Sitzung: 20.05.2010 Gemeindevertretung
Einwohnerzahlen
per 20.05.2010
Einwohner
mit Hauptwohnsitz 19.579
Einwohner
mit Nebenwohnsitz 845
90. Jahre Gemeinde Kleinmachnow
Am 06. Juni 2010, ab 14:30 Uhr, findet im
Rathaus eine Veranstaltung der Gemeinde in Zusammenwirken mit dem Heimatverein
Kleinmachnow statt. Es gehen an die
Gemeindevertretung, die sachkundigen Einwohner des SKS-Ausschusses und
viele andere noch gesonderte schriftliche Einladungen raus.
Kletterfelsen
Es sollen unterschiedliche Zahlen im Zusammenhang
mit dem Kletterfelsen kursieren. Zur Klarstellung ist folgendes zu bemerken: im
Haushalt 2011 sollen die ursprünglichen 235.000 € wieder zur
Verfügung gestellt werden, der DAV stellt
ca. 20.000 € bereit, so dass insgesamt 255.000 € zur Verfügung stehen. Die
zu erwartenden Kosten aus der Kostenberechnung des Architekten
zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten die durch den FB Bauen/Wohnen
ermittelt wurden, liegen derzeit bei gesamt ca. 275.000 €. Für den Monat Juni
2010 sind klärende Gespräche mit dem Architekt, dem DAV und der Verwaltung (FB B/W, FB SKS) vorgesehen, um diese Diskrepanz/Differenz zu
klären. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde keine weiteren Gelder zur
Verfügung stellt, so dass entweder der Alpenverein weitere Eigenleistungen erbringen muss oder
der Architekt die Kosten minimiert.
Öffnung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weinberg
Die Verwaltung hat die Öffnung der
Einbahnstraßenregelung in der Straße am Weinberg zwischen Am Weinberg/Im Tal
Nord und der Einmündung Am Weinberg/Schwarzer Weg für Radfahrer im Gegenverkehr beantragt. Seitens
des Landkreises wurde mit Bescheid vom 05. Mai 2010, nach erfolgtem
Anhörungsverfahren, an dem das Polizeipräsidium Potsdam beteiligt wurde,
mitgeteilt, das dem Antrag der Gemeinde Kleinmachnow nicht stattgegeben wird.
Die Gründe sind:
-
eine Öffnung kommt nur in Betracht,
wenn die bestimmte Straßenstrecke für den Fahrradverkehr eine Breite von in der
Regel 3,50 m, mindestens jedoch 3,00 m mit
ausreichenden
Ausweichmöglichkeiten, hat
-
verkehren dort Busse oder besteht
stärkerer LKW-Verkehr muss die Breite mehr als 3,50 m betragen
-
die Straße Am Weinberg ist auf Grund
ihres Zustandes, der Befahrung mit Bussen und der Feststellung der Polizei,
dass gerade zu Schulbeginn größere Radfahrergruppen anzutreffen sind, für die beantragte Öffnung nicht geeignet
-
hinzu kommt, dass eine Straßenbreite
von 3,80 m im Bereich Gymnasium/Kreismusikschule in keiner Weise ausreichend
ist
-
eine Öffnung der Einbahnstraße für
Radfahrer im Gegenverkehr würde eine erhöhte Unfallgefahr darstellen und wäre
mit einer Schulwegsicherung nicht vereinbar
Fußgängerbedarfsampel Zehlendorfer
Damm/Karl-Marx-Straße (L 77)
Grundsätzlich ist der Landesbetrieb für die
Errichtung der Ampelanlage verantwortlich. Er teilte mit, dass in diesem Jahr keine finanziellen Mittel zur
Verfügung stehen, so dass diese Ampel nicht errichtet werden kann. Die
erwarteten Kosten i. H. v. 60.000 € für die Ampelanlage am Zehlendorfer Damm/Am Weinberg, die auf Grund einer vertraglichen
Regelung mit dem Landesbetrieb errichtet
wird, werden jedoch unterschritten. Wir haben uns insbesondere aus Gründen
der Schulwegsicherung deshalb
entschieden, die alte Ampelanlage
Zehlendorfer Damm/Am Weinberg an die Stelle Zehlendorfer Damm/Karl-Marx-Straße
umzusetzen und zu modernisieren. Die eingangs genannte Vereinbarung mit dem
Landesbetrieb wurde deshalb erweitert, wobei der finanzielle Aufwand dabei für uns
ca. 8.000,00 bis 10.000,00 Euro
beträgt.
