1.            Frau Schlie-Romer, Maxie-Wander-Straße 27

1.1.          Mein Kind besucht den Hort Auf dem Seeberg. Wie bekannt ist, sind die gesamten Räumlichkeiten nach dem Brand im Januar gesperrt. Gestern haben wir vom KITA-Verbund die Information bekommen, dass die vorherrschende Situation voraussichtlich bis zum Jahresende bestehen bleibt. Da die Gutachten über die Schadensursache vorliegen, ist es für uns Eltern unverständlich, dass trotzdem nicht mit den notwendigen Bauarbeiten begonnen wird, da noch geklärt werden muss, wer die Kosten dafür trägt. Die Frage, welcher von den Unternehmer oder Subunternehmern letztlich dafür verantwortlich ist, muss nicht geklärt sein, bevor man anfängt, den Schaden zu beseitigen. Die Situation ist die, dass den Kindern dann fast ein Jahr lang keine Horträume zur Verfügung stehen. Es herrschen chaotische Zustände. Die Kinder müssen in den Klassenräumen betreut werden, bei schlechtem Wetter zum Teil mit Fernsehen. Wir Eltern haben keinerlei Verständnis dafür, dass dieser Zustand andauern soll, wenn die erforderlichen Gutachten jetzt vorliegen. Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die nächsten Monate insbesondere die Sommerferien, dafür genutzt werden, unter Hochdruck die Räumlichkeiten wieder herzurichten. Wie stellt sich die Gemeinde das weitere Vorgehen vor?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Brand ereignete sich am 19. Januar 2010. Bei der Begutachtung der Brandschäden wurden auch noch Mängel in der Bauausführung entdeckt. Auf Grund der Bauausführungsmängel haben wir dann bei den betreffenden Firmen eine Mängelanzeige eingereicht und ein Anwaltsbüro beauftragt, unsere Rechte wahrzunehmen und ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Erst nach Abschluss dieses öffentlichen Beweissicherungsverfahrens, das ca. vier bis fünf Monate dauert, kann mit der Sanierung begonnen werden. Die Sanierung würde dann im Herbst beginnen und sich bis zum Jahresende hinziehen. Es wurde anfangs immer nur von einem Brandschaden ausgegangen. Dann stellte sich aber heraus, dass bei der Ausführung der Dacharbeiten, bei der Verschweißung der Bahnen, Fehler aufgetreten sind, deren Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist und die unbedingt auch mit saniert werden müssen. Wenn die Mängelbeseitigung vor Ende des Beweissicherungsverfahrens beauftragt wird, bleiben die Kosten, die sich zwischen 80.000 und 100.000 Euro belaufen, bei der Gemeinde Kleinmachnow hängen. Wir sind bestrebt, außerhalb des Beweissicherungsverfahrens sowohl mit dem Bau leitenden Architekt als auch mit der ausführenden Firma eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ob das klappt, kann ich aber noch nicht sagen. Das was Frau Feser mitgeteilt hat, ist die Ausgangssituation für den schlechtesten Fall.

 

 

2.            Herr Weis, Mittebruch 2

2.1.          Für das FATH-Gelände gibt es jetzt einen neuen Eigentümer. Wann wird sich die Gemeinde dort um ein entsprechendes Baurecht kümmern? Gibt es Planungen in der Verwaltung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten? Gibt es einen entsprechenden Zeitplan?

2.2.          Das Freibad Kleinmachnow ist für die Freizeit- und Lebensgestaltung im Sommer ein wichtiger Ort, besonders für unsere Kinder und Jugendlichen. In den letzten Jahren wurden dort, auf Grund von Sicherungsproblemen, einige Bäume gefällt. Hat sich die Gemeinde in den letzten 2-3 Jahren mit der gewog darüber ausgetauscht, dass für diese Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden?

 

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 2.1.

Im Zuge einer Versteigerung hat das FATH-Gelände einen neuen Eigentümer, der aber nach meinem Kenntnisstand von Anfang Mai, noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Er hat sich an die P & E gewannt, wo in den nächsten 2-3 Wochen ein Gespräch zur weiteren Entwicklung des Geländes stattfinden wird. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss für dieses Gelände aus dem Jahr 2001, welcher aber nicht weiter verfolgt worden ist. Bis zum Herbst wird der Aufstellungsbeschluss weiter präzisiert. Meine Intension wird dahin gehen, die damals geäußerten Wünsche hinsichtlich einer Bebauung des gesamten Geländes nicht umzusetzen. Das ist aber letztendlich die Entscheidung die im Planungsprozess dann der Gemeinde Kleinmachnow und den Gemeindevertretern, unter Einschluss des Bürgermeisters, obliegt. Zur Zeitschiene kann ich sagen, dass noch in diesem Jahr über einen Aufstellungsbeschluss gesprochen werden soll.

 

 

zu 2.2.

Von Baumfällungen auf dem Freibadgelände ist mir nichts bekannt. Lediglich sind an einigen Eichen in Zusammenarbeit mit einem Gutachten Ausästungsarbeiten vorgenommen worden.

Weitere Informationen erfolgen schriftlich.