Sitzung: 19.12.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: DS-Nr. 162/13
Die DS-Nr. 121/12 wird wie folgt neu gefasst und angepasst:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow, folgende Zuwendungen:
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
a) eine laufende Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (ehem. 50.000 €)
für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur. Dafür werden Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
b) eine investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 150.000 € (unverändert)
für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel planmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
c) eine
investive Zuwendung in Höhe von insgesamt 100.000 € (ehem. 200.000 €)
für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
2.
Die
Zuwendungsempfängerin soll verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag
mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:
-
eine
festgeschriebene Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,
-
einen
Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im
Gebäude,
-
eine
Abtretung dieser Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde
Kleinmachnow.
3.
Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels
Zuwendungsbescheiden, welche
auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen
regeln. In den Zuwendungsbescheiden für die investiven Zuwendungen ist
insbesondere folgendes festzuschreiben:
-
Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage einer
baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die Baumaßnahmen.
-
Die Förderung erfolgt in Höhe von 95 % der mit
Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch den oben ausgewiesenen
Maximalbetrag.
-
Sollte die Zuwendungsempfängerin
(KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG) vor Ablauf der zeitlichen Bindung
den Betrieb aufgeben, ist sie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu
verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des
Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen.
4. Die unter Punkt 1 benannten Zuwendungen
werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Betreiber bis zum 01.01.2013 eine
Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu diesem Datum eine
Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist und bis zum
01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann insgesamt die
Höhe von 50.000 € beinhaltet.
Sollte es weitere Verschiebungen zwischen den Zuwendungsbereichen geben, so wird der Bürgermeister dazu ermächtigt, diese im Rahmen des gewährten Gesamtzuwendungsvolumens in Höhe von 400.000 € künftig eigenständig vorzunehmen. Dabei ist die Verschiebung zu Lasten der unter Ziffer 1b) genannten Zuwendung (bauliche Veränderungen) unzulässig.
Des Weiteren wird eine Fristverlängerung zum ursprünglichen Bewilligungszeitraum (01.10.2012 bis 31.12.2013) auf den 31.12.2014 festgesetzt.
Anlagen
1. Anträge vom 20.10.2013
a) Fristverlängerung
b) Umwidmung Beträge
c) Änderung Beträge Zuwendungsbescheide
2. DS-Nr. 077/12
3. DS-Nr.
121/12
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 162/13 beteiligen sich:
Herr Singer
Herr Templin
Frau Grohs, Kämmerin
Abstimmung zur DS-Nr.
162/13:
Die DS-Nr. 162/13 wird einstimmig beschlossen.