2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Planungsrechtliche
Ausgangssituation
Der Bebauungsplan KLM-BP-019
„Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in
Kraft.
Teile seines Geltungsbereiches
sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei
Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von
Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den
Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung
Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft
getreten am 31.08.2012).
Erläuterungen
zum Änderungsverfahren KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“
Wie überwiegende Teile des Ursprungsplanes zählt auch das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-019-11 (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich) zum Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“.
Die Baugrundstücke innerhalb des Geltungsbereiches sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Es handelt sich um das WA 01 (Flur 8, Flurstücke 1839 u. 1846, Größe ca. 1.107 m²) und das WA 02 (Flst. 1840 u. 1847, Größe ca. 3.088 m²) mit einer Gesamtfläche von ca. 4.195 m² (vgl. Anlage 2, Bebauungsplan KLM-BP-019, Auszug Planzeichnung). In den WA sind Einzel- u. Doppelhäuser sowie Hausgruppen („Reihenhäuser“) mit max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig (vgl. Anlage 3, Auszug Textliche Festsetzungen).
Auch nach Fertigstellung des von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) im Zeitraum 2013/14 an der Heinrich-Heine-Straße realisierten Vorhabens besteht in der Gemeinde weiterhin ein hoher Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, z.B. für Senioren.
Grundstücke im Umfeld des Rathausmarktes sind für die Realisierung eines weiteren Projektes besonders geeignet, weil hier die erforderliche Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Rathaus mit Bürgersaal, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs etc.) vorhanden und fußläufig gut erreichbar ist.
Es soll deshalb perspektivisch mit Planungen für barrierefreien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) begonnen werden. Dazu ist aber zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich: Die derzeitige Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je (Wohn-)Gebäude auf max. zwei schließt die Realisierung eines entsprechenden Vorhabens aus. Der Bebauungsplan soll deshalb so geändert werden, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht mehr beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Wohnungszahl zulässig wird.
Die
von dem Verfahren KLM-BP-019-11 nicht berührten Regelungen des Bebauungsplanes
019 sollen unverändert fortgelten. Die Änderung des Bebauungsplanes soll im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Mit den
erforderlichen stadtplanerischen Leistungen soll ein externes Büro beauftragt
werden, die Kosten hierfür in Höhe von rund 5.000 EUR sind für den
Haushalt 2015 angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“
B-Plan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“
i.d.F. KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“:
2)
Teil A
– Planzeichnung, Auszug Baugebiete WA 01 und WA 02
3)
Teil B
– Textliche Festsetzungen, Auszug TF-Nr. A 3.1 und 3.2