1.              Frau Schwarzkopf

1.1.        Bildung Zweckverband Bauhof – Am 8. November 2012 hat die Fraktion B 90/Grüne bereits dazu eine Drucksache in die Gemeindevertretung eingebracht. Der Bürgermeister führte damals dazu aus, dass er in diesem Zusammenhang Kontakt mit den Nachbarkommunen aufgenommen hätte und die Bildung dieses Zweckverbandes bereits vonstattengeht. In der KAT-Sitzung am 20. März 2013 war es ebenfalls Thema. In der Niederschrift dieser Sitzung beantwortet Herr Grubert die Anfragen zum Zweckverband Bauhof, dass im Moment bereits die Zusammenarbeit zwischen Teltow und Kleinmachnow gut funktioniert und dass die erste Diskussionsgrundlage im April an die Gemeindevertreter für die GV im Mai 2013 geleitet werden soll. Wann kommen wir als Gemeindevertreter in den Genuss, die von Ihnen bereits in Aussicht gestellte Vorlage für diesen Zweckverband in den Ausschüssen zu besprechen?

1.2.        Überprüfung der Klimaschutzziele Kleinmachnow – Wie in der Zeitung nachzulesen war, ist Kleinmachnow das Schlusslicht im Land Brandenburg, was erneuerbare Energien und Klimaschutz betrifft. In der Gemeindevertretersitzung vom 8. November 2012 hatten Sie in Aussicht gestellt, dass im Januar diese Überprüfung den Gemeindevertretern als Vorlage zur Verfügung gestellt wird.

1.3.        Die Agenda Energie- und Klimaschutz hat eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Schleusenwassers im Teltowkanal in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt bereits seit Mitte des Jahres vor. Auf meine Nachfrage, wann diese Studie den Gemeindevertretern und den Agenda-Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, haben Sie gesagt, dass die Studie in den Ausschüssen im Januar bereits beraten werden soll. Was ist das Ergebnis dieser Studie?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Gemeinsam mit der Stadt Teltow haben wir einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten soll Ende November vorliegen und wird dann allen Gemeindevertretern zugestellt. Eine Behandlung in den Ausschüssen ist für den Januar vorgesehen. Nachdem die Abstimmung zwischen Teltow und Kleinmachnow stattgefunden hat, werden wir auch Herrn Bürgermeister Albers weiter hinzuziehen.

 

 

zu 2.

Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

zu 3.

Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

2.              Frau Storch

2.1.        In der letzten Woche haben Filmaufnahmen „SOKO Wismar“ und „Ein starkes Team“ in Kleinmachnow stattgefunden. Erlenweg, Clara-Zetkin-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße waren in großen Bereichen zugeparkt. Teilweise waren die Straßen gesperrt, wenn gerade gedreht wurde.

·  Gibt es dafür eine Genehmigung?

·  Erzielt die Gemeinde Einnahmen, wenn Sie sozusagen, ihr Grundstück zur Verfügung stellt? Erfolgt eine Benachrichtigung der Anwohner?

·  Warum werden die Gemeindebewohner nicht informiert? Wäre das nicht eine Anregung für die Zukunft, denn es betraf schon einen Zeitraum von mehreren Tagen und war eine erhebliche Beeinträchtigung im südwestlichen Gemeindegebiet?

2.2.        Bei Veranstaltungen des Augustinums ist der Erlenweg beidseitig zugeparkt, so dass für die Anwohner kaum ein Durchkommen ist.

·  Könnte man ein einseitiges Parkverbot im Erlenweg zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Kiefernweg einrichten? Dort auf der Seite ist die Kleingartenkolonie und es gibt keinen Randstreifen. Die Parkenden stehen auf der Fahrbahn und man kommt kaum durch z. B. auch Feuerwehr etc.

·  Könnte das Augustinum verpflichtet werden, bei Veranstaltungen seine Schranke offenzuhalten? Es ist festzustellen, dass auf dem Augustinum-Gelände freie Plätze sind, aber die Schranke nur geöffnet wird, wenn man klingelt. Das ist eine Hemmschwelle.

·  Hat das Augustinum überhaupt die nötige Anzahl von Stellplätzen errichtet im Verhältnis zu dem Theatersaal, der ja mehrere hundert Plätze bietet?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Es gibt dafür eine Genehmigung. Die Sperrung der Straße und die Einrichtung eines Halteverbotes muss beantragt werden. Bisher erhalten wir dafür kein Nutzungsentgelt. Für den Antrag selbst muss man eine Gebühr bezahlen. Natürlich werden die betroffenen Anwohner, wo das Halteverbot und das Durchfahrtsverbot herrschen, darüber informiert. Wir achten auch darauf, dass die Bereiche möglichst nicht mehr als ein Mal im Jahr tangiert werden.

 

 

Anmerkung von Frau Storch

Wenn ich einen Container vor meinem Garten aufstelle, muss ich eine Gebühr, Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes, bezahlen. Wenn ich nun höre, dass diese Blockierung von ganzen Gemeindegebieten nichts kostet, finde ich, dass das eine gute Einnahmequelle wäre.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es wird nach einer gewissen Gebührenordnung Zeit und Fläche berücksichtigt; ist wahrscheinlich ein lächerliches Entgelt. Man könnte überlegen, ob man zusätzlich noch eine Miete zur Nutzung der Straße einfordert. Ob das rechtlich zulässig wäre, kann ich nicht sagen.

