Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
DS-Nr. 133/14
Art
Antrag

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow wird wie folgt geändert:

 

Nach § 5 ist ein neuer § 6 einzufügen.

 

§ 6 Aktives Teilnahmerecht für Fraktionen auf die kein Ausschusssitz entfallen ist.

 

Fraktionen, auf die im Ergebnis der Sitzverteilung (§ 43 Absatz 2 BbgKVerf) kein Sitz entfällt, können ein zusätzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in den Ausschuss entsenden.

 

Die bisherigen § 6 - § 13 werden um eine Nummer erhöht zu § 7 - § 14.


§ 43 Absatz 3 der BbgKVerf eröffnet die Möglichkeit, in der Hauptsatzung zu regeln, dass Fraktionen, auf die kein Ausschusssitz nach § 43 Absatz 2 entfallen ist, ein zusätzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in diese Ausschüsse zu entsenden.

Fraktionen wirken gemäß § 32 Absatz 2 BbgKVerf bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung mit. Sie können dieser Aufgabe am besten nachkommen, wenn sie in Ausschüssen der Gemeindevertretung vertreten sind. Für den Fall, dass einer Fraktion auf Grund ihrer Größe kein regulärer Ausschusssitz zusteht, bekommt sie mit der hier vorgeschlagenen Lösung, die die Kommunalverfassung ausdrücklich vorsieht, die Möglichkeit auf Ebene der Ausschüsse aktiv am Willensbildungsprozess teilzunehmen.