Sitzung: 19.12.2013 Gemeindevertretung
Auf Wunsch informiert der
Verbandsvorsteher, Herr Grubert, über
die letzten Aktivitäten des WAZV:
Am 21.08.2013 gab es in Sachen Altanschließer-Problematik ein erstes
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Das Gericht hat sich in der
Hauptsache nicht mit dem Altanschließerproblem auseinandergesetzt, sondern mit
der Wirksamkeit der bestehenden Beitrags-, Kosten- und Gebührensatzung.
§5 der Satzung, der sich mit der Veranlagungsfläche befasst, wurde für
ungültig erklärt, da dieser den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit
vermissen lässt, das heißt, er deckt nicht alle Konstellationen ab, die
theoretisch möglich sind. Daher erklärte das Gericht auch die
beitragsrechtlichen Regelungen für ungültig, die in den §§ 2-10 behandelt
werden.
Berufung gegen das Urteil vor dem OVG wurde zugelassen, doch muss dazu die
Satzung neu gefasst werden. Dafür wurde eine Frist bis zum 18.11.2013 gesetzt.
Erforderlich ist es aber nur den § 5 neu zu regeln, um die Satzung den Auflagen
des Gerichtes entsprechend neu zu fassen.
Auf der ersten Verbandsversammlung dazu am 16.10.2013 wurde dieser
Beschluss noch nicht gefasst, da es keine gültige Stimme dafür gab.
Der Verband wäre jedoch ohne eine gültige Beitragssatzung ab 18.11.2013
handlungsunfähig gewesen. Daraufhin rief der Verbandsvorsitzende die
Kommunalaufsicht an. Diese erließ den Bescheid, dass bis zum 07.11.2013 eine
neue Verbandsversammlung einzuberufen sei, die den § 5 neu zu regeln habe.
Ansonsten würde, um die Handlungsfähigkeit zu sichern, eine Ersatzvornahme
erfolgen.
Am 07.11.2013 fand die zweite Verbandsversammlung statt, in der mit
einer gültigen kommunalen Stimme (Nudow) die Satzung mit dem geänderten § 5
beschlossen wurde. Damit wurde die Ersatzvornahme unnötig.
Am 26.11.2013 fand eine weitere Verbandsversammlung statt, auf der eine
nochmalige Überprüfung der Voraussetzung für die Erhebung von differenzierten
Beiträgen für Alt- und Neuanschließer und ggf. nach erneuter Beschlussfassung
eine entsprechende Änderung der Satzung beschlossen wurde.
Am 13.12.2013 hat die Gemeinde Stahnsdorf beschlossen, eine
Normenkontrollklage gegen die Satzung einzuleiten.