Einwohnerzahlen per 20.05.2010

Einwohner mit Hauptwohnsitz                   19.579

Einwohner mit Nebenwohnsitz           845

 

 

90. Jahre Gemeinde Kleinmachnow

Am 06. Juni 2010, ab 14:30 Uhr, findet im Rathaus eine Veranstaltung der Gemeinde in Zusammenwirken mit dem Heimatverein Kleinmachnow statt. Es gehen an die  Gemeindevertretung, die sachkundigen Einwohner des SKS-Ausschusses und viele andere noch gesonderte schriftliche Einladungen raus.

 

 

Kletterfelsen

Es sollen unterschiedliche Zahlen im Zusammenhang mit dem Kletterfelsen kursieren. Zur Klarstellung ist folgendes zu bemerken: im Haushalt 2011 sollen die ursprünglichen 235.000 € wieder zur Verfügung gestellt werden, der DAV stellt  ca. 20.000 € bereit, so dass insgesamt 255.000 € zur Verfügung stehen. Die zu erwartenden Kosten aus der Kostenberechnung des  Architekten  zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten die durch den FB Bauen/Wohnen ermittelt wurden, liegen derzeit bei gesamt ca. 275.000 €. Für den Monat Juni 2010 sind klärende Gespräche mit dem Architekt, dem  DAV und der Verwaltung (FB B/W, FB SKS)   vorgesehen, um diese Diskrepanz/Differenz zu klären. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde keine weiteren Gelder zur Verfügung stellt, so dass entweder der Alpenverein  weitere Eigenleistungen erbringen muss oder der Architekt die Kosten minimiert.

 

 

Öffnung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weinberg

Die Verwaltung hat die Öffnung der Einbahnstraßenregelung in der Straße am Weinberg zwischen Am Weinberg/Im Tal Nord und der Einmündung Am Weinberg/Schwarzer Weg für   Radfahrer im Gegenverkehr beantragt. Seitens des Landkreises wurde mit Bescheid vom 05. Mai 2010, nach erfolgtem Anhörungsverfahren, an dem das Polizeipräsidium Potsdam beteiligt wurde, mitgeteilt, das dem Antrag der Gemeinde Kleinmachnow nicht stattgegeben wird.

 

Die Gründe sind:

-     eine Öffnung kommt nur in Betracht, wenn die bestimmte Straßenstrecke für den Fahrradverkehr eine Breite von in der Regel 3,50 m, mindestens jedoch 3,00 m mit

      ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, hat

-     verkehren dort Busse oder besteht stärkerer LKW-Verkehr muss die Breite mehr als 3,50 m betragen

-     die Straße Am Weinberg ist auf Grund ihres Zustandes, der Befahrung mit Bussen und der Feststellung der Polizei, dass gerade zu Schulbeginn größere Radfahrergruppen  anzutreffen sind, für die beantragte Öffnung  nicht geeignet

-     hinzu kommt, dass eine Straßenbreite von 3,80 m im Bereich Gymnasium/Kreismusikschule in keiner Weise ausreichend ist

-     eine Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer im Gegenverkehr würde eine erhöhte Unfallgefahr darstellen und wäre mit einer Schulwegsicherung nicht vereinbar

 

 

Fußgängerbedarfsampel Zehlendorfer Damm/Karl-Marx-Straße  (L 77)

Grundsätzlich ist der Landesbetrieb für die Errichtung der Ampelanlage verantwortlich. Er teilte mit, dass  in diesem Jahr keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, so dass diese Ampel nicht errichtet werden kann. Die erwarteten Kosten i. H. v. 60.000 € für die Ampelanlage  am Zehlendorfer Damm/Am  Weinberg, die auf Grund einer vertraglichen Regelung mit dem  Landesbetrieb errichtet wird, werden jedoch unterschritten. Wir haben uns insbesondere aus Gründen der  Schulwegsicherung deshalb entschieden, die alte   Ampelanlage Zehlendorfer Damm/Am Weinberg an die Stelle Zehlendorfer Damm/Karl-Marx-Straße umzusetzen und zu modernisieren. Die eingangs genannte Vereinbarung mit dem Landesbetrieb wurde deshalb erweitert, wobei der  finanzielle Aufwand dabei für  uns  ca.  8.000,00 bis 10.000,00 Euro beträgt.

 

 

Pflege und Entwicklungskonzept zum Schutz des Bannwaldes

 

1. BA vom Seemannsheimweg bis Karl-Marx-Straße

Die Ausführung der Arbeiten erfolgte entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung. Der für  Anfang Januar 2010 geplante Beginn der Pflegemaßnahmen wurde witterungsbedingt bis Anfang Februar verschoben.  Die Rodung von unerwünschtem oder konkurrierendem Gehölzaufwuchs (Traubenkirsche, Robinie, Spitzahorn) wurden bis Ende Februar abgeschlossen. Die gerodeten Gehölze wurden auf unerwünschten  Trampelpfaden abgelegt, um diese unbegehbar zu machen. Mehrere Haufen von Gartenabfällen wurden entsorgt und mit den geplanten Gehölzpflanzungen (standortgerechten Bäumen und Sträuchern aus einer Forstbaumschule) begonnen. Zur Gestaltung eines Waldsaumes wurden entlang der Straße „Am Bannwald“ verschiedene standortgerechte, heimische Straucharten gepflanzt sowie auch  Feldahorn als Baumart zweiter Ordnung. Die Neupflanzungen wurden mit Netz- bzw. Gitterhüllen versehen, um diese vor Schäden durch zu starke Besonnung und  Wildverbiss zu schützen. Auf der Fläche der ehemaligen Schulbaracke wurden Bäume erster Ordnung, überwiegend Stiel-Eichen und Wald-Kiefern gepflanzt; einzelne Jungbäume aus dem vorhandenen Bestand, vorwiegend Stiel-Eichen, wurden mit Tonkinstäben markiert, um Konkurrenzgehölze von diesen freizuhalten. Die Neupflanzungen wurden bisher zweimal gewässert und zeigen bis jetzt überwiegend einen guten Austrieb. Zusätzlich wurden am Meiereipfuhl zwei Flächen eingezäunt, um hier Amphibien, Bodenbrütern und Kleinsäugern Rückzugshabitate anzubieten, da spielende Kinder und zahlreiche Hundehalter mit freilaufenden Hunden  eine erhebliche Belastung für den Wald als Lebensraum für Amphibien, Kleinsäuger und Bodenbrüter sind.

