Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende Kriterien zu beachten:

1.    keine Generierung von zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,

2.    Sicherstellung eines über den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,

3.    Wahrung der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:

a)   auf allen Flächen (Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

b)   Flachdächer sind mit einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

4.    Sicherstellung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).

 

 

Ø    Erläuterungen zum Antrag durch Frau Storch.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Krause-Hinrichs – Verweisung in die Ausschüsse Bau, Fina und Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.