1)
Mit
dem Bebauungsplan (Geltungsbereich vgl. Anlage 1)
sind auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den
Betrieb einer mechanisierten Paket-Zustellbasis auf einem noch zu bildenden Grundstück
am Dreilindener Weg zu schaffen. Bei der Erarbeitung des
Bebauungsplan-Vorentwurfes sollen dazu die in den Anlagen 2 und 3 wiedergegebenen Anforderungen entsprechende
Berücksichtigung finden.
Für die Lage des Grundstücks ergeben sich zwei Varianten, die in Anlage 2 dargestellt
sind.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfes mit
dem künftigen Bauherrn und/oder dem künftigen Betreiber der Paket-Zustellbasis
Verhandlungen darüber aufzunehmen, inwieweit sich diese in angemessenem Umfang an
den Kosten beteiligen, die u. a. für eine Anpassung der verkehrlichen
Infrastruktur aufzuwenden sein werden.
Die Gemeindevertretung ist mit der Vorlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes auch über
den bis dahin erzielten Verhandlungsstand zu unterrichten.
Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-c gehört zum städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich u. südlich der BAB
A 115“ (Beschluss v. 05.09.1991, DS-Nr. 186/91). Der Bebauungsplan
trat am 27.03.1997 in Kraft und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 34,1 ha.
Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium im Mai 2013 mitgeteilt
hatte, dass an der Ansiedlung bzw. Verlagerung des Julius Kühn-Instituts
(früher: Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft,
Hauptverwaltung Quedlinburg u. Braunschweig) nach Kleinmachnow auf Seiten des
Bundes kein Interesse mehr besteht, änderte die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 076/13 vom 19.09.13 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan, der inzwischen unter der Bezeichnung KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet
(Technik – Innovation – Wissenschaft)“ geführt wird.
Die (gemeindeeigene) P&E Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Kleinmachnow – als Eigentümerin weiter Teile des Plangebietes – verfolgt nun
das Ziel einer rein gewerblichen Entwicklung des TIW-Gebietes.
Inzwischen ist ein privater Investor an die Gemeinde herangetreten, der
auf einer ca. 26.000 m² großen Teilfläche am Dreilindener Weg eine
mechanisierte Paket-Zustellbasis errichten und für zunächst 15 Jahre an
einen Betreiber, die Deutsche Post DHL, vermieten möchte.
Der Betreiber Deutsche
Post DHL beabsichtigt, sein Paketnetz in Deutschland in den nächsten Jahren zu
erweitern. Dabei sollen die Verteilkapazität verdoppelt werden und Prozesse,
die heute noch manuell abgewickelt werden, zukünftig weitgehend automatisiert
werden. Neben zusätzlichen Paketzentren sind bundesweit zahlreiche mechanisierte
Zustellbasen in Planung, die über die Straße mit Lkw beliefert
werden.
Die Rahmenbedingungen, die für eine solche Paket-Zustellbasis
erforderlich sind (vgl. Anlagen 2 und 3) werden bei der Erarbeitung des
Bebauungsplan-Vorentwurfes zu berücksichtigen sein. Hinsichtlich der Lage des
Grundstücks bestehen zwei Möglichkeiten, entweder in Ost-West-Ausrichtung
(entlang der Grundstücksgrenze des Großhandelsbetriebes Dreilindener Weg 1
[„MIOS“]) oder in Nord-Süd-Ausrichtung (entlang Dreilindener Weg).
In einer Informationsveranstaltung des Bürgermeisters für die
Mitglieder der Gemeindevertretung am 24.10.2013 stellten Bauherr und Betreiber
darüber hinaus in Aussicht, eine Beteiligung an Folgekosten, die durch ihr
Projekt ausgelöst werden, zu prüfen. Seitens der Gemeinde ist zum Beispiel
angedacht, den Knotenpunkt Dreilindener Weg / Stolper Weg / Anschlussstelle BAB
A 115 zu einem Kreisverkehr umzugestalten. Hierzu werden noch Abstimmungen
u. a. mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Bbg. – Niederlassung Autobahn – zu führen
sein.
Um die finanzielle Beteiligung des Bauherrn und/oder Betreibers an den Folgekosten
abzusichern, wird der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages erforderlich
sein.
Parallel zur Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-3 wird das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
weiterzuführen sein (Verfahren KLM-FNP-08 für Flächen im Bereich Fashion Park,
Einleitungsbeschluss v. 06.02.2003).
Kosten der Bauleitplanung
Für die Weiterführung der beiden Bauleitplan-Verfahren zum TIW-Gebiet
(Bebauungsplan-Aufstellung u. Flächennutzungsplan-Änderung) entstehen der
Gemeinde keine Kosten für extern zu vergebende, insbesondere stadtplanerische
Leistungen. Alle diesbezüglichen Kosten werden von der P&E mbH getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-006-c-3
2.
P & E – Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft Kleinmachnow mbH, Anfrage nach Flächen zum Bau einer
Umschlagsanlage, Stand Juli 2013, mit Varianten 1 und 2
3.
DPDHL Corporate Real Estate Management
GmbH für: Deutsche Post DHL Global
Business Services, Projekt „Mechanisierte Zustellbasis 120“ Dreilindener Weg in
Kleinmachnow
nur zur Information:
4.
Beschluss vom 19. September
2013 (DS-Nr. 076/13), ohne
Anlagen