 

 

Ausblick 2. BA  von Karl-Marx-Straße bis Steinweg

Der 2. Bauabschnitt wird sich von der Karl-Marx-Straße bis zum Steinweg erstrecken. Im Herbst soll dazu das Detail-Projekt auf der Grundlage des „Pflege und Entwicklungskonzeptes zum Schutz des Bannwaldes“ in den Ausschüssen vorgestellt werden. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung soll das LV erstellt und die Ausschreibung initiiert werden. Zeit zur Umsetzung ist November 2010 bis Ende Februar 2011.

 

 

 

Partnerstadt Schopfheim

Ein Zusammentreffen war für Juni 2010 in Kleinmachnow geplant. Auf Grund von Terminproblemen des Schopfheimer Bürgermeisterkollegen Christof Nitz (er befindet sich im   Wahlkampf) wird ein Treffen erst im Oktober/November 2010 in Kleinmachnow erfolgen können.

 

Informationsnachfragen:

 

Frau Dr. Kimpfel

Ist es möglich, den Bescheid des Landkreises bezüglich des Schwarzen Weg zu bekommen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Bescheid wird an die Mitglieder des UVO-Ausschusses verteilt.

 

 

Herr Lippoldt

Da zu diesem Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden muss, frage ich, ob die Verwaltung dies bereits getan hat.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Verwaltung hat noch keinen Widerspruch eingelegt. Die Frist läuft am 06. Juni 2010 ab. Der UVO-Ausschuss tagt am 02. Juni 2010. Wenn nach der Beratung im UVO-Ausschuss festgestellt wird, dass das die richtige Entscheidung ist, wird Widerspruch eingelegt.

 

Herr Lippoldt

Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Schulwegsicherheit in diesem Bereich in dem ganz klar aufgelistet ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Radverkehr in Gegenrichtung der vorhandenen Einbahnstraße freizugeben. Daran sollten Sie sich halten. Es sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und die Aufgaben, die Sie zu erfüllen hätten, sind im Einzelnen aufgelistet.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich bedanke mich für diesen Hinweis. Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass ich nicht an Beschlüsse der Gemeindevertretung, sondern an das Recht in der Bundesrepublik Deutschland gebunden bin. Nach der Beratung im UVO-Ausschuss werde ich mit Unterstützung des Ausschusses entscheiden, ob Widerspruch eingelegt wird. Die Gemeindevertretung kann vieles beschließen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland bindet uns. Morgen werden die Unterlagen an die Mitglieder des UVO-Ausschusses verteilt.

 

 

Frau Sahlmann

Da gerade die Verteilung von Unterlagen angesprochen wird, möchte ich daran erinnern, dass Sie zugesagt haben, das Protokoll der Verkehrsschau vom Dezember 2009 zu verteilen. Ich bitte um die Zustellung an die zuständigen Gremien.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Unterlagen werden zum nächsten UVO-Ausschuss verteilt.

 

 

Frau von Törne

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fühlen Sie sich nicht an Beschlüsse dieser Gemeindevertretung gebunden, sondern an das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass unsere Beschlüsse den Gesetzen, den wir uns alle hier verpflichtet fühlen, auch Rechnung tragen. Ich bin sehr überrascht über Ihre Äußerung und hoffe, dass Sie das nicht ganz so gemeint haben und sich künftig auch weiter an die Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden fühlen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beschluss ist ja an den Landkreis gegangen. Wie ich auf der letzten Sitzung der GV berichtet habe, hat uns der Richter in einem verwaltungsgerichtlichem Verfahren mitgeteilt, dass kommunalpolitische Beschlüsse etwas sehr schönes sind, aber für kommunalpolitische Beschlüsse auch das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt. In diesem Fall hätte die Kommune kein Recht dieses zu beantragen und wäre nicht beschwert.  Ich habe nur gesagt, ich werde selbstverständlich die Beschlüsse der Gemeindevertretung umsetzen und das habe ich auch gemacht. Jetzt müssen wir aber im Widerspruchsverfahren prüfen, inwieweit die rechtlichen Argumente des Landkreises richtig sind. Sollten wir der Auffassung sein, und da bedienen wir uns gerne der Hilfe des UVO-Ausschusses, das unsere Rechte nicht richtig wahrgenommen worden sind, werde ich selbstverständlich Widerspruch einlegen. Sollte es zu einer rechtlichen Bewertung kommen, dass in diesem Fall der kommunalpolitische Beschluss nicht das Recht des Landkreises und das Recht der Straßenverkehrsordnung bricht, werde ich diesen Antrag ggf. nicht einreichen.

 

 

Herr Singer

Die Ziele, die Sie mit der Klage gegen den LBB verfolgen, sind die irgendwo festgehalten?

 

 

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wir haben in der letzten Sitzung unsere Zielrichtung beschlossen und diese Gründe sind auch in die Klage eingearbeitet worden.