Einwohnerentwicklung per 19.12.2013

Hauptwohnung:                      20.342                         

Nebenwohnung:                         764

 

 

Verkehrsangelegenheiten

Die Anordnung zur Beseitigung des Aufmerksamkeitsfeldes im Meiereifeld ist zurückgenommen. Am Stahnsdorfer Damm/Heidefeld und Schleusenweg/Heidefeld wurden die querenden Fußgänger gezählt; es waren insgesamt 22  bzw.  16    Querungen zu Verzeichnen. Die Zählung wurde in der Zeit von 7:15 bis 8:15 Uhr durchgeführt.

 

 

Laubaktion

Der Bauhof transportiert zurzeit die Laubhaufen von den Grünstreifen ab. Die Aktion soll bis Weihnachten abgeschlossen sein.  Es ist jedoch zu beobachten, dass immer wieder Laub von   Privatgrundstücken auf die öffentlichen Flächen gebracht wird und somit die Laubhaufen wachsen bzw. neue Laubhaufen entstehen.

 

 

Spielplatz Düppel

Der Spielplatz ist nach seiner Sanierung wieder geöffnet worden. Die Kosten der Sanierung betragen 77.000 Euro. Es ist zu hoffen, dass der Spielplatz nicht wieder dem Vandalismus zum Opfer fällt.

 

 

Sturm Xaver

Der Schaden hielt sich im öffentlichen Bereich in Grenzen. An der Schulsporthalle der  Steinwegschule wurden jedoch die Oberlichter aufgedrückt und beschädigt. Im privaten Bereich kam es durch Kronenbrüche zu Schäden an Dachstühlen und Zäunen. Glücklicherweise sind keine Personenschäden zu verzeichnen. Vorsicht ist jedoch insbesondere bei Spaziergängen im Wald angebracht, da abgebrochene Äste auch noch mit Verspätung abfallen können. Vielen Dank an die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen   Feuerwehr, die von Donnerstag bis Sonnabend quasi im Dauereinsatz waren und zu ca. 25 Einsätzen gerufen wurden.

 

 

Seniorenweihnachtsfeier

Am 2. und 3. Dezember 2013 fanden wieder die Seniorenweihnachtsfeiern statt. Etwa 650 Seniorinnen und Senioren konnte ich begrüßen. Es waren sehr angenehme Stunden bei einem schönen Programm und vielen guten Gesprächen. Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die einige Stunden ehrenamtlich diese Veranstaltungen betreut haben.

 

 

Verwaltungsgerichtsverfahren Befangenheit

In der vergangenen Woche fand das Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Befangenheit des ehemaligen Gemeindevertreters Herrn Lippoldt gegen die Gemeinde Kleinmachnow statt. Da Herr Lippoldt in der Straße „Am Weinberg“ wohnt, wurde er bei der Beschlussfassung zur Gehwegsanierung in dieser Straße wegen Befangenheit ausgeschlossen. Dagegen hat Herr Lippoldt geklagt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat Folgendes festgestellt:

„Die Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen erörtert. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass nach dem Ergebnis der Vorberatung der Berufsrichter die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Dies zunächst schon deshalb, weil der Kläger zu Ende 2011 als Gemeindevertreter aus der Gemeindevertretung Kleinmachnow ausgeschieden ist. Im Übrigen hätte es ihm als Gemeindevertreter oblegen, im Rahmen der Einschaltung der Kommunalaufsicht gegen den im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Beschluss vorzugehen. Letztendlich dürfte die mehrheitliche Annahme der Gemeindevertretung im Rahmen der hier streitgegenständlichen Beschlussfassung zu Recht angenommen haben, dass Gemeindevertreter, welche Anlieger einer Beschlussfassung zugrundeliegenden Ausbaumaßnahme sind, grundsätzlich als befangen deshalb angesehen werden können, weil diese Gemeindevertreter als Bürger und Anlieger mit einer belastenden Beitragserhebung rechnen müssen.“

Es haben also alle drei Berufsrichter eindeutig gesagt, Herr Lippoldt wäre befangen gewesen und die Entscheidung der Gemeindevertretung war richtig. Der Kläger erklärte, dass er auf Anraten des Gerichtes deshalb die Klage zurücknimmt. Die Entscheidung hat uns gefreut, weil sie in diesem Verfahren Rechtssicherheit gibt und unterstützt das von mir Gesagte zur Befangenheit von Herrn Lippoldt.

 

 

Gemeinsamer Bauhof Kleinmachnow/Teltow

Der Untersuchungsbericht für einen gemeinsamen Bauhof liegt vor. Einige Fragen müssen noch abschließend geklärt werden. Der Bericht wird noch vor Weihnachten an alle Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner verteilt. Es ist vorgesehen, diesen Bericht im Februar 2014 in den Gremien zu beraten.

