1)
Die
Entwürfe der Bebauungspläne
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 1),
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 2),
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“ (vgl. Anl. 3),
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ (vgl. Anl. 4) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“ (vgl. Anl. 5)
sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung (vgl.
Anlagen 1 bis 5) gebilligt.
2)
Die Entwürfe, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der
Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die insgesamt fünf Bebauungsplan-Verfahren
für die Trasse der „Potsdamer Stammbahn“ wurden mit Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2014
eingeleitet.
Bei der Potsdamer (Stamm-)Bahn
handelt es sich um die erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838
als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam eröffnet. Nach Kriegszerstörungen,
dem teilweisen Abbau von Gleisen ab 1945 und 1961 sowie nach Einstellung des
verbliebenen Betriebs am 18. September 1980 verfallen die Anlagen.
Bauliche
Anlagen im Trassenbereich würden die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus
der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit
aussichtslos machen. Mit
der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde deshalb in die Lage
versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich rechtzeitig
entgegentreten zu können.
Auf Teilflächen unmittelbar nördlich der Wohngrundstücke „An der Stammbahn“ Haus-Nr. 11 bis Haus-Nr. 207, die gegenwärtig gärtnerisch genutzt werden (Grabeland/Nutzgarten), soll jedoch die Errichtung von offenen Einfriedungen wie z.B. Maschendraht-, Stabmatten- oder Holzlattenzäunen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig werden.
Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e werden als Textbebauungspläne aufgestellt, für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich.
Mit DS-Nr. 135/15 vom
17.12.2015 billigte die Gemeindevertretung die Vorentwürfe zu den fünf
Bebauungsplänen. Zu den Vorentwürfen erfolgte am 16. Februar 2016 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Protokoll dieser
Erörterungsveranstaltung ist als Anl. 6
beigefügt. Die Auswertung der eingegangenen Stellungsnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in Anl. 7 dargestellt.
Die Entwürfe der Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e Trasse Potsdamer Stammbahn (vgl. Anl. 1 ‑ 5) sind öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Bebauungsplan-Entwürfe, jeweils Textbebauungsplan mit Abgrenzung
Geltungsbereich:
1) KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“
2) KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“
3) KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“
4) KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ und
5) KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“,
Auswertung der frühzeitigen Beteiligungen:
6) Erörterungsveranstaltung zu den B-Plan-Vorentwürfen v. 16.02.2016, hier: Aktennotiz (Protokoll)
7) Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange u. Nachbargemeinden mit Schreiben v. 05.01.2016, hier: Auswertung