Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 105.930,00 € (Vorplanungskosten 4.530,00 €, Investitionskosten 101.400,00 €).
Die Baukosten in Höhe von 90.500,00 € werden von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen, mit der darüber ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2017 umgesetzt werden.
Mit dem B-Plan KLM-BP-020
„Kiebitzberge“ wird u. a. angestrebt, Sportforum, Sportplätze, Freibad und
Wohngebiete planungsrechtlich zu sichern. Zugleich sollen die Konflikte, die
durch den Verkehr von/zum Freibad, der Gaststätte und dem Sportforum sowie den
weiteren Sporteinrichtungen entstehen, bewältigt werden, um ein störungsärmeres
Nebeneinander zu ermöglichen.
Im
Jahr 2006 wurden von der Verwaltung Fachplaner beauftragt weitere, theoretisch
denkbare Erschließungsvarianten für den Kfz-Verkehr zu beleuchten. Die
Fachplaner haben dabei 25 Varianten untersucht und bewertet. Nur vier Varianten
wurden als umsetzbar eingestuft.
In der GV-Sitzung am
22.02.2007 hat die Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen, auf Grundlage
der Variante „Ost 2 (O2)“ das Bauleitverfahren weiter zu führen und diese Variante
in der Folge auch umzusetzen.
Sie
sieht vor, die bestehende Verkehrserschließung im Grundsatz beizubehalten und
in einigen Punkten zu optimieren. Insbesondere soll das Stellplatzangebot an
dem Hauptparkplatz konzentriert und die Durchfahrt für Radfahrer verbessert
werden.
Nach der
Variante O2 soll die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Zehlendorfer Damm und
Max-Reimann-Straße erweitert werden (Ausbaulänge ca. 320 m), so dass
Radfahrer die Fontanestraße auch entgegen der Einbahnstraße befahren können. Dazu
ist die Fahrbahn um 1,75 m zu verbreitern und auf dieser Fläche ein
Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen. Ergänzend wird ein durchgängiges
Halteverbot zwischen Einmündung zur Sportanlage und dem Zehlendorfer Damm
eingerichtet.
Im Zuge der
Straßenbaumaßnahme sollen auch Pkw-Stellplätze hergestellt werden, die
einzelnen Grundstückseigentümern der Fontanestraße zugeordnet werden
(Anwohnerparkausweis). Diese Eigentümer können wegen der Topographie nur unter
erschwerten Bedingungen auf dem eigenen Grundstück Stellplätze herstellen. Die Gemeinde
wird vor Beginn der Baumaßnahme mit den betreffenden Grundstückseigentümern die
Kostenübernahmefrage klären und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihnen
treffen.
Für die Erweiterung der
Fahrbahn wurden zwei Varianten untersucht (Variante 1
- Radfahrstreifen und Variante 2 - Schutzstreifen für den Radverkehr).
Bei der
Herstellung eines Radfahrstreifens müsste die Straße eine Mindestbreite von
4,85 m erhalten. Der Radfahrstreifen wäre zur Fahrbahn durch einen
ununterbrochenen Breitstrich von 0,25 m getrennt, der nicht vom Kfz
überfahren werden darf. Bei dieser Variante wurde aber festgestellt, dass er
mit einem erheblichen Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet verbunden wäre und
12 bis 17 Bäume gefällt werden müssten. Des Weiteren würden Konflikte bei Halte-, Lade- oder Liefervorgängen entstehen. Diese
Variante soll nicht umgesetzt werden.
Bei der Variante mit dem Schutzstreifen wird die Fahrbahn von jetzt
2,75 m auf künftig 4,50 m verbreitert (Breite Asphaltneubau
1,75 m). Die Umsetzung dieser Variante verursacht den geringstmöglichen
Eingriff in den Landschaftsraum. Die geringere Fahrbahnbreite im Vergleich zum
Radfahrstreifen führt dazu, dass 16 von den sonst betroffenen 17 Bäumen
erhalten werden können. Im Abstand von 1,75 m vom künftigen westlichen
Fahrbahnrand wird ein unterbrochener Breitstrich in einer Breite von 0,25 m
aufgetragen, um eine Fläche für den Radfahrer zu schaffen (Schutzstreifen für
Radfahrer). Diese Variante ist zur
Umsetzung vorgesehen.
Kostenschätzung
Pos. |
Leistungsverzeichnis |
brutto |
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Vorplanungskosten brutto (2016) |
4.530 € |
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Planungskosten brutto (2017) |
10.900 € |
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Baukosten brutto (2017) |
90.500 € |
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1 |
Baustelleneinrichtungsarbeiten |
10.900€ |
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2 |
Erdarbeiten |
10.500 € |
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3 |
Aufbrucharbeiten |
4.000 € |
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4 |
Straßenbauarbeiten |
54.200 € |
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5 |
Beschilderung und Markierung |
6.700 € |
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6 |
Landschaftsbauarbeiten |
4.200 € |
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Gesamtkosten brutto |
105.930 € |
Die Maßnahme
dient vorrangig dazu, die Erreichbarkeit des Freibades Kiebitzberge für den
Radverkehr deutlich zu vereinfachen. Sie soll dazu beizutragen, dass jedenfalls
der durch Besucherinnen und Besucher des Freibades verursachte Kfz-Verkehr im
Gebiet (insbesondere entlang Gerhart-Eisler-Straße / Fontanestraße) abnimmt.
Der Bau des Schutzstreifens verbessert somit die verkehrliche Erschließung des
Bades und soll entsprechend von der Freibad Kiebitzberge GmbH finanziert
werden.
Hierzu ist
kurzfristig ein entsprechender Vertrag mit der GmbH auszuhandeln, um eine
Realisierung der Maßnahme im Jahr 2017 abzusichern.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
101.400,00 € |
beschlussrelevant
Anlage 1 – Lagepläne
Anlage 2 – Querschnitt
Zur
Information
Anlage 3 – Grundlagenpapier