werden soll. Wann kommen wir als Gemeindevertreter
in den Genuss, die von Ihnen bereits in Aussicht gestellte Vorlage für diesen
Zweckverband in den Ausschüssen zu besprechen?
1.2.
Überprüfung der Klimaschutzziele Kleinmachnow
– Wie in der Zeitung nachzulesen war, ist Kleinmachnow das Schlusslicht im Land
Brandenburg, was erneuerbare Energien und Klimaschutz betrifft. In der
Gemeindevertretersitzung vom 8. November 2012 hatten Sie in Aussicht gestellt,
dass im Januar diese Überprüfung den Gemeindevertretern als Vorlage zur
Verfügung gestellt wird.
1.3.
Die Agenda Energie- und Klimaschutz hat eine
Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Schleusenwassers im Teltowkanal in Auftrag
gegeben. Diese Studie liegt bereits seit Mitte des Jahres vor. Auf meine
Nachfrage, wann diese Studie den Gemeindevertretern und den Agenda-Mitgliedern
zur Verfügung gestellt wird, haben Sie gesagt, dass die Studie in den
Ausschüssen im Januar bereits beraten werden soll. Was ist das Ergebnis dieser
Studie?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 1.
Gemeinsam mit der Stadt Teltow haben wir einen Gutachter beauftragt.
Das Gutachten soll Ende November vorliegen und wird dann allen
Gemeindevertretern zugestellt. Eine Behandlung in den Ausschüssen ist für den
Januar vorgesehen. Nachdem die Abstimmung zwischen Teltow und Kleinmachnow
stattgefunden hat, werden wir auch Herrn Bürgermeister Albers weiter hinzuziehen.
zu 2.
Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.
zu 3.
Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.
2.
Frau Storch
2.1.
In der letzten Woche haben Filmaufnahmen
„SOKO Wismar“ und „Ein starkes Team“ in Kleinmachnow stattgefunden. Erlenweg,
Clara-Zetkin-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße waren in großen Bereichen
zugeparkt. Teilweise waren die Straßen gesperrt, wenn gerade gedreht wurde.
·
Gibt es dafür eine Genehmigung?
·
Erzielt die Gemeinde Einnahmen, wenn Sie
sozusagen, ihr Grundstück zur Verfügung stellt? Erfolgt eine Benachrichtigung
der Anwohner?
·
Warum werden die Gemeindebewohner nicht
informiert? Wäre das nicht eine Anregung für die Zukunft, denn es betraf schon
einen Zeitraum von mehreren Tagen und war eine erhebliche Beeinträchtigung im
südwestlichen Gemeindegebiet?
2.2.
Bei Veranstaltungen des Augustinums ist der
Erlenweg beidseitig zugeparkt, so dass für die Anwohner kaum ein Durchkommen
ist.
·
Könnte man ein einseitiges Parkverbot im Erlenweg
zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Kiefernweg einrichten? Dort auf der Seite
ist die Kleingartenkolonie und es gibt keinen Randstreifen. Die Parkenden
stehen auf der Fahrbahn und man kommt kaum durch z. B. auch Feuerwehr etc.
·
Könnte das Augustinum verpflichtet werden,
bei Veranstaltungen seine Schranke offenzuhalten? Es ist festzustellen, dass
auf dem Augustinum-Gelände freie Plätze sind, aber die Schranke nur geöffnet
wird, wenn man klingelt. Das ist eine Hemmschwelle.
·
Hat das Augustinum überhaupt die nötige
Anzahl von Stellplätzen errichtet im Verhältnis zu dem Theatersaal, der ja
mehrere hundert Plätze bietet?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 1.
Es gibt dafür eine Genehmigung. Die Sperrung der Straße und die
Einrichtung eines Halteverbotes muss beantragt werden. Bisher erhalten wir
dafür kein Nutzungsentgelt. Für den Antrag selbst muss man eine Gebühr
bezahlen. Natürlich werden die betroffenen Anwohner, wo das Halteverbot und das
Durchfahrtsverbot herrschen, darüber informiert. Wir achten auch darauf, dass
die Bereiche möglichst nicht mehr als ein Mal im Jahr tangiert werden.
Anmerkung von Frau Storch
Wenn ich einen Container vor
meinem Garten aufstelle, muss ich eine Gebühr, Sondernutzung des öffentlichen
Straßenlandes, bezahlen. Wenn ich nun höre, dass diese Blockierung von ganzen
Gemeindegebieten nichts kostet, finde ich, dass das eine gute Einnahmequelle
wäre.
Bürgermeister
Herr Grubert
Es wird nach einer gewissen Gebührenordnung Zeit und Fläche
berücksichtigt; ist wahrscheinlich ein lächerliches Entgelt. Man könnte
überlegen, ob man zusätzlich noch eine Miete zur Nutzung der Straße einfordert.
Ob das rechtlich zulässig wäre, kann ich nicht sagen.
Anregung von Frau Storch
Ich rege an, solche
Informationen in Zukunft einem breiteren Publikum zugänglich zu machen z. B.
auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow.
