Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 "Förster-Funke-Allee/Ring am Feld" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 175/14
Art
Beschlussvorlage

Planungsrechtliche Ausgangssituation

Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.

Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Auf­stellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft getreten am 31.08.2012).

 

Erläuterungen zum Änderungsverfahren KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“

Wie überwiegende Teile des Ursprungsplanes zählt auch das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-019-11 (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich) zum Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“.

Die Baugrundstücke innerhalb des Geltungsbereiches sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Es handelt sich um das WA 01 (Flur 8, Flurstücke 1839 u. 1846, Größe ca. 1.107 m²) und das WA 02 (Flst. 1840 u. 1847, Größe ca. 3.088 m²) mit einer Gesamtfläche von ca. 4.195 m² (vgl. Anlage 2, Bebauungsplan KLM-BP-019, Auszug Planzeichnung). In den WA sind Einzel- u. Doppelhäuser sowie Hausgruppen („Reihenhäuser“) mit max. 2 Wohn­einheiten je Wohngebäude zulässig (vgl. Anlage 3, Auszug Textliche Festsetzungen).

Auch nach Fertigstellung des von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) im Zeitraum 2013/14 an der Heinrich-Heine-Straße realisierten Vorhabens besteht in der Gemeinde weiterhin ein hoher Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, z.B. für Senioren.

Grundstücke im Umfeld des Rathausmarktes sind für die Realisierung eines weiteren Projektes besonders geeignet, weil hier die erforderliche Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Rathaus mit Bürgersaal, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs etc.) vorhanden und fußläufig gut erreichbar ist.

Es soll deshalb perspektivisch mit Planungen für barrierefreien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) begonnen werden. Dazu ist aber zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich: Die derzeitige Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je (Wohn-)Gebäude auf max. zwei schließt die Realisierung eines entsprechenden Vorhabens aus. Der Bebauungsplan soll deshalb so geändert werden, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht mehr beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Wohnungszahl zulässig wird.

Die von dem Verfahren KLM-BP-019-11 nicht berührten Regelungen des Bebauungsplanes 019 sollen unverändert fortgelten. Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Mit den erforderlichen stadtplanerischen Leistun­gen soll ein externes Büro beauftragt werden, die Kosten hierfür in Höhe von rund 5.000 EUR sind für den Haushalt 2015 angemeldet.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“

B-Plan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ i.d.F. KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“:

2)        Teil A – Planzeichnung, Auszug Baugebiete WA 01 und WA 02

3)        Teil B – Textliche Festsetzungen, Auszug TF-Nr. A 3.1 und 3.2