Anfragen gemäß § 7 Geschäftsordnung wurden angemeldet von:

- Frau Dr. Kimpfel

- Herrn Musiol

 

Herr Templin stellt fest, dass die Drucksache Nr. 161/13 –Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 TIW-Gebiet – Kriterien bei der Veräußerung von Gewerbeflächen- nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht. Die Drucksache wurde in der letzten Gemeindevertretersitzung eingebracht und in die Ausschüsse verwiesen. Sie wurde im Umwelt- und Finanzausschuss behandelt und mehrheitlich angenommen und gehört deshalb auf die Tagesordnung des heutigen Hauptausschusses. Er verweist auf § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung, wonach Anträge, die 8 Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht worden sind, auf der entsprechenden Tagesordnung zu behandeln sind.

 

Herr Grubert erklärt, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung beschlossen worden ist, dass die Drucksache Nr. 161/13 in den Ausschüssen behandelt werden soll. Der Bauausschuss hat sie nicht mehr auf die Tagesordnung genommen, so dass es dort nicht behandelt worden ist. Dort ist sie für den 06.01.2014 vorgesehen. Aus diesem Grund ist sie heute nicht auf die Tagesordnung gekommen.

 

Herr Templin kann die Erklärung nicht akzeptieren.

Frau Sahlmann unterstützt das Gesagte von Herrn Templin.

Herr Warnick stellt fest, dass Herr Grubert richtig gehandelt hat. Eher gilt die Kritik dem Vorsitzenden des Bauausschusses, der diese Drucksache nicht behandelt hat.

 

Antrag von Herrn Templin,

die DS-Nr. 161/13 auf die Tagesordnung der heutigen Hauptausschuss-Sitzung zu nehmen.

         Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Templin zu Protokoll:

„Die Behandlung des fristgerecht eingereichten Antrages wurde hier im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt. In den Rechten, die wir als Fraktion haben, Anträge in den Hauptausschuss und in die Gemeindevertretung einzubringen, sind wir hier beschnitten worden und wir kündigen jetzt schon an, dass wir diesen Antrag für die nächste Gemeindevertretung noch mal einreichen. Das ist zwar alles ein sehr unglückliches Verfahren, aber wenn selbst der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Geschäftsordnung nicht sachgerecht interpretiert, dann können wir auch nichts daran ändern.“

 

 

Auf Hinweis von Herrn Musiol erklärt Herr Grubert, dass entgegen der Tagesordnung unter TOP 8.2. und 8.3. die DS-Nrn. als 141/13/1 und 142/13/2 verteilt wurden. Das förmliche Beteiligungsverfahren konnte bis zum Bauausschuss noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hatte noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben und insofern war eine Ergänzung in der Abwägung beider Drucksachen vorzunehmen.

 

- Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 09.12.2013 wird mehrheitlich festgestellt.