Sitzung: 19.12.2013 Gemeindevertretung
Einwohnerentwicklung per 19.12.2013
Hauptwohnung: 20.342
Nebenwohnung: 764
Verkehrsangelegenheiten
Die Anordnung zur Beseitigung des
Aufmerksamkeitsfeldes im Meiereifeld ist zurückgenommen. Am Stahnsdorfer
Damm/Heidefeld und Schleusenweg/Heidefeld wurden die querenden Fußgänger
gezählt; es waren insgesamt 22 bzw. 16
Querungen zu Verzeichnen. Die Zählung wurde in der Zeit von 7:15 bis
8:15 Uhr durchgeführt.
Laubaktion
Der Bauhof transportiert zurzeit die
Laubhaufen von den Grünstreifen ab. Die Aktion soll bis Weihnachten
abgeschlossen sein. Es ist jedoch zu
beobachten, dass immer wieder Laub von
Privatgrundstücken auf die öffentlichen Flächen gebracht wird und somit die
Laubhaufen wachsen bzw. neue Laubhaufen entstehen.
Spielplatz Düppel
Der Spielplatz ist nach seiner Sanierung
wieder geöffnet worden. Die Kosten der Sanierung betragen 77.000 Euro. Es ist
zu hoffen, dass der Spielplatz nicht wieder dem Vandalismus zum Opfer fällt.
Sturm Xaver
Der Schaden hielt sich im öffentlichen
Bereich in Grenzen. An der Schulsporthalle der Steinwegschule wurden jedoch die Oberlichter
aufgedrückt und beschädigt. Im privaten Bereich kam es durch Kronenbrüche zu
Schäden an Dachstühlen und Zäunen. Glücklicherweise sind keine Personenschäden zu
verzeichnen. Vorsicht ist jedoch insbesondere bei Spaziergängen im Wald
angebracht, da abgebrochene Äste auch noch mit Verspätung abfallen können.
Vielen Dank an die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die von Donnerstag bis Sonnabend
quasi im Dauereinsatz waren und zu ca. 25 Einsätzen gerufen wurden.
Seniorenweihnachtsfeier
Am 2. und 3. Dezember 2013 fanden wieder die
Seniorenweihnachtsfeiern statt. Etwa 650 Seniorinnen und Senioren konnte ich
begrüßen. Es waren sehr angenehme Stunden bei einem schönen Programm und vielen
guten Gesprächen. Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Verwaltung, die einige Stunden ehrenamtlich diese Veranstaltungen betreut haben.
Verwaltungsgerichtsverfahren Befangenheit
In der vergangenen Woche fand das Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der
Befangenheit des ehemaligen Gemeindevertreters Herrn Lippoldt gegen die
Gemeinde Kleinmachnow statt. Da Herr Lippoldt in der Straße „Am Weinberg“
wohnt, wurde er bei der Beschlussfassung zur Gehwegsanierung in dieser Straße
wegen Befangenheit ausgeschlossen. Dagegen hat Herr Lippoldt geklagt. Das
Verwaltungsgericht Potsdam hat Folgendes festgestellt:
„Die Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen erörtert. Die
Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass nach dem Ergebnis der Vorberatung
der Berufsrichter die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Dies
zunächst schon deshalb, weil der Kläger zu Ende 2011 als Gemeindevertreter aus
der Gemeindevertretung Kleinmachnow ausgeschieden ist. Im Übrigen hätte es ihm
als Gemeindevertreter oblegen, im Rahmen der Einschaltung der Kommunalaufsicht
gegen den im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Beschluss
vorzugehen. Letztendlich dürfte die mehrheitliche Annahme der
Gemeindevertretung im Rahmen der hier streitgegenständlichen Beschlussfassung
zu Recht angenommen haben, dass Gemeindevertreter, welche Anlieger einer Beschlussfassung
zugrundeliegenden Ausbaumaßnahme sind, grundsätzlich als befangen deshalb
angesehen werden können, weil diese Gemeindevertreter als Bürger und Anlieger
mit einer belastenden Beitragserhebung rechnen müssen.“
Es haben also alle drei Berufsrichter eindeutig gesagt, Herr Lippoldt
wäre befangen gewesen und die Entscheidung der Gemeindevertretung war richtig.
Der Kläger erklärte, dass er auf Anraten des Gerichtes deshalb die Klage
zurücknimmt. Die Entscheidung hat uns gefreut, weil sie in diesem Verfahren
Rechtssicherheit gibt und unterstützt das von mir Gesagte zur Befangenheit von
Herrn Lippoldt.
Gemeinsamer Bauhof Kleinmachnow/Teltow
Der Untersuchungsbericht für einen gemeinsamen Bauhof liegt vor. Einige
Fragen müssen noch abschließend geklärt werden. Der Bericht wird noch vor
Weihnachten an alle Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner verteilt. Es
ist vorgesehen, diesen Bericht im Februar 2014 in den Gremien zu beraten.
Flächennutzungspläne der Region „Der Teltow“
Die KAT hat vereinbart, die
Flächennutzungsplanung der Region zusammenzuführen und digital verfügbar zu
machen. In enger und engagierter
Zusammenarbeit von Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf und dem beauftragten Planungsbüro sind die drei
Flächennutzungspläne nun digitalisiert und in einem gemeinsamen Arbeitsplan
zusammengeführt worden. Sie liegen damit XPlankonform* vor und bieten damit
jedem Nutzer die wichtigsten Planungsgrundlagen aller drei Orte auf einen
Blick. Der Arbeitsplan für die Region „Der Teltow“ ist unter der Rubrik „Neuigkeit“
direkt auf der Startseite www.kleinmachnow.de bzw. unter
„Aktuelles“ hinterlegt. Darüber hinaus findet man den Arbeitsplan im Geo-Portal
unter www.kleinmachnow.de →
Geo-Portal → Themenkarten im Geo-Portal.