 

 

Anregung von Frau Storch

Ich rege an, solche Informationen in Zukunft einem breiteren Publikum zugänglich zu machen z. B. auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Anregung wird aufgenommen.

 

 

zu 2.

Für den Erlenweg wurde ein Bauprogramm beschlossen, was im nächsten Jahr umgesetzt wird. Im Zuge der Fertigstellung des Bauprogramms können wir gerne in den Ausschüssen darüber nachdenken, was man dort machen könnte. Ich gehe davon aus, dass das Augustinum im Bauantrag den Theatersaal nicht verschwiegen hat und die ca. 250 Plätze in der Baugenehmigung mit Stellplätzen berücksichtigt worden sind. Ihre Anregung hinsichtlich der Öffnung der Schranke finde ich ausgezeichnet. Beim neuen Leiter des Augustinums werde ich anregen, dass bei übergreifenden Veranstaltungen die Schranke beispielsweise von 19:00 bis 23:00 Uhr geöffnet wird.

 

 

3.              Frau Sahlmann

3.1.        Auf der Internetseite der Gemeinde gibt es sehr informative Hinweise, was den Winterdienst angeht. Unter anderem steht dort, dass die Verwaltung darum bittet, bei der Schneeräumung auf unbefestigten Gehwegen darauf zu achten, dass diese nur per Hand erfolgen darf, da eine maschinelle Reinigung die Wege zerstört. Bei der Überprüfung der Gehwege und Straßen nach der letzten Winterwartung mussten leider zahlreiche Schäden an unbefestigten Wegen festgestellt werden. Nun ist es nachweislich auch im letzten Jahr so gewesen, dass der Bauhof auch unbefestigte Gehwege maschinell reinigt. Hat der Bürgermeister in diesem Zusammenhang den Bauhof über diese Regelung unterrichtet oder tut er das noch vorsorglich, damit nicht wieder Schäden auftreten?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich kann ankündigen, dass wir die Straßenreinigungssatzung für den Winter 2014/2015 so ändern werden, dass eine maschinelle Reinigung unbefestigter Gehwege nicht mehr zulässig sein wird. Ab diesem Jahr konnte es nicht gemacht werden, da wir es nicht geschafft haben, alle Firmen, die Winterdienst anbieten, anzuschreiben. Das müssen die Unternehmen dann natürlich auch preislich an ihre Auftraggeber weitergeben. Das wird zu einer Erhöhung der Gebühren führen. Wir werden aber den Bauhof verstärkt bitten, in schwierigen Bereichen auf eine maschinelle Reinigung zu verzichten. Der Bauhof hat aber einige Flächen, auf die wir ihn angesprochen haben, in diesem Jahr repariert.

 

 

4.              Herr Templin

4.1.        Die Freibad GmbH schreibt momentan die Stelle eines Buchhalters in Teilzeit aus mit der Aussicht auf Vollzeit. Bei der Gründung der Freibad GmbH haben wir festgestellt, dass das Personal übernommen wird, aber langfristig auch reduziert wird.

·  Haben Aufsichtsräte und Gesellschafter dieser Personalerhöhung zugestimmt?

·  Sehen sie es nicht als angemessen an, dass darüber die Gemeindevertretung, insbesondere auch der Finanzausschuss, informiert wird, wenn eine Personalaufstockung geplant ist?

·  Geschieht diese Personalaufstockung auf Basis einer Personalentwicklungsplanung?

4.2.        Meine Kollegin ist ja Gemeindevertreterin geworden in dem Moment, als sie ihre Erklärung der Annahme des Mandats abgegeben hat, konnte aber als solche nicht im Umweltausschuss mitwirken. Könnte man die für die Fachausschüsse zuständigen Vorsitzenden über diese Regelung, die wir auch bei Herrn Göritz schon eingehalten haben, informieren, damit solche Peinlichkeiten zukünftig unterbleiben?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu1.

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Einstellung einer Halbtagskraft als Erweiterung im Bereich Buchhaltung befasst und dieses befürwortet, da spätestens im Frühjahr Arbeiten, die bisher die gewog übernommen hatte, an die Freibad GmbH übergeben werden. Der Finanzausschuss muss über so eine Maßnahme nicht informiert werden.

 

 

zu 2.

 

Persönliche Erklärung von Herrn Musiol, Vorsitzender des UVO-Ausschusses

Das ist eine maßlose Unterstellung. Im Vorfeld wurde es mit dem Bürgermeister besprochen und er war auch bei der Sitzung anwesend. Frau Storch ist vom Bürgermeister und von mir darauf hingewiesen worden, dass sie die volle Mitwirkungsmöglichkeit im Ausschuss hat. Das ist auch in der Niederschrift des UVO nachzulesen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich kann das Gesagte bestätigen.

