Nachtrag: 26.11.2013
Sitzung: 26.11.2013 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 162/13
Die DS-Nr. 121/12 wird
wie folgt neu gefasst und angepasst:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der
KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532
Kleinmachnow, folgende Zuwendungen:
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
a)
eine
laufende Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (ehem. 50.000 €)
für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur.
Dafür werden Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
b)
eine
investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (unverändert)
für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
Kammerspiele Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel planmäßig im Budget
40.12 zur Verfügung gestellt.
c)
eine
investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 100.000 € (ehem. 200.000 €)
für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie
und das Foyer sowie die Beschaffung von Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die
Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
2. Die
Zuwendungsempfängerin soll verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag
mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:
-
eine festgeschriebene Dauer des
Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,
-
einen Erstattungsanspruch gegenüber dem
Eigentümer für Investitionen am und im Gebäude,
-
eine Abtretung dieser Erstattungsansprüche
des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde Kleinmachnow.
3. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels
Zuwendungsbescheiden, welche auch die Zweckgebundenheit der
Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen regeln. In den Zuwendungsbescheiden für die investiven
Zuwendungen ist insbesondere folgendes festzuschreiben:
-
Die Zuwendung
erfolgt auf Grundlage einer baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die
Baumaßnahmen.
-
Die Förderung
erfolgt in Höhe von 95 % der mit Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch
den oben ausgewiesenen Maximalbetrag.
-
Sollte die
Zuwendungsempfängerin (KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG) vor Ablauf
der zeitlichen Bindung den Betrieb aufgeben, ist sie auf Verlangen der
Bewilligungsbehörde dazu verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum
umgelegten Anteil des Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen.
4. Die
unter Punkt 1 benannten Zuwendungen werden unter der Maßgabe gewährt, dass die
Betreiber bis zum 01.01.2013 eine Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu
diesem Datum eine Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist
und bis zum 01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann
insgesamt die Höhe von 50.000 € beinhaltet.
Sollte es weitere Verschiebungen zwischen den Zuwendungsbereichen
geben, so wird der Bürgermeister dazu ermächtigt, diese im Rahmen des gewährten
Gesamtzuwendungsvolumens in Höhe von 400.000 € künftig eigenständig
vorzunehmen. Dabei ist die Verschiebung zu Lasten der unter Ziffer 1b)
genannten Zuwendung (bauliche Veränderungen) unzulässig.
Des Weiteren wird eine Fristverlängerung zum ursprünglichen
Bewilligungszeitraum (01.10.2012 bis 31.12.2013) auf den 31.12.2014
festgesetzt.
Frau Weger führt in die Beschlussvorlage ein.
Seitens der
Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass mehr Unterlagen, zu Untersetzung
des Antrages mit konkreten Zahlen gewünscht wären.
An der Frage- und
Diskussionsrunde beteiligen sich Herr Templin, Herr Grubert und Herr
Nieter.
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – mehrheitlich
angenommen
Ein Gemeindevertreter hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.