Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-007 "Altes Dorf"
Vorlage
DS-Nr. 172/13
Art
Beschlussvorlage

 

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (vgl. Anlage 2 und 3)
als Satzung.

2)         Die Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Das Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit Auf­stellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Krieger­denkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen des ehemaligen Gutshofes mit den Ruinen von Alter Hakeburg und Herrenhaus sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

 

Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den ursprünglichen Auf­stellungsbeschluss und legte mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 sodann u.a. fest, dass mit dem Bebauungsplan auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen.

 

Ein (erster) Entwurf des Bebauungsplanes fand nicht die Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), dass die erforderliche Ausgliederung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG), die für den Kirchenneubau benötigt wurden, ablehnte.

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde daraufhin überarbeitet und ein Alternativstandort für die Gemeindekirche und die notwendigen Stellplatzflächen – den Vorgaben der MUGV entsprechend – vorgesehen. Auf der Grundlage des nunmehr 2. B-Plan-Entwurfes stellt das MUGV eine Ausgliederung der benötigten Flächen aus dem LSG in Aussicht.

 

Zu diesem 2. Entwurf, von der Gemeindevertretung mit DS-Nr. 199/12 am 21.02.2013 gebilligt, erfolgten im Sommer 2013 die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) fand die Auslegung der Unterlagen zur 3. Änderung des Landschaftschutzgebietes „Parforce­heide“ statt.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 22.04. bis einschl. 24.05.2013, erneute Beteiligung Betroffener mit Anschreiben vom 02.10.2013, förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit dem Anschreiben vom 24.04.2013 und erneute Beteiligungen TöB mit Anschreiben vom 14.10.2013 und 03.12.2013 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Hinweis: Die weiteren, zu diesem Bebauungsplan vorliegenden Gutachten, insbesondere die artenschutzrechtlichen Gutachten, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnischen Untersuchungen, auf die in der Begründung (vgl. Anlage 4) Bezug genommen wird, können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung, Zi. 2.04) eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.793,67

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“

Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, bestehend aus:

2)         Teil A – Planzeichnung, Legende, Beiplan Bodendenkmale und

3)         Teil B – Textliche Festsetzungen

4)         Begründung (mit u. a.: Anlage Bestandserfassung des Fledermausquartierpotentials mit Maßnahmenvorschlägen zur Quartierentwicklung, Endbericht 12.11.2013)

nur zur Information:

5)         Planzeichnung mit Kennzeichnung Veränderungen gegenüber dem Stand 07.01.2013

6)         Gegenüberstellung der Textlichen Festsetzungen Stand 07.01.2013 – Stand 28.11.2013