 

 

5.              Frau Dr. Kimpfel

5.1.        In der Zeitung war zu lesen, dass wir ca. 50.000 Euro zahlen müssen für die erhöhte Einleitung von Regenwasser in die Abwasserleitungen.

·  Entspricht das den Tatsachen?

·  Sollte das der Wahrheit entsprechen, was wollen wir tun, damit wir nicht weiterhin so hohe Regenmengen in das Abwassersystem einleiten müssen?

5.2.        Wann wird auf dem Dach des MIOS-Marktes, der vor 13 Jahren gebaut wurde, endlich die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung umgesetzt?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Es ist richtig, dass wir für Mengenüberschreitungen, die hauptsächlich bei Starkregenfällen auftreten und darauf zurückzuführen sind, dass Regenwasser in die Kanalisation fließt, Mehrkosten bezahlen müssen. Dies geschieht auf Grund einer Mengenabgabevereinbarung mit den Berliner Wasserbetrieben, die das Klärwerk betreiben. Die Mengenüberschreitungen sind darauf zurückzuführen, dass viele Abwasserkanäle in den Straßen nicht tief genug gelegt werden konnten. Ob die Summe von 50.000 Euro für Kleinmachnow stimmt, kann ich nicht sagen. Seitens der MWA wird an die einzelnen Verwaltungen herangetreten, um das Problem für die Zukunft zu regeln, was für die Gemeinde Kleinmachnow aber auch einige Kosten bedeutet. Für das Jahr 2012 haben die Berliner Wasserwerke nun erstmalig diese Mehrmengen in Rechnung gestellt.

 

 

zu 2.

Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

6.              Herr Singer

6.1.        Ich rege an, mit dem Bauhof eine Regelung zu treffen, in der die öffentlichen Einrichtungen von Kleinmachnow, ich meine konkret Kindergärten und Horte, wo der Verkehr ja schon früh anläuft, entsprechend zeitiger geräumt werden? Das Halteverbot bringt sonst nichts.

6.2.        Sie sind ja in führender Position im Abwasserzweckverband tätig.

·  Wie viele Grundstücke in Kleinmachnow sind von den Altanschließergebühren betroffen?

·  Können Sie einen Betrag nennen, welche Kosten auf jeden Einzelnen zukommen werden z. B. zwischen 3 bis 30.000 Euro?

·  Die Betroffenen werden ja weiter klagen. Wenn die Klage durchkommt, kriegen Sie die 8,5 Mio. nicht. Was machen Sie dann mit dem Haushalt des Abwasserzweckverbandes?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Die Anregung wird aufgenommen.

 

 

zu 2.

Im Gesamtgebiet des WAZV Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nudow betrifft es 1.600 Grundstücke, wobei es in Nudow keine Altanschließer gibt. In Kleinmachnow betrifft es etwas über 300 Grundstücke. Die Problematik der Altanschließerbeiträge und die Möglichkeit der Kostenreduzierung gemäß § 8 Absatz 4a Kommunalabgabengesetz wird wahrscheinlich in Kleinmachnow kaum greifen, weil in Kleinmachnow in den Gebieten und vielfältigen Straßen Einzelerschließungen sind z. B. Hohe Kiefer, Schleusenweg, Beethovenweg. Für die Einzelhäuser rechne ich mit 2.500 bis 4.500 Euro. Seit 1993 haben wir 82 Mio. für die Erneuerung oder Neuschaffung der Abwasserleitungen im Gebiet ausgegeben. Der Altanschließeranteil bei den 1.600 Grundstücken beträgt 8,2 Mio. Sollte es gar keine Einnahmen durch Altanschließerbeiträge geben, wird sich der Abwasserpreis in dieser Kalkulationsperiode um 10 Cent netto und Ende 2015 wahrscheinlich um weitere 5 Cent netto dauerhaft erhöhen. Weitere Preissteigerungen sind natürlich in anderen Bereichen nicht auszuschließen. Im Jahr 2009 haben wir einen Beschluss gefasst, in dem steht, dass das Solidaritätsprinzip soweit zutrifft, dass auch die Altanschließer nach OVG-Rechtsprechung an den Gebühren zu beteiligen sind. Nur in Fällen von Doppelzahlungen, wenn Jemand nachweisen kann, dass er in den 30iger Jahren Anschlussbeiträge bezahlt hat, wird das angerechnet. Wir haben einen vielfältigen Katalog von Stundungs- und Aussetzungsmaßnahmen beschlossen, damit Keiner in finanzielle Engpässe kommt. In der Verbandsversammlung am 26. November wird nochmals eine Überprüfung durchgeführt, inwieweit die Altanschließerbeiträge noch differenziert werden können. Wenn die Verbandversammlung zustimmt, wird das gutachterliche Ergebnis im Mai 2014 vorliegen.

 

 

Anmerkung von Herrn Singer

Es wäre gut gewesen, wenn Sie dieses Gremium mit dem Thema befasst hätten, dann hätten wir die Informationen nicht nur stückchenweise aus der Zeitung bekommen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich nehme die Anregung auf und werde in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung einen Punkt „Bericht über den Wasser- und Abwasserzweckverband“ aufnehmen.