1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (vgl. Anlage 2 und 3)
als Satzung.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Das Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern
Kleinmachnows wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das
Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Kriegerdenkmal, Bakemühle, Forsthaus, die
Flächen des ehemaligen Gutshofes mit den Ruinen von Alter Hakeburg und Herrenhaus
sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.
Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die
Gemeindevertretung den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss und legte mit
DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 sodann u.a. fest, dass mit dem Bebauungsplan auch
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen
Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen.
Ein (erster) Entwurf des
Bebauungsplanes fand nicht die Zustimmung des Ministeriums für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), dass die erforderliche Ausgliederung
von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG), die für den
Kirchenneubau benötigt wurden, ablehnte.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde daraufhin überarbeitet und ein
Alternativstandort für die Gemeindekirche und die notwendigen Stellplatzflächen
– den Vorgaben der MUGV entsprechend – vorgesehen. Auf der Grundlage des nunmehr
2. B-Plan-Entwurfes stellt das MUGV eine Ausgliederung der benötigten
Flächen aus dem LSG in Aussicht.
Zu diesem 2. Entwurf, von der Gemeindevertretung mit DS-Nr. 199/12 am 21.02.2013 gebilligt, erfolgten im Sommer 2013 die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) fand die Auslegung der Unterlagen zur 3. Änderung des Landschaftschutzgebietes „Parforceheide“ statt.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 22.04. bis einschl. 24.05.2013, erneute Beteiligung Betroffener mit Anschreiben vom 02.10.2013, förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit dem Anschreiben vom 24.04.2013 und erneute Beteiligungen TöB mit Anschreiben vom 14.10.2013 und 03.12.2013 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Hinweis: Die weiteren, zu diesem Bebauungsplan vorliegenden Gutachten, insbesondere die artenschutzrechtlichen Gutachten, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnischen Untersuchungen, auf die in der Begründung (vgl. Anlage 4) Bezug genommen wird, können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung, Zi. 2.04) eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“
Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes
Dorf“, bestehend aus:
2)
Teil
A – Planzeichnung, Legende, Beiplan Bodendenkmale und
3)
Teil
B – Textliche Festsetzungen
4)
Begründung
(mit u. a.: Anlage Bestandserfassung des Fledermausquartierpotentials mit
Maßnahmenvorschlägen zur Quartierentwicklung, Endbericht 12.11.2013)
nur zur Information:
5)
Planzeichnung
mit Kennzeichnung Veränderungen gegenüber dem Stand 07.01.2013
6)
Gegenüberstellung
der Textlichen Festsetzungen Stand 07.01.2013 – Stand 28.11.2013