1)
Der Geltungsbereich für das Verfahren 2. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ wird wie in Anlage 1
dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (vgl.
Anlage 3) sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i.
V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
5)
Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan
sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB wird daher abgesehen.
Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).
Im Jahr 2013 hat die Deutsche Post DHL Interesse bekundet, auf einem rund 25.000 m² großen Grundstück im Städtebaulichen Entwicklungsbereich eine mechanisierte Paket-Zustellbasis zu realisieren. Nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen sprach sich die Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 mit DS-Nr. 005/14 dafür aus, das Vorhaben auf einer Fläche entlang Hermann-von-Helmholtz-Straße zuzulassen. Mit DS-Nr. 035/14 vom 15. Mai 2014 leitete sie das erforderliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a ein (Aufstellungsbeschluss, vgl. Anlage 4, DS-Nr. 035/14).
Die
inzwischen parallel zum Bebauungsplan-Entwurf erarbeiteten Fachgutachten kommen
zu dem Ergebnis, dass nachteilige schalltechnische Auswirkungen durch die
geplante Paket-Zustellbasis nur im unmittelbaren Umfeld zu erwarten sind. Im
übrigen Gemeindegebiet ist eine Unterschreitung der maßgeblichen
Immissionsrichtwerte zu erwarten, die Zusatzbelastungen durch das Vorhaben sind
aus schalltechnischer Sicht somit nicht relevant im Sinne der TA Lärm.
Um den Auswirkungen zwischen der Paket-Zustellbasis einerseits und den unmittelbar angrenzenden, überwiegend noch nicht bebauten Gewerbegebieten (GE) andererseits vorzubeugen, sind in den betroffenen GE die bisher dort zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z. B. Hotels, Pensionen) und Wohnungen (z.B. für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen) künftig auszuschließen. Diese GE werden deshalb in den Geltungsbereich der 2. Änderung einbezogen (vgl. Anlage 2, Darstellung der Geltungsbereich-Erweiterung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Textbebauungsplan) ist als Anlage 3 beigefügt. Zu dem Entwurf sind eine Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren für notwendige, extern zu erbringende stadtplanerische und weitere Leistungen (insbesondere: verkehrliche und schalltechnische Untersuchungen) entstehen, trägt gemäß Städtebaulichem Vertrag v. 17.07./04.08.2014 die Deutschen Post DHL als Grundstückseigentümerin. Ein entsprechender Betrag ist von der Deutschen Post DHL bereits bei der Gemeinde hinterlegt worden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2)
Darstellung der Geltungsbereich-Erweiterung
3)
Entwurf 2. Änderung Bebauungsplan
KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“, Stand 13.10.2014
nur zur Information:
4)
Änderung Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 035/14
vom 15.05.2014