Pflege und
Entwicklungskonzept zum Schutz des Bannwaldes
1. BA vom Seemannsheimweg bis Karl-Marx-Straße
Die
Ausführung der Arbeiten erfolgte entsprechend dem Beschluss der
Gemeindevertretung. Der für Anfang
Januar 2010 geplante Beginn der Pflegemaßnahmen wurde witterungsbedingt bis
Anfang Februar verschoben. Die Rodung
von unerwünschtem oder konkurrierendem Gehölzaufwuchs (Traubenkirsche, Robinie,
Spitzahorn) wurden bis Ende Februar abgeschlossen. Die gerodeten Gehölze wurden
auf unerwünschten Trampelpfaden
abgelegt, um diese unbegehbar zu machen. Mehrere Haufen von Gartenabfällen
wurden entsorgt und mit den geplanten Gehölzpflanzungen (standortgerechten
Bäumen und Sträuchern aus einer Forstbaumschule) begonnen. Zur Gestaltung eines
Waldsaumes wurden entlang der Straße „Am Bannwald“ verschiedene
standortgerechte, heimische Straucharten gepflanzt sowie auch Feldahorn als Baumart zweiter Ordnung. Die
Neupflanzungen wurden mit Netz- bzw. Gitterhüllen versehen, um diese vor
Schäden durch zu starke Besonnung und
Wildverbiss zu schützen. Auf der Fläche der ehemaligen Schulbaracke
wurden Bäume erster Ordnung, überwiegend Stiel-Eichen und Wald-Kiefern gepflanzt;
einzelne Jungbäume aus dem vorhandenen Bestand, vorwiegend Stiel-Eichen, wurden
mit Tonkinstäben markiert, um Konkurrenzgehölze von diesen freizuhalten. Die
Neupflanzungen wurden bisher zweimal gewässert und zeigen bis jetzt überwiegend
einen guten Austrieb. Zusätzlich wurden am Meiereipfuhl zwei Flächen
eingezäunt, um hier Amphibien, Bodenbrütern und Kleinsäugern Rückzugshabitate
anzubieten, da spielende Kinder und zahlreiche Hundehalter mit freilaufenden
Hunden eine erhebliche Belastung für den
Wald als Lebensraum für Amphibien, Kleinsäuger und Bodenbrüter sind.
Ausblick 2. BA von
Karl-Marx-Straße bis Steinweg
Der 2. Bauabschnitt wird sich von der
Karl-Marx-Straße bis zum Steinweg erstrecken. Im Herbst soll dazu das
Detail-Projekt auf der Grundlage des „Pflege und Entwicklungskonzeptes zum
Schutz des Bannwaldes“ in den Ausschüssen vorgestellt werden. Nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung soll das LV erstellt und die
Ausschreibung initiiert werden. Zeit zur Umsetzung ist November 2010 bis Ende
Februar 2011.
Partnerstadt Schopfheim
Ein Zusammentreffen war für Juni 2010 in
Kleinmachnow geplant. Auf Grund von Terminproblemen des Schopfheimer
Bürgermeisterkollegen Christof Nitz (er befindet sich im Wahlkampf) wird ein Treffen erst im
Oktober/November 2010 in Kleinmachnow erfolgen können.
Informationsnachfragen:
Frau
Dr. Kimpfel
Ist
es möglich, den Bescheid des Landkreises bezüglich des Schwarzen Weg zu
bekommen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Der
Bescheid wird an die Mitglieder des UVO-Ausschusses verteilt.
Herr
Lippoldt
Da
zu diesem Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden muss,
frage ich, ob die Verwaltung dies bereits getan hat.
