Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende Kriterien zu beachten:

1.    keine Generierung von zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,

2.    Sicherstellung eines über den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,

3.    Wahrung der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:

a)   auf allen Flächen (Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

b)   Flachdächer sind mit einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

4.    Sicherstellung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).


Herr Templin, als Einreicher, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Ø         Frau Vogdt verlässt um 19:50 Uhr die heutige Sitzung.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Tauscher wird der vorliegenden Drucksache seine Zustimmung geben.

Dem schließt sich Frau Schwarzkopf an.

Herr Warnick wird dieser Drucksache nicht zustimmen. Er kann nicht nachvollziehen, warum einige Gemeindevertreter und auch der Bürgermeister der DHL-Ansiedlung im Europarc nicht zugestimmt haben.

Herr Musiol merkt an, dass es Sinn und Zweck eines Gewerbegebietes ist, langfristig auch Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen. Aus seiner Sicht sollte der vorliegenden Drucksache zugestimmt werden. 

Herr Warnick lehnt den vorliegenden Antrag aus folgenden Gründen ab:

Zum Punkt 1:   Jede andere Lösung erzeugt das mehrfache an Verkehr im Ort.

Zum Punkt 2:   Dem kann er zustimmen.

Zum Punkt 3:   Der B-Plan müsste geändert werden, weil er ein großer Hinderungs-

                       grund für eine Veräußerung von Grundstücken im TIW-Gebiet  ist. 

Zum Punkt 4:   Es gibt durchaus in Kleinmachnow Bürger, die froh wären, auch für

                       ein geringeres Einkommen Arbeit zu finden.

Herr Christall schließt sich der Argumentation von Herrn Warnick an. Egal, wo und welche Ansiedlung in Kleinmachnow stattfindet, es wird immer ein Mehr an Verkehrsaufkommen geben. Vielleicht kann doch noch einmal darüber nachgedacht werden, einer Ansiedlung im Europarc zuzustimmen. Wenn beide Varianten abgelehnt werden, wird sich DHL wahrscheinlich in Stahnsdorf ansiedeln und den Autoverkehr hat Kleinmachnow dann trotzdem.

Der vorliegenden Drucksache wird er nicht zustimmen.

   

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 161/13 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 161/13 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.