Für die Realisierung der Maßnahme sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2018 170.000 € (brutto) und im Haushalt 2019 295.000 € (brutto) zur Verfügung zu stellen.
Dieser Beschluss ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.
Ausgangssituation
Die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow und die Gemