Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf mit dem Wettbewerbsbeitrag „Teltowkanalaue – ein Park für die Region“ am Stadt-Umland-Wettbewerb des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung teil.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Vorbereitungen zur Wettbewerbsteilnahme gemeinsame mit den Kommunen Teltow und Stahnsdorf zu treffen.
Anlage
Die Teilnahme der Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow am Wettbewerb ist ein weiteres Zeichen für die gewollte interkommunale Zusammenarbeit in unserer Region. Der Wettbewerbsbeitrag „Kanalaue – ein Park für die Region“ hat aus unserer Sicht gute Aussichten beim Wettbewerb berücksichtigt zu werden. Ziele sind die Herstellung eines Grünzuges entlang des Teltowkanals für die Naherholung, Freizeit- und Wassersport, verbindende Brücken sowie die Neuanlage und der Ausbau durchgängiger Wander- und Radwege. Mit der Beschlussfassung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein klares Bekenntnis der Region zur Entwicklung der Teltowkanalaue gegeben. Die Wettbewerbsbedingungen sehen vor, dass eine Kommune die „Lead-Partnerschaft“ übernimmt. Die Stadt Teltow als Mittelzentrum bietet sich natürlich für diese Aufgabe an. Entsprechende Abstimmungen werden noch geführt.
Weitere Verfahrensweise:
Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kleinmachnow sowie der Vertretungen der Nachbarkommunen erfolgt die Abstimmung zur Lead-Partnerschaft. Weiterhin wird ein Ingenieurbüro beauftragt werden, um das komplexe Wettbewerbsverfahren zu begleiten. Dabei geht es insbesondere um die Erarbeitung der entsprechenden Bewerbungsunterlagen zur Wettbewerbsteilnahme. Hinsichtlich der Kosten, die in diesem Zusammenhang auf die Gemeinde Kleinmachnow zukommen, gibt es bisher noch keine verbindlichen Zahlen. Entsprechende Angebote sollen demnächst, so verständigten sich die Bürgermeister kürzlich, eingeholt werden. Überschlägig kann eingeschätzt werden, dass auf die Gemeinde Kleinmachnow Kosten für die Beantragung zwischen 5.000,00 Euro und 10.000,00 Euro anfallen würden, die dann außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass bei entsprechender Berücksichtigung des Projektes für die Folgejahre Kosten für die Projektrealisierung anfallen, die in den entsprechenden Haushaltsplänen dann Berücksichtigung finden müssen. Des Weiteren wird nach der erfolgten Beschlussfassung zur Teilnahme am Wettbewerb eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen abgeschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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