Bürgermeister
Herr Grubert
Die
Verwaltung hat noch keinen Widerspruch eingelegt. Die Frist läuft am 06. Juni
2010 ab. Der UVO-Ausschuss tagt am 02. Juni 2010. Wenn nach der Beratung im
UVO-Ausschuss festgestellt wird, dass das die richtige Entscheidung ist, wird
Widerspruch eingelegt.
Herr
Lippoldt
Es
gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Schulwegsicherheit in diesem
Bereich in dem ganz klar aufgelistet ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen, um den Radverkehr in Gegenrichtung der vorhandenen Einbahnstraße
freizugeben. Daran sollten Sie sich halten. Es sind sämtliche Voraussetzungen
erfüllt und die Aufgaben, die Sie zu erfüllen hätten, sind im Einzelnen
aufgelistet.
Bürgermeister
Herr Grubert
Ich
bedanke mich für diesen Hinweis. Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass ich
nicht an Beschlüsse der Gemeindevertretung, sondern an das Recht in der
Bundesrepublik Deutschland gebunden bin. Nach der Beratung im UVO-Ausschuss
werde ich mit Unterstützung des Ausschusses entscheiden, ob Widerspruch
eingelegt wird. Die Gemeindevertretung kann vieles beschließen, das Recht der
Bundesrepublik Deutschland bindet uns. Morgen werden die Unterlagen an die
Mitglieder des UVO-Ausschusses verteilt.
Frau
Sahlmann
Da
gerade die Verteilung von Unterlagen angesprochen wird, möchte ich daran erinnern,
dass Sie zugesagt haben, das Protokoll der Verkehrsschau vom Dezember 2009 zu
verteilen. Ich bitte um die Zustellung an die zuständigen Gremien.
Bürgermeister
Herr Grubert
Die
Unterlagen werden zum nächsten UVO-Ausschuss verteilt.
Frau
von Törne
Wenn
ich Sie richtig verstanden habe, fühlen Sie sich nicht an Beschlüsse dieser
Gemeindevertretung gebunden, sondern an das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass unsere Beschlüsse den
Gesetzen, den wir uns alle hier verpflichtet fühlen, auch Rechnung tragen. Ich
bin sehr überrascht über Ihre Äußerung und hoffe, dass Sie das nicht ganz so
gemeint haben und sich künftig auch weiter an die Beschlüsse der
Gemeindevertretung gebunden fühlen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Der
Beschluss ist ja an den Landkreis gegangen. Wie ich auf der letzten Sitzung der
GV berichtet habe, hat uns der Richter in einem verwaltungsgerichtlichem
Verfahren mitgeteilt, dass kommunalpolitische Beschlüsse etwas sehr schönes
sind, aber für kommunalpolitische Beschlüsse auch das Recht der Bundesrepublik
Deutschland gilt. In diesem Fall hätte die Kommune kein Recht dieses zu
beantragen und wäre nicht beschwert. Ich
habe nur gesagt, ich werde selbstverständlich die Beschlüsse der
Gemeindevertretung umsetzen und das habe ich auch gemacht. Jetzt müssen wir
aber im Widerspruchsverfahren prüfen, inwieweit die rechtlichen Argumente des
Landkreises richtig sind. Sollten wir der Auffassung sein, und da bedienen wir
uns gerne der Hilfe des UVO-Ausschusses, das unsere Rechte nicht richtig
wahrgenommen worden sind, werde ich selbstverständlich Widerspruch einlegen.
Sollte es zu einer rechtlichen Bewertung kommen, dass in diesem Fall der
kommunalpolitische Beschluss nicht das Recht des Landkreises und das Recht der
Straßenverkehrsordnung bricht, werde ich diesen Antrag ggf. nicht einreichen.
Herr
Singer
Die
Ziele, die Sie mit der Klage gegen den LBB verfolgen, sind die irgendwo
festgehalten?
Bürgermeister
Herr Grubert
Wir
haben in der letzten Sitzung unsere Zielrichtung beschlossen und diese Gründe
sind auch in die Klage eingearbeitet worden.