1. Der
2. Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM-FNP-11 (vgl. Anl. 3) sowie die dazugehörige textliche
Begründung einschließlich Umweltbericht werden gebilligt.
2. Der
2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung
ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Gegenwärtig wirksam ist
der in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 neu bekannt gemachte
Flächennutzungsplan.
Die 11. Änderung
umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h. ohne Art der Bodennutzung dargestellten
Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6,99 ha. Es handelt sich einerseits
um 20, bereits in den 1930er Jahren gebildete Parzellen an den Straßen
„Wolfswerder“ und „Am Rund“ (westlicher Teil des Änderungsbereiches) und
andererseits um eine östlich angrenzende Freifläche, die in Nord-Süd-Richtung
vom Buschgraben durchquert wird (östlicher Teil des Änderungsbereiches).
Der Bereich war im Jahr
1999 vom seinerzeit zuständigen Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen
(LBBW) von der Genehmigung des FNP ausgenommen worden. Planungsrechtlich ist
die Planung für diesen Teil des Gemeindegebietes damit in der Schwebe.
Im Rahmen der
förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 11. Änderung, die im Zeitraum
28.01. – 29.02.2008 durchgeführt wurde, gingen 1.221 Stellungnahmen ein,
darunter zwei mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, die jeweils von zahlreichen
Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurden (Stellungnahmen Nr. 009,
insgesamt 957fach eingegangen und Nr. 015, insgesamt 63fach eingegangen).
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte auch eine Beteiligung der
Behörden / Träger öffentlicher Belange.
Der zur Sitzung am
10.07.2008 vorgelegte Abwägungsbeschluss (DS-Nr. 151-1/08), in dem die
erforderliche Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen erfolgte,
wurde jedoch von der Gemeindevertretung mehrheitlich an die Verwaltung
zurückverwiesen.
Mit Beschluss
DS-Nr. 082/10 vom 01.07.2010 hat die Gemeindevertretung die Verwaltung beauftragt,
das Planverfahren wieder aufzunehmen und fortzusetzen.
Der dazu erarbeitete
2. Entwurf beschränkt sich darauf, lediglich die Flächen im westlichen,
bereits parzellierten Teilbereich entlang der Straßen „Am Rund“ und „Wolfswerder“
zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit wird eine Arrondierung des vorhandenen
Siedlungsbestandes südwestlich Buschgrabensee (Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-035) vorbereitet, die eine katastertechnisch schon früher konzipierte Straßenführung
„Am Rund“ dazu nutzt, hier einen städtebaulich sinnvollen Abschluss zu schaffen.
Der westliche Teilbereich weist eine Größe von rund 20.000 m² auf (ca.
15.000 m² Wohnbaufläche, ca. 5.000 m² Verkehrsfläche).
Der östliche, nicht
weiter parzellierte Teilbereich mit einer Größe von rund 50.000 m²
(Grünfläche, Wasserfläche) soll hingegen als Landschaftsraum dauerhaft
gesichert und von Bebauung freigehalten werden. An dieser Stelle kann so auch die
Stadtkante Berlins, die sich in den vergangenen Jahrzehnten baulich
herausgebildet hat, weiter klar ablesbar bleiben. Im Zusammenhang mit dem
1. Entwurf war deutlich geworden, dass eine Erschließung des östlichen
Teilbereiches über die bestehenden Straßen (Wolfswerder / Am Rund) oder durch
das Landschaftsschutzgebiet problematisch ist. Mit dem 2. Entwurf kann auf eine
umfassende, über die bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten für den Teilbereich hinausgehende
verkehrliche Erschließungskonzeption verzichtet werden.
Der 2. Entwurf folgt
Überlegungen, nach denen in Kleinmachnow auf Außenbereichsflächen kein neues
Bauland mehr ausgewiesen werden sollte.
Anlagen
1)
Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-11
2)
Luftbild (Stand April 2009)
3)
FNP-Entwurf, Stand 23.08.2010
4)
Begründung einschl. Umweltbericht, Stand
23.08.2010