 

 

Flächennutzungspläne der Region „Der Teltow“

Die KAT hat vereinbart, die Flächennutzungsplanung der Region zusammenzuführen und digital verfügbar zu machen. In enger und engagierter  Zusammenarbeit  von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf und dem beauftragten Planungsbüro sind die drei Flächennutzungspläne nun digitalisiert und in einem gemeinsamen Arbeitsplan zusammengeführt worden. Sie liegen damit XPlankonform* vor und bieten damit jedem Nutzer die wichtigsten Planungsgrundlagen aller drei Orte auf einen Blick. Der Arbeitsplan für die Region „Der Teltow“ ist unter der Rubrik „Neuigkeit“ direkt auf der Startseite   www.kleinmachnow.de bzw. unter „Aktuelles“ hinterlegt. Darüber hinaus findet man den Arbeitsplan im Geo-Portal unter www.kleinmachnow.de → Geo-Portal → Themenkarten im Geo-Portal.

 

 

Nachfragen:

 

 

Herr Templin

Zur Befangenheit von Herrn Lippoldt möchte ich etwas richtigstellen. Sie haben gesagt, dass Herr Lippoldt ausgeschlossen worden ist, weil er als Anwohner befangen ist. Das ist nicht ganz richtig. Die Gemeindevertretung hat per Mehrheitsbeschluss festgestellt, dass er befangen ist.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das ist so richtig, Herr Templin. Nach Aussage des Gerichtes hätte Herr Lippoldt sich von sich aus als befangen erklären müssen. Das hat er nicht getan. Dann wollte Herr Lippoldt eine rechtliche Stellungnahme von der Verwaltung. Nach Abgabe der rechtlichen Stellungnahme hat die Gemeindevertretung Herrn Lippoldt per Mehrheit von der Abstimmung ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung für richtig befunden.

 

 

Herr Burkardt

Ich bitte darum, dass das Schreiben des Verwaltungsgerichts Potsdam dem Protokoll beigefügt wird, weil wir aus der Erfahrung der Vergangenheit wissen, dass die Frage der Befangenheit immer wieder mal diskutiert wird.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Dieser Anregung komme ich gerne nach.

 

 

Herr Handschumacher

Die Frage ist, wo wollen wir demnächst die Grenzen zwischen Befangenheit und Nichtbefangenheit setzen? Wenn wir jetzt sagen, das Jemand beim Eintreten einer Beitragslast befangen sein könnte, dann gratuliere ich dazu, wenn wir die nächste Beitragssatzung für Kleinmachnow beschließen oder Satzungen, die das gesamte Gemeindegebiet betreffen, dann müssen wir uns alle für befangen erklären, dann wird der Herr Bürgermeister, da er per Amt nie befangen ist, darüber beschließen. Im Gemeindegebiet sind wir alle befangen. Ich rege an, dass wir auch in einer Geschäftsordnung verbindliche Kriterien aufstellen, die Befangenheit oder Nichtbefangenheit entscheiden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Handschumacher, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das müssten Sie als Rechtsanwalt wissen. Im Gesetz ist ganz klar geregelt, wenn Jemand einen Vor- oder Nachtteil hat durch die Entscheidung ist er befangen. Im Kommentar und in den Rechtsausführungen ist auch geregelt, dass es auch um die Anzahl des Kreises der Betroffenen geht. Wenn es ein kleiner Kreis der Betroffenen ist, der durch den Beschluss angesprochen wird, dann ist dieser kleine Kreis befangen. Selbstverständlich können Sie als Gemeindevertreter eine Grundsteuererhöhung beschließen, auch wenn Sie dadurch einen Nachteil haben und selbstverständlich sind die Gemeindevertreter bei globalen Entscheidungen nicht befangen, sonst wäre die gesamte Bundesregierung bei jedem Beschluss, der uns Steuerzahler Geld kostet, befangen.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Herr Bürgermeister, ich bin über Ihre Ausführungen etwas erstaunt. Herr Lippoldt hat mir mitgeteilt, dass das Gericht keine Entscheidung getroffen hat, weil er nicht mehr Gemeindevertreter ist. Vielleicht hat Herr Lippoldt es falsch verstanden. Ich begrüße die Anregung von Herrn Burkardt das Schreiben des Verwaltungsgerichts an alle Gemeindevertreter zu verteilen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Nach den Ausführungen des Gerichts und der Frage, ob er die Klage zurücknehmen wollte, hatte ich das Gefühl, dass Herr Lippoldt schon an einer Legendenbildung arbeitet. Aus diesem Grund habe ich das Gericht gebeten, die ganzen Ausführungen zu Protokoll zu nehmen, was Herrn Lippoldt sehr unangenehm war. Das Gericht hat die Ausführungen zu Protokoll gegeben, was ich sehr nett fand von dem Richter und den drei Berufsrichtern, um ein für alle Mal zu klären, was Befangenheit und was Nichtbefangenheit ist und der Legendenbildung von Herrn Lippoldt vorzubeugen.

 

 

Herr Dr. Mueller

Ich möchte die Hinweise von Herrn Burkardt nur dahingehend unterstreichen, dass es für uns wichtig ist, die Befangenheitsregelung so anzuwenden, wie sie die Kommunalverfassung vorschreibt. Die besagt, dass es sich um unmittelbare Vor- und Nachteile für die Betroffenen handelt und in besagtem Fall trifft es auf Herrn Lippoldt zu. Die Regelung aber die wir hier haben, dass jede Entscheidung zu einem Bebauungsplan von den Gemeindevertretern nicht mitgetragen werden kann oder darf, die in diesem Gebiet wohnen, ist eine viel zu strenge Auslegung der Befangenheitsregelung.