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Anregung wird aufgenommen.
zu 2.
Für den Erlenweg wurde ein Bauprogramm beschlossen, was im nächsten
Jahr umgesetzt wird. Im Zuge der Fertigstellung des Bauprogramms können wir
gerne in den Ausschüssen darüber nachdenken, was man dort machen könnte. Ich
gehe davon aus, dass das Augustinum im Bauantrag den Theatersaal nicht
verschwiegen hat und die ca. 250 Plätze in der Baugenehmigung mit Stellplätzen
berücksichtigt worden sind. Ihre Anregung hinsichtlich der Öffnung der Schranke
finde ich ausgezeichnet. Beim neuen Leiter des Augustinums werde ich anregen,
dass bei übergreifenden Veranstaltungen die Schranke beispielsweise von 19:00
bis 23:00 Uhr geöffnet wird.
3.
Frau Sahlmann
3.1.
Auf der Internetseite der Gemeinde gibt es
sehr informative Hinweise, was den Winterdienst angeht. Unter anderem steht
dort, dass die Verwaltung darum bittet, bei der Schneeräumung auf unbefestigten
Gehwegen darauf zu achten, dass diese nur per Hand erfolgen darf, da eine
maschinelle Reinigung die Wege zerstört. Bei der Überprüfung der Gehwege und
Straßen nach der letzten Winterwartung mussten leider zahlreiche Schäden an
unbefestigten Wegen festgestellt werden. Nun ist es nachweislich auch im
letzten Jahr so gewesen, dass der Bauhof auch unbefestigte Gehwege maschinell
reinigt. Hat der Bürgermeister in diesem Zusammenhang den Bauhof über diese
Regelung unterrichtet oder tut er das noch vorsorglich, damit nicht wieder
Schäden auftreten?
Bürgermeister
Herr Grubert
Ich kann ankündigen, dass wir die Straßenreinigungssatzung für den
Winter 2014/2015 so ändern werden, dass eine maschinelle Reinigung
unbefestigter Gehwege nicht mehr zulässig sein wird. Ab diesem Jahr konnte es
nicht gemacht werden, da wir es nicht geschafft haben, alle Firmen, die
Winterdienst anbieten, anzuschreiben. Das müssen die Unternehmen dann natürlich
auch preislich an ihre Auftraggeber weitergeben. Das wird zu einer Erhöhung der
Gebühren führen. Wir werden aber den Bauhof verstärkt bitten, in schwierigen
Bereichen auf eine maschinelle Reinigung zu verzichten. Der Bauhof hat aber
einige Flächen, auf die wir ihn angesprochen haben, in diesem Jahr repariert.
4.
Herr Templin
4.1.
Die Freibad GmbH schreibt momentan die Stelle
eines Buchhalters in Teilzeit aus mit der Aussicht auf Vollzeit. Bei der Gründung
der Freibad GmbH haben wir festgestellt, dass das Personal übernommen wird,
aber langfristig auch reduziert wird.
·
Haben Aufsichtsräte und Gesellschafter dieser
Personalerhöhung zugestimmt?
·
Sehen sie es nicht als angemessen an, dass
darüber die Gemeindevertretung, insbesondere auch der Finanzausschuss,
informiert wird, wenn eine Personalaufstockung geplant ist?
·
Geschieht diese Personalaufstockung auf Basis
einer Personalentwicklungsplanung?
4.2.
Meine Kollegin ist ja Gemeindevertreterin
geworden in dem Moment, als sie ihre Erklärung der Annahme des Mandats
abgegeben hat, konnte aber als solche nicht im Umweltausschuss mitwirken.
Könnte man die für die Fachausschüsse zuständigen Vorsitzenden über diese
Regelung, die wir auch bei Herrn Göritz schon eingehalten haben, informieren,
damit solche Peinlichkeiten zukünftig unterbleiben?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu1.
Der Aufsichtsrat hat sich mit der Einstellung einer Halbtagskraft als
Erweiterung im Bereich Buchhaltung befasst und dieses befürwortet, da
spätestens im Frühjahr Arbeiten, die bisher die gewog übernommen hatte, an die
Freibad GmbH übergeben werden. Der Finanzausschuss muss über so eine Maßnahme
nicht informiert werden.
zu 2.
Persönliche Erklärung von Herrn Musiol, Vorsitzender des UVO-Ausschusses
Das ist eine maßlose Unterstellung. Im Vorfeld wurde es mit dem
Bürgermeister besprochen und er war auch bei der Sitzung anwesend. Frau Storch
ist vom Bürgermeister und von mir darauf hingewiesen worden, dass sie die volle
Mitwirkungsmöglichkeit im Ausschuss hat. Das ist auch in der Niederschrift des
UVO nachzulesen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Ich kann das Gesagte bestätigen.
5.
Frau Dr. Kimpfel
5.1.
In der Zeitung war zu lesen, dass wir ca.
50.000 Euro zahlen müssen für die erhöhte Einleitung von Regenwasser in die
Abwasserleitungen.
·
Entspricht das den Tatsachen?
