Auf Wunsch informiert der Verbandsvorsteher, Herr Grubert,  über die letzten Aktivitäten des WAZV:

 

Am 21.08.2013 gab es in Sachen Altanschließer-Problematik ein erstes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Das Gericht hat sich in der Hauptsache nicht mit dem Altanschließerproblem auseinandergesetzt, sondern mit der Wirksamkeit der bestehenden Beitrags-, Kosten- und Gebührensatzung.

 

§5 der Satzung, der sich mit der Veranlagungsfläche befasst, wurde für ungültig erklärt, da dieser den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit vermissen lässt, das heißt, er deckt nicht alle Konstellationen ab, die theoretisch möglich sind. Daher erklärte das Gericht auch die beitragsrechtlichen Regelungen für ungültig, die in den §§ 2-10 behandelt werden.

Berufung gegen das Urteil vor dem OVG wurde zugelassen, doch muss dazu die Satzung neu gefasst werden. Dafür wurde eine Frist bis zum 18.11.2013 gesetzt. Erforderlich ist es aber nur den § 5 neu zu regeln, um die Satzung den Auflagen des Gerichtes entsprechend neu zu fassen.

Auf der ersten Verbandsversammlung dazu am 16.10.2013 wurde dieser Beschluss noch nicht gefasst, da es keine gültige Stimme dafür gab.


Der Verband wäre jedoch ohne eine gültige Beitragssatzung ab 18.11.2013 handlungsunfähig gewesen. Daraufhin rief der Verbandsvorsitzende die Kommunalaufsicht an. Diese erließ den Bescheid, dass bis zum 07.11.2013 eine neue Verbandsversammlung einzuberufen sei, die den § 5 neu zu regeln habe. Ansonsten würde, um die Handlungsfähigkeit zu sichern, eine Ersatzvornahme erfolgen.

 

Am 07.11.2013 fand die zweite Verbandsversammlung statt, in der mit einer gültigen kommunalen Stimme (Nudow) die Satzung mit dem geänderten § 5 beschlossen wurde. Damit wurde die Ersatzvornahme unnötig.

 

Am 26.11.2013 fand eine weitere Verbandsversammlung statt, auf der eine nochmalige Überprüfung der Voraussetzung für die Erhebung von differenzierten Beiträgen für Alt- und Neuanschließer und ggf. nach erneuter Beschlussfassung eine entsprechende Änderung der Satzung beschlossen wurde.

 

Am 13.12.2013 hat die Gemeinde Stahnsdorf beschlossen, eine Normenkontrollklage gegen die Satzung einzuleiten.