Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting

Auf Kleinmachnower Gemarkung werden gegenwärtig die Vorbereitungen zu den Abschnitten 7 und 8 (südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke) vorangetrieben.

 

Als schwierig erweisen sich dabei die Verhandlungen mit dem Land Berlin, das vertreten durch Berliner Forsten – Forstamt Grunewald – größter (Wald-)Eigentümer im Bereich der geplanten Trasse ist. Eine auf Anregung der Berliner Forsten erarbeitete Vorplanung stieß bei einem Abstimmungsgespräch Anfang November auf massive Vorbehalte: Zwischen der Brücke der BAB A 115 und der westlichen Siedlungskante des Wohngebietes Stolper Weg wurde ein Wegeverlauf in Ufernähe auf Eigentumsflächen prinzipiell abgelehnt. Angeboten wurde, den in diesem Abschnitt vorhandenen, etwa 150 m weiter nördlich und parallel zum Kanal verlaufenden forstwirtschaftlichen Weg in Kooperation auszubauen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Meyer

 

Frau Storch

Der Abschnitt 1 – 3 zwischen Rammrathbrücke und Augustinum auf Teltower Gebiet, die Verkehrsführung ist sehr unglücklich. Die Radfahrer fahren bis zur Rammrathbrücke auf einem wunderschönen Radweg am Schwimmbad vorbei. Dann fehlt jegliche Beschilderung, dass der Radweg über das Gelände des penta-Hotels weiter geht. Ebenso am Erlenweg fehlt eine Beschilderung, auf den Teltowkanalweg, der auf der Nordseite in Berlin weitergeführt wird.

 

Herr Dr. Klocksin

Das überrascht mich sehr, weil es gibt eine Übereinkunft zwischen den drei Kommunen eine Beschilderung vorzunehmen.

Ich bitte die Verwaltung, uns in der nächsten Sitzung zu informieren.

 

Herr Ernsting

Bzgl. der künftigen Entwicklung der z. Zt. stillgelegten „Friedhofsbahn“ und ihrer Brücke äußerte sich die DB Netz AG, Regionalbereich Ost, in einem Schreiben vom 23.10.2013 dahingehend, dass Flächen der Bahntrasse seitens DB Netz AG zur Vermarktung freigegeben seien. Die Brücke nebst zugehörigen Grundstücken könne als Paket oder auch einzeln zum Verkauf kommen. Der bisherige Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.

 

Welche rechtlichen Folgen aus einem evtl. Verkauf der Trasse resultieren (zum Beispiel die Entwidmung als Eisenbahnstrecke mit der Folge, dass vor einer Wiederinbetriebnahme eine erneute Planfeststellung erfolgen müsste), wird gegenwärtig recherchiert. Die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf werden sich kurzfristig in einem gemeinsamen Schreiben an das Land Brandenburg, das Land Berlin sowie den Bund und das Eisenbahn-Bundesamt wenden, um umfassend Auskunft über die dortigen Sachstände und Überlegungen zu erhalten.