1.
Das Änderungsverfahren für den in Anlage 1
gekennzeichneten Geltungsbereich wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ fortgesetzt. Es soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
2.
Die Festsetzung des Grundstücks Erlenweg 29
(Gemarkung Kleinmachnow, Flur 10, Flurstücke 159/2, 162 und 163/2) als
„Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kinderheim mit Schule“ wird
aufgegeben. Auf dem Grundstück sollen die Festsetzungen zur Anwendung kommen,
die bereits für das angrenzende reine Wohngebiet (WR) gelten.
3.
Bei der weiteren Bearbeitung der
Textlichen Festsetzungen (TF) Nr. 25-27 zu Einfriedungen sind die
Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2105 (vgl. Anlage 7)
zu berücksichtigen.
4.
Der Entwurf zur 2. Änderung ist entsprechend
der Ziff. 1 – 3 zu überarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-022
„Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ trat am 30.10.2001 in Kraft. Eine 1.
Änderung, das Grundstück Medonstraße 18 und die dortige überbaubare
Grundstücksfläche („Baufenster“) betreffend, wurde am 16.08.2005 rechtswirksam.
Am
05.05.2011 leitete die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 064/11 das Verfahren
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 ein (vgl. Anl. 5,
Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen). Sie präzisierte die für Einfriedungen und
Nebenanlagen angestrebten städtebaulichen Ziele mit dem Auslegungsbeschluss
DS-Nr. 020/12 v. 08.11.2012 (vgl. Anl. 6).
Mit
Schreiben vom 03.08.2015 trat der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit der Bitte an
die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für das (ehemals) kreiseigene Grundstück
„Erlenweg 29“ zu ändern (vgl. Anl. 2, Antrag und Anl. 3, Auszug aus
der automatisierten Liegenschaftskarte).
Nachdem
die Nutzung des Grundstücks mit dem denkmalgeschützten Landhauses Lily Braun
als Förderschule aufgegeben ist, soll die Fläche nun an einen privaten
Interessenten verkauft und durch diesen wieder zu Wohnzwecken genutzt werden.
Für eine Umnutzung ist jedoch zunächst die Änderung des Bebauungsplanes
erforderlich. Angestrebt wird die Änderung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ in
„reines Wohngebiet“. Ein Auszug aus den zeichnerischen Festsetzungen
(Planzeichnung) der derzeit rechtswirksamen Fassung des Bebauungsplanes ist als
Anl. 4 beigefügt.
Unverändert
übernommen werden sollen die für angrenzende Wohnbauflächen geltenden Festsetzungen,
insbesondere das Nutzungsmaß „max. 200 m² Grundfläche“. Die im
Bebauungsplan schon bisher festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen
(„Baufenster“) sollen beibehalten werden.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark erklärte
in seinem Schreiben zugleich, die Kosten für das von ihm beantragte
Bebauungsplan-Änderungsverfahren zu tragen. Hierzu wird ein Städtebaulicher
Vertrag zu Kostenübernahme zwischen der Gemeinde und dem Landkreis abzuschließen
sein.
Das bereits 2011/12 begonnene
Verfahren zur Änderung der Festsetzungen a) zu Einfriedungen sowie b) zu Garagen
u. Nebenanlagen soll in diesem Zusammenhang wiederaufgenommen und fortgesetzt
werden. Bei der Überarbeitung des hierzu schon 2012 vorgelegten ersten Entwurfes
sollen zusätzlich die Vorgaben des Antrages DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015 (zu Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen,
vgl. Anl. 7) Berücksichtigung finden.
Das Verfahren 2. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ soll im
beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB), d.h. ohne frühzeitige
Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden und ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt werden.
Nach Billigung des hier
vorliegenden Beschlusses wird ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet, der der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt werden
wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022
2)
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Antrag v.
03.08.2015 für das Grundstück Erlenweg 29
3)
Auszug aus der Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK), hier: Grundstück Erlenweg 29
4)
Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-022,
Teil A (Planzeichnung)
Nur zur
Information:
5)
2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-022, Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 064/11 v. 05.05.2011 (ohne
Anlagen)
6)
ders., Auslegungsbeschluss
DS-Nr. 020/11 v. 05.05.2011
7)
Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei
Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015