Sitzung: 20.05.2010 Gemeindevertretung
1. Frau
Schlie-Romer, Maxie-Wander-Straße 27
1.1. Mein Kind besucht den Hort Auf dem
Seeberg. Wie bekannt ist, sind die gesamten Räumlichkeiten nach dem Brand im
Januar gesperrt. Gestern haben wir vom KITA-Verbund die Information bekommen,
dass die vorherrschende Situation voraussichtlich bis zum Jahresende bestehen
bleibt. Da die Gutachten über die Schadensursache vorliegen, ist es für uns
Eltern unverständlich, dass trotzdem nicht mit den notwendigen Bauarbeiten
begonnen wird, da noch geklärt werden muss, wer die Kosten dafür trägt. Die
Frage, welcher von den Unternehmer oder Subunternehmern letztlich dafür
verantwortlich ist, muss nicht geklärt sein, bevor man anfängt, den Schaden zu
beseitigen. Die Situation ist die, dass den Kindern dann fast ein Jahr lang
keine Horträume zur Verfügung stehen. Es herrschen chaotische Zustände. Die
Kinder müssen in den Klassenräumen betreut werden, bei schlechtem Wetter zum
Teil mit Fernsehen. Wir Eltern haben keinerlei Verständnis dafür, dass dieser
Zustand andauern soll, wenn die erforderlichen Gutachten jetzt vorliegen.
Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die nächsten Monate insbesondere die
Sommerferien, dafür genutzt werden, unter Hochdruck die Räumlichkeiten wieder
herzurichten. Wie stellt sich die Gemeinde das weitere Vorgehen vor?
Bürgermeister
Herr Grubert
Der
Brand ereignete sich am 19. Januar 2010. Bei der Begutachtung der Brandschäden
wurden auch noch Mängel in der Bauausführung entdeckt. Auf Grund der
Bauausführungsmängel haben wir dann bei den betreffenden Firmen eine
Mängelanzeige eingereicht und ein Anwaltsbüro beauftragt, unsere Rechte
wahrzunehmen und ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Erst nach Abschluss
dieses öffentlichen Beweissicherungsverfahrens, das ca. vier bis fünf Monate
dauert, kann mit der Sanierung begonnen werden. Die Sanierung würde dann im
Herbst beginnen und sich bis zum Jahresende hinziehen. Es wurde anfangs immer
nur von einem Brandschaden ausgegangen. Dann stellte sich aber heraus, dass bei
der Ausführung der Dacharbeiten, bei der Verschweißung der Bahnen, Fehler
aufgetreten sind, deren Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist und die
unbedingt auch mit saniert werden müssen. Wenn die Mängelbeseitigung vor Ende
des Beweissicherungsverfahrens beauftragt wird, bleiben die Kosten, die sich
zwischen 80.000 und 100.000 Euro belaufen, bei der Gemeinde Kleinmachnow
hängen. Wir sind bestrebt, außerhalb des Beweissicherungsverfahrens sowohl mit
dem Bau leitenden Architekt als auch mit der ausführenden Firma eine
außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ob das klappt, kann ich aber noch nicht
sagen. Das was Frau Feser mitgeteilt hat, ist die Ausgangssituation für den
schlechtesten Fall.
2. Herr Weis, Mittebruch 2
2.1. Für das FATH-Gelände gibt es jetzt
einen neuen Eigentümer. Wann wird sich die Gemeinde dort um ein entsprechendes
Baurecht kümmern? Gibt es Planungen in der Verwaltung, ein
Bebauungsplanverfahren einzuleiten? Gibt es einen entsprechenden Zeitplan?
2.2. Das Freibad Kleinmachnow ist für die
Freizeit- und Lebensgestaltung im Sommer ein wichtiger Ort, besonders für
unsere Kinder und Jugendlichen. In den letzten Jahren wurden dort, auf Grund
von Sicherungsproblemen, einige Bäume gefällt. Hat sich die Gemeinde in den
letzten 2-3 Jahren mit der gewog darüber ausgetauscht, dass für diese Bäume
Ersatzpflanzungen vorgenommen werden?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu
2.1.
Im
Zuge einer Versteigerung hat das FATH-Gelände einen neuen Eigentümer, der aber
nach meinem Kenntnisstand von Anfang Mai, noch nicht im Grundbuch eingetragen
ist. Er hat sich an die P & E gewannt, wo in den nächsten 2-3 Wochen ein
Gespräch zur weiteren Entwicklung des Geländes stattfinden wird. Es gibt einen
Aufstellungsbeschluss für dieses Gelände aus dem Jahr 2001, welcher aber nicht
weiter verfolgt worden ist. Bis zum Herbst wird der Aufstellungsbeschluss weiter
präzisiert. Meine Intension wird dahin gehen, die damals geäußerten Wünsche
hinsichtlich einer Bebauung des gesamten Geländes nicht umzusetzen. Das ist
aber letztendlich die Entscheidung die im Planungsprozess dann der Gemeinde
Kleinmachnow und den Gemeindevertretern, unter Einschluss des Bürgermeisters,
obliegt. Zur Zeitschiene kann ich sagen, dass noch in diesem Jahr über einen
Aufstellungsbeschluss gesprochen werden soll.
zu
2.2.
Von
Baumfällungen auf dem Freibadgelände ist mir nichts bekannt. Lediglich sind an
einigen Eichen in Zusammenarbeit mit einem Gutachten Ausästungsarbeiten
vorgenommen worden.
Weitere
Informationen erfolgen schriftlich.