Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2014 wird auf 102.300 EUR festgesetzt.
Gemäß § 14 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 26. März 2009 ist der Höchstbetrag der Kassenkredite nicht mehr Bestandteil der Festsetzung des Wirtschaftsplanes.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites ist in Anwendung des § 86 Abs. 2 i.V. m. § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) – möglichst zeitgleich, aber außerhalb des eigentlichen Wirtschaftsplanes – mit einem gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.
Zum eventuellen Ausgleich von Zahlungsengpässen, verursacht durch Verzögerung der Rechnungsempfänger, ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Die Höhe des Kassenkredites soll unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben und 102.300 EUR betragen.
Eine Änderung des Beschlusses und somit des Höchstbetrages des Kassenkredites zieht nicht die Notwendigkeit eines Nachtragswirtschaftspanes nach sich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Ergebnis-HH |
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