für das Grundstück Föhrenwald 51 eingegangen
sind, wurden geprüft.
Das Ergebnis ist in den Anlagen 2
und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die
Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 02.10.2014 (DS-Nr. 095/14) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51 eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Föhrenwald 51 die überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) vom straßenseitigen in den rückwärtigen Bereich verschoben.
Der Textbebauungsplan-Entwurf wurde am 18.12.2014 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 09.03.2015 bis einschließlich 10.04.2015 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 09.03.2015. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich neun Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen den Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestliche
Buschgrabensee“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange