Da das komplette Gutachten nur an die Gemeindevertreter per E-Mail versandt wurde, bittet Herr Warnick darum, dieses auch an die sachkundigen Einwohner des Finanzausschusses zu versenden.

 

Frau Elke Hänicke-Hurlin stellt sich kurz vor. Sie ist öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie informiert, dass ihre Bestellungskörperschaft die Industrie- und Handelskammer Potsdam ist. Im Jahr 1986 hat Frau Hänicke-Hurlin ihr Bauingenieurstudium abgeschlossen. 2001 begann sie eine Ausbildung in Freiburg zur Diplomsachverständigen. Seit dem Jahr 2003 ist sie öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige. Sie führt das Büro in dritter Generation.

Des Weiteren ist Frau Hänicke-Hurlin ehrenamtlich in drei weiteren Gutachterausschüssen tätig. Frau Hänicke-Hurlin ist Vorsitzende des Verbandes der öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen in Berlin und Brandenburg.

Frau Hänicke-Hurlin erläutert nun ihre Präsentation. Diese wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Herr Templin dankt Frau Hänicke-Hurlin für ihre Ausführungen und hat drei Nachfragen.

1.)       Das Grundstück ist Teil eines Denkmals. Warum ist dies im Gutachten nicht erwähnt und berücksichtigt?

2.)       Stellplätze – Warum wurde im Gutachten unterstellt, dass keine Stellplätze nachgewiesen werden müssen auf diesem Grundstück? Dadurch erhöht sich doch der Wert des Grundstückes, wenn keine Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

3.)       Warum wurde das Kirchengrundstück „Jägerstieg“ nicht als Vergleichsprojekt herangezogen?

          

Frau Hänicke-Hurlin  beantwortet die drei Fragen von Herrn Templin wie folgt:

zu 1.) Im Bewertungsrahmen ist Denkmalschutz nicht berücksichtigt.

zu 2.) Der Bewertungsansatz sieht dies so eindeutig vor. Die Stellplätze werden abgelöst.

zu 3.) Das Kirchengrundstück „Jägerstieg“ ist nicht vergleichbar, da dies eine völlig andere Lage ist.

Herr Templin merkt zur Beantwortung der ersten Frage an, dass das gesamte Gebiet „Altes Dorf“ unter Denkmalschutz steht.  

 

Frau Sahlmann gibt zu Protokoll:

Einwendungen zu Info 021/13:

·           Kein Tausch gegen Medonwäldchen

·           Auch die Plätze für Stellflächen und optionale Stellplätze müssen von der        Kirchengemeinde gekauft werden.

·           Gutachten wurde zu früh erstellt, sollte erst nach rechtskräftigem B-Plan und    13. Änderung des FNP erfolgen.

·           Geringe Bodenpreisbewertung durch das Gutachten Hänicke-Hurlin wird angezweifelt: Begründung folgt.

 

Stellungnahme zum Gutachten über den fiktiven Verkehrswert:

 

Seite 19, 3.3.4 Bodenwertermittlung

 

Stahnsdorfer Preise sind nicht relevant für Kleinmachnow. Lt. Karte Seite 18 kann man das nahe gelegene Weinbergviertel zu Grunde legen. Bei Umrechnung vom Bodenpreis 210,00 € ergibt sich ein Bodenrichtwert von 195 €/m².

 

Seite 17, Tabelle Bodenrichtwerte, Seite 20 Entwicklungsstand (43 %)

 

Hier ist die Anpassung an die Grundstücksfläche von 1020 m² vorzunehmen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich meist auf größere Grundstücke, wo die Kaufpreise niedriger liegen als bei kleinen Grundstücken. Hier ist eine Anpassung vorzunehmen.

 

Damit würde das Verhältnis Kaufpreis zu Bodenrichtwert über 43 % liegen.

 

Liegen die herangezogenen Grundstücke ebenso wie Klm. im Speckgürtel (siehe Potsdam, ist höher)?

 

Seite 8 und Seite 20, Abzug für Erschließung

 

Seite 8, oben Ermittl. Anschlussbeiträge für Abwasser und Trinkwasser 16.500 €, Seite 20, unten ergibt einen Abzug von 21 €/m².

Die Kosten sind nicht abzuziehen, da sie schon in den Bodenrichtwertzonen berücksichtigt sind.

 

Seite 3, Qualitätsstichtag

 

Der 15.08.2013 als Qualitätsstichtag muss neu angepasst werden, wenn der Verkauf stattfindet, erst nachdem der B-Plan rechtskräftig ist und der Kauf abgewickelt werden soll.

 

Davon unbenommen ist der Wertermittlungsstichtag.

 

Seite 21, Frage nach der Unparteilichkeit

 

der Gutachterin, welcher Konfession gehört Frau Hänicke-Hurlin an? Die Neutralität wird angezweifelt.

 

Fazit:

 

Es muss ein neutrales zweites Gutachten angefertigt werden, wobei der Gutachterausschuss Potsdam-Mittelmark mit einzubeziehen ist.

 

Wir sind als Gemeinde für den sorgsamen Umgang mit unserem Vermögen nicht nur den Kleinmachnowern, sondern auch dem Landesrechnungshof verpflichtet.

 

Anmerkung: Frau Sahlmann hat ihre in der Sitzung vorgetragene Wortmeldung an Frau Kroschke zur Aufnahme für das Protokoll zur Verfügung gestellt.

 

 

Herr Warnick macht deutlich, dass die Frage zur Konfession nicht zulässig ist.

 

Frau Hänicke-Hurlin nimmt Bezug auf die Aussage von Frau Sahlmann zum Qualitätsstichtag 15.08.2013 und teilt mit, dass der Qualitätsstichtag der Zeitpunkt ist, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht (siehe Seite 3 des Gutachtens).

 

Herr Baumgraß gibt zu Protokoll:

Die Frage zur Konfession hat hier wirklich nichts zu tun. Das kann nicht sein. Die Sachverständige ist vereidigt und unabhängig.  Weiterhin fragt Herr Baumgraß nach, ob die Kirche das Grundstück später mal verkaufen kann, wenn es von der Kirche aufgegeben werden würde. Dazu führt Frau Hänicke-Hurlin aus, dass dies Grundstück nicht anders als Gemeinbedarf Kirche genutzt werden kann, solange der Bebauungsplan rechtskräftig ist.

 

Frau Dr. Kimpfel gibt zu Protokoll:

Es soll eine Gemeindekirche gebaut werden und nichts anderes. Es ist aber nicht ganz den Tatsachen entsprechend. Es sollen dort Veranstaltungen stattfinden und zwar bis zu 53 Termine pro Jahr. Das heißt im Schnitt eine Veranstaltung pro Woche. Das wurde uns so von der Kirche mitgeteilt. Diese sollen sowohl innerhalb der Kirche als auch im hinteren Landschaftsschutzgebiet (Konzerte), stattfinden. Darum soll die Kirche auch eine gewisse Größe haben, damit dann bei den Veranstaltungen die Bürger auch Platz finden. Dann haben Sie gesagt, die Bodenrichtwerte konnten sie in Kleinmachnow, in dieser Gegend, nur schwierig bestimmen. Sie mussten auf Stahnsdorf ausweichen. Wir haben ein Grundstück gekauft für die Kita Waldorf. Das ist praktisch genau auf der anderen Seite, mitten auf dem Seeberg,  wo man sagt, das ist doch eigentlich ein Grundstück, das wäre vergleichbar. Das hätte mich gefreut, wenn das mit dabei gewesen wäre als Vergleich. Denn dort hat genau das stattgefunden, was dort stattfinden soll, nämlich die Erschließung und, und, und. Also das ist eigentlich wirklich fast eins zu eins vergleichbar und da wäre doch mal interessant gewesen, was wurde für die Waldorf-Kita bezahlt, was wir ja als Gemeinde mitfinanziert haben.

 

Frau Neidel erklärt, dass es auf dem Seeberg einen Bebauungsplan gibt, mit der Festsetzung Gemeinbedarfsfläche KITA.

 

Herr Templin fragt nach, ob dann auch das Gemeindezentrum laut B-Plan zum Gemeinbedarf-Kirche zählt.

Frau Neidel verweist an dieser Stelle auf den textlichen Teil des B-Planes.

 

Herr Warnick bedankt sich im Namen der Mitglieder des Finanzausschusses bei Frau Hänicke-Hurlin für ihre Ausführungen zum Gutachten.