Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.

 

 

 


Die Kämmerin, Frau Grohs, legt dar, dass für das Jahr 2014 ein ausgeglichener Haushalt vorliegt, der im Ergebnisplan ein Nullergebnis ausweist. Darin enthalten sind die der Verwaltung bisher bekannten Informationen in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben. Im investiven Bereich hat die Gemeindevertretung die entsprechenden Baumaßnahmen mit Errichtungs- und Grundsatzbeschlüssen untersetzt bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltssatzung.

 

Frau Grohs geht insbesondere auf den Neubau der Grundschule Auf dem Seeberg und des Hortes Am Hochwald ein. Im genehmigten Nachtrag 2013 war die Gesamtausgabesumme im Jahr 2014 enthalten. Im Haushalt 2014 wurde das korrigiert, so dass der Mittelabfluss nun 2014 und 2015 erfolgt.

Die geplante Kreditaufnahme konnte dadurch von bisher 3 Mio EUR auf nun 1 Mio EUR gesenkt werden. Die Kreditaufnahme führt dazu, dass der Haushaltsplan 2014 durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig ist.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Herr Singer, Frau Grohs und Herr Grubert.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich angenommen