Herr Heinze führt zu diesem Thema ein.

Die Alteichen sollen von den einzelnen Ausschussmitgliedern begutachtet werden. Sofern dies nicht möglich ist, soll ein gemeinsamer Ortstermin beschlossen werden (auch die alte Linde am Zehlendorfer Damm 200).

Frau Neidel weist darauf hin, dass die Untere Naturschutzbehörde vor jeder Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden muss. Dies gilt auch für die Gemeinde (Verwaltung) als Eigentümerin. Sie stellt noch einmal klar, dass die Zuständigkeit hier bei der Unteren Naturschutzbehörde liegt.