Nachfragen:
Herr Templin
Zur Befangenheit von Herrn Lippoldt möchte
ich etwas richtigstellen. Sie haben gesagt, dass Herr Lippoldt ausgeschlossen
worden ist, weil er als Anwohner befangen ist. Das ist nicht ganz richtig. Die
Gemeindevertretung hat per Mehrheitsbeschluss festgestellt, dass er befangen
ist.
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist so richtig, Herr Templin. Nach
Aussage des Gerichtes hätte Herr Lippoldt sich von sich aus als befangen
erklären müssen. Das hat er nicht getan. Dann wollte Herr Lippoldt eine
rechtliche Stellungnahme von der Verwaltung. Nach Abgabe der rechtlichen
Stellungnahme hat die Gemeindevertretung Herrn Lippoldt per Mehrheit von der
Abstimmung ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung für
richtig befunden.
Herr Burkardt
Ich bitte darum, dass das Schreiben des Verwaltungsgerichts Potsdam dem
Protokoll beigefügt wird, weil wir aus der Erfahrung der Vergangenheit wissen,
dass die Frage der Befangenheit immer wieder mal diskutiert wird.
Bürgermeister Herr Grubert
Dieser Anregung komme ich gerne nach.
Herr Handschumacher
Die Frage ist, wo wollen wir demnächst die Grenzen zwischen
Befangenheit und Nichtbefangenheit setzen? Wenn wir jetzt sagen, das Jemand
beim Eintreten einer Beitragslast befangen sein könnte, dann gratuliere ich
dazu, wenn wir die nächste Beitragssatzung für Kleinmachnow beschließen oder
Satzungen, die das gesamte Gemeindegebiet betreffen, dann müssen wir uns alle
für befangen erklären, dann wird der Herr Bürgermeister, da er per Amt nie
befangen ist, darüber beschließen. Im Gemeindegebiet sind wir alle befangen.
Ich rege an, dass wir auch in einer Geschäftsordnung verbindliche Kriterien
aufstellen, die Befangenheit oder Nichtbefangenheit entscheiden.
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Handschumacher, ein Blick ins Gesetz erleichtert die
Rechtsfindung. Das müssten Sie als Rechtsanwalt wissen. Im Gesetz ist ganz klar
geregelt, wenn Jemand einen Vor- oder Nachtteil hat durch die Entscheidung ist
er befangen. Im Kommentar und in den Rechtsausführungen ist auch geregelt, dass
es auch um die Anzahl des Kreises der Betroffenen geht. Wenn es ein kleiner
Kreis der Betroffenen ist, der durch den Beschluss angesprochen wird, dann ist
dieser kleine Kreis befangen. Selbstverständlich können Sie als
Gemeindevertreter eine Grundsteuererhöhung beschließen, auch wenn Sie dadurch
einen Nachteil haben und selbstverständlich sind die Gemeindevertreter bei
globalen Entscheidungen nicht befangen, sonst wäre die gesamte Bundesregierung
bei jedem Beschluss, der uns Steuerzahler Geld kostet, befangen.
Frau Dr. Kimpfel
Herr Bürgermeister, ich bin über Ihre Ausführungen etwas erstaunt. Herr
Lippoldt hat mir mitgeteilt, dass das Gericht keine Entscheidung getroffen hat,
weil er nicht mehr Gemeindevertreter ist. Vielleicht hat Herr Lippoldt es
falsch verstanden. Ich begrüße die Anregung von Herrn Burkardt das Schreiben
des Verwaltungsgerichts an alle Gemeindevertreter zu verteilen.
Bürgermeister Herr Grubert
Nach den Ausführungen des Gerichts und der Frage, ob er die Klage
zurücknehmen wollte, hatte ich das Gefühl, dass Herr Lippoldt schon an einer
Legendenbildung arbeitet. Aus diesem Grund habe ich das Gericht gebeten, die
ganzen Ausführungen zu Protokoll zu nehmen, was Herrn Lippoldt sehr unangenehm
war. Das Gericht hat die Ausführungen zu Protokoll gegeben, was ich sehr nett
fand von dem Richter und den drei Berufsrichtern, um ein für alle Mal zu
klären, was Befangenheit und was Nichtbefangenheit ist und der Legendenbildung
von Herrn Lippoldt vorzubeugen.
Herr Dr. Mueller
Ich möchte die Hinweise von Herrn Burkardt nur dahingehend
unterstreichen, dass es für uns wichtig ist, die Befangenheitsregelung so
anzuwenden, wie sie die Kommunalverfassung vorschreibt. Die besagt, dass es
sich um unmittelbare Vor- und Nachteile für die Betroffenen handelt und in
besagtem Fall trifft es auf Herrn Lippoldt zu. Die Regelung aber die wir hier
haben, dass jede Entscheidung zu einem Bebauungsplan von den Gemeindevertretern
nicht mitgetragen werden kann oder darf, die in diesem Gebiet wohnen, ist eine
viel zu strenge Auslegung der Befangenheitsregelung.