·
Sollte das der Wahrheit entsprechen, was
wollen wir tun, damit wir nicht weiterhin so hohe Regenmengen in das
Abwassersystem einleiten müssen?
5.2.
Wann wird auf dem Dach des MIOS-Marktes, der
vor 13 Jahren gebaut wurde, endlich die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung
umgesetzt?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 1.
Es ist richtig, dass wir für Mengenüberschreitungen, die hauptsächlich
bei Starkregenfällen auftreten und darauf zurückzuführen sind, dass Regenwasser
in die Kanalisation fließt, Mehrkosten bezahlen müssen. Dies geschieht auf
Grund einer Mengenabgabevereinbarung mit den Berliner Wasserbetrieben, die das
Klärwerk betreiben. Die Mengenüberschreitungen sind darauf zurückzuführen, dass
viele Abwasserkanäle in den Straßen nicht tief genug gelegt werden konnten. Ob
die Summe von 50.000 Euro für Kleinmachnow stimmt, kann ich nicht sagen. Seitens
der MWA wird an die einzelnen Verwaltungen herangetreten, um das Problem für
die Zukunft zu regeln, was für die Gemeinde Kleinmachnow aber auch einige
Kosten bedeutet. Für das Jahr 2012 haben die Berliner Wasserwerke nun erstmalig
diese Mehrmengen in Rechnung gestellt.
zu 2.
Die Frage wird durch
die Verwaltung schriftlich beantwortet.
6.
Herr Singer
6.1.
Ich rege an, mit dem Bauhof eine Regelung zu
treffen, in der die öffentlichen Einrichtungen von Kleinmachnow, ich meine
konkret Kindergärten und Horte, wo der Verkehr ja schon früh anläuft,
entsprechend zeitiger geräumt werden? Das Halteverbot bringt sonst nichts.
6.2.
Sie sind ja in führender Position im
Abwasserzweckverband tätig.
·
Wie viele Grundstücke in Kleinmachnow sind
von den Altanschließergebühren betroffen?
·
Können Sie einen Betrag nennen, welche Kosten
auf jeden Einzelnen zukommen werden z. B. zwischen 3 bis 30.000 Euro?
·
Die Betroffenen werden ja weiter klagen. Wenn
die Klage durchkommt, kriegen Sie die 8,5 Mio. nicht. Was machen Sie dann mit
dem Haushalt des Abwasserzweckverbandes?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 1.
Die Anregung wird aufgenommen.
zu 2.
Im Gesamtgebiet des WAZV Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nudow
betrifft es 1.600 Grundstücke, wobei es in Nudow keine Altanschließer gibt. In
Kleinmachnow betrifft es etwas über 300 Grundstücke. Die Problematik der
Altanschließerbeiträge und die Möglichkeit der Kostenreduzierung gemäß § 8
Absatz 4a Kommunalabgabengesetz wird wahrscheinlich in Kleinmachnow kaum
greifen, weil in Kleinmachnow in den Gebieten und vielfältigen Straßen
Einzelerschließungen sind z. B. Hohe Kiefer, Schleusenweg, Beethovenweg. Für
die Einzelhäuser rechne ich mit 2.500 bis 4.500 Euro. Seit 1993 haben wir 82
Mio. für die Erneuerung oder Neuschaffung der Abwasserleitungen im Gebiet ausgegeben.
Der Altanschließeranteil bei den 1.600 Grundstücken beträgt 8,2 Mio. Sollte es
gar keine Einnahmen durch Altanschließerbeiträge geben, wird sich der
Abwasserpreis in dieser Kalkulationsperiode um 10 Cent netto und Ende 2015
wahrscheinlich um weitere 5 Cent netto dauerhaft erhöhen. Weitere
Preissteigerungen sind natürlich in anderen Bereichen nicht auszuschließen. Im
Jahr 2009 haben wir einen Beschluss gefasst, in dem steht, dass das
Solidaritätsprinzip soweit zutrifft, dass auch die Altanschließer nach OVG-Rechtsprechung
an den Gebühren zu beteiligen sind. Nur in Fällen von Doppelzahlungen, wenn
Jemand nachweisen kann, dass er in den 30iger Jahren Anschlussbeiträge bezahlt
hat, wird das angerechnet. Wir haben einen vielfältigen Katalog von Stundungs-
und Aussetzungsmaßnahmen beschlossen, damit Keiner in finanzielle Engpässe
kommt. In der Verbandsversammlung am 26. November wird nochmals eine
Überprüfung durchgeführt, inwieweit die Altanschließerbeiträge noch
differenziert werden können. Wenn die Verbandversammlung zustimmt, wird das
gutachterliche Ergebnis im Mai 2014 vorliegen.
Anmerkung von Herrn Singer
Es wäre gut gewesen, wenn Sie
dieses Gremium mit dem Thema befasst hätten, dann hätten wir die Informationen
nicht nur stückchenweise aus der Zeitung bekommen.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich nehme die Anregung auf und werde in die Tagesordnung der nächsten
Gemeindevertretersitzung einen Punkt „Bericht über den Wasser- und
Abwasserzweckverband“ aufnehmen.