Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die DS-Nr. 121/12 wird wie folgt neu gefasst und angepasst:

 

1.       Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, folgende Zuwendungen:

 

für  die Haushaltsjahre 2012 und 2013

a)                  eine laufende Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (ehem. 50.000 €)

für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur. Dafür werden Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

b)                  eine investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (unverändert)

für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel planmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

c)                   eine investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 100.000 € (ehem. 200.000 €)

für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

 

2.       Die Zuwendungsempfängerin soll verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:

-          eine festgeschriebene Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,

-          einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im Gebäude,

-          eine Abtretung dieser Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde Kleinmachnow.

 

3.       Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels Zuwendungsbescheiden, welche auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen regeln. In den Zuwendungsbescheiden für die investiven Zuwendungen ist insbesondere folgendes festzuschreiben:

-          Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage einer baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die Baumaßnahmen.

-          Die Förderung erfolgt in Höhe von 95 % der mit Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch den oben ausgewiesenen Maximalbetrag.

-          Sollte die Zuwendungsempfängerin (KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG) vor Ablauf der zeitlichen Bindung den Betrieb aufgeben, ist sie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen.

 

4.       Die unter Punkt 1 benannten Zuwendungen werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Betreiber bis zum 01.01.2013 eine Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu diesem Datum eine Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist und bis zum 01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann insgesamt die Höhe von 50.000 € beinhaltet.  

 

Sollte es weitere Verschiebungen zwischen den Zuwendungsbereichen geben, so wird der Bürgermeister dazu ermächtigt, diese im Rahmen des gewährten Gesamtzuwendungsvolumens in Höhe von 400.000 € künftig eigenständig vorzunehmen. Dabei ist die Verschiebung zu Lasten der unter Ziffer 1b) genannten Zuwendung (bauliche Veränderungen) unzulässig.

 

Des Weiteren wird eine Fristverlängerung zum ursprünglichen Bewilligungszeitraum (01.10.2012 bis 31.12.2013) auf den 31.12.2014 festgesetzt.

 

 


Frau Carolin Huder, Geschäftsführerin der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Herr Joachim Schossau, Aufsichtsratsmitglied der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG und Herr Thomas Zimdars, Vorstandsmitglied der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG sind anwesend und erläutern die Anträge, die der vorliegenden Beschlussvorlage zu Grunde liegen.

Herr Tauscher merkt vorab an, dass die heute per E-Mail verteilten Unterlagen wichtig sind, aber  leider sehr spät verteilt wurden.

Aus diesem Grund wurden die Unterlagen als Tischvorlage verteilt.

Die Kammerspiele erhoffen sich durch die Digitalisierung mehr Kinobesucher. Ebenso hoffen sie auf Mehreinnahmen in der Gastronomie. Der ehemalige Betreiber des Schröders, Herr Robert Bäuerle, wird voraussichtlich ab April 2014 die Gastronomie, als Angestellter, in Betrieb nehmen. 

Herr Zimdars macht deutlich, dass die Kammerspiele mehr Flexibilität, was die Verteilung der von der Gemeinde zugesagten Gelder anbelangt, benötigen.

Frau Huder informiert, welche Investitionen noch in diesem Jahr getätigt werden sollen. Besonders notwendig ist die Reparatur der Heizung. Weiterhin soll in diesem Jahr die Digitalisierung abgeschlossen werden, Leinwände im großen und im kleinen Saal sollen erneuert werden und die Tontechnik im kleinen Saal. Dies sind nur einige Beispiele. Im nächsten Jahr sollen die größeren Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, z. B. Umbau des Gastronomiebereichs, die Elektroinstallation und der Brandschutz. Weitere Untersetzungen sind in den Unterlagen, siehe Anlage zu diesem Protokoll, zu entnehmen.

Herr Schossau teilt mit, dass die Kammerspiele mit durchschnittlich 30 Besuchern pro Kinovorführung rechnen. Erfreulicherweise ist festzustellen, dass die Kammerspiele immer öfter gut für kulturelle Veranstaltungen angenommen werden.

Herr Warnick kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Veranstaltung mit Martin Sonneborn und Herbert Köfer war bis auf den letzten Platz belegt.

Herr Giefer möchte gern wissen, wie hoch die Umsatzerlöse von Januar bis November 2013 waren.

Herr Schossau informiert dazu, dass die Zahlen nur bis Oktober 2013 vorliegen. Die Umsatzerlöse liegen per Oktober 2013 bei 113.000,00 €.

Frau Vogdt fragt nach, ob die Kosten für den Gastronomieleiter, voraussichtlich ab April 2014, incl. Sozialversicherungskosten sind. Dies wurde bejaht.  

Weiterhin sieht Frau Vogdt den Umsatzsprung von 4.000,00 € auf dann 16.000,00 € als zu optimistisch. Wie ist dies zu erklären?

Dazu merkt Herr Zimdars an, dass ab April 2014 das Schröders in den Kammerspielen in Betrieb geht. Daher hoffen sie auf einen höheren Umsatzerlös. Dies sind Erfahrungswerte, die zusammen mit Herr Bäuerle besprochen wurden.  

Herr Giefer gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass sich im ehemaligen Schröders jetzt eine neue Gastronomie befindet, nämlich das Herrmann´s. Er sieht es kritisch, dass dann genauso viele Leute ins „neue“ Schröder´s kommen sollen. 

Herr Christall macht darauf aufmerksam, dass aus seiner Sicht die hier stattfindende Diskussion falsch ist. Der Zuschuss von 400.000,00 € ist bereits beschlossen. Es geht bei der vorliegenden Drucksache nur um die Mittelverschiebung innerhalb des Zuschusses.

 

Ø          Herr Baumgraß nimmt ab19:25 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin würde es begrüßen, wenn die Gemeinde gemeinsam mit Frau Huder ein Finanzierungskonzept erarbeitet.

Frau Huder nimmt Bezug auf das Thema „Personalkosten“ und teilt mit, dass die Löhne im Kulturbereich gering sind. Techniker werden auch nur für Veranstaltungen benötigt.

Herr Tauscher kann die Verteilung der vorhandenen Mittel nachvollziehen. Er wird der vorliegenden Drucksache zustimmen.

Herr Baumgraß merkt abschließend an, dass der Fristverlängerung und der Kostenverschiebung zugestimmt werden kann.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 162/13 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 162/13 erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

 

Herr Warnick dankt im Namen der Ausschussmitglieder Frau Huder, Herrn Schossau und Herrn Zimdars für ihre Ausführungen.