Die Gemeindevertretung stellt den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes KITA-Verbund Kleinmachnow zum 31.12.2015 in der Fassung vom 10.05.2016 fest.
Der Jahresabschluss
mit Lagebericht wird auf der Grundlage des § 21 EigV und nach § 11 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Wirtschafts-jahres durch die Werkleitung aufgestellt.
Für die
Jahresabschlussprüfung kommen die Vorschriften des § 106 BbgKVerf sowie die
Regelungen des Abschnittes 3 der EigV zur Anwendung.
Mit Beschluss der
Gemeindevertretung vom 09.07.2015 (DS-Nr. 051/15) wurde der Jahresabschluss des
KITA-Verbundes zum 31.12.2014 festgestellt. Dementsprechend wurde der für das
Wirtschafts-jahr 2014 erwirtschaftete Bilanzverlust in Höhe von 333.372,52 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Wirtschaftsjahr
2015 ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 266.358,95 €. Gemäß § 11 Abs.
6 EigV sind Gewinne vollständig zur Verminderung des Verlustvortrages zu
verwenden. Des Weiteren wurden aus der Kapitalrücklage unterjährig 1.438,75 €
Spendengelder aus Vorjahren entnommen, am Jahresende wiederum 1.970,98 € nicht
verbrauchte Spendengelder aus dem laufenden Wirtschaftsjahr eingestellt. Es verbleibt
ein Bilanzverlust von 67.545,78 €.
Nach § 7 Abs. 4
EigV entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Prüfbericht (Testatsexemplar) mit
1. Bilanz zum 31.12.2015
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
3. Finanzrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
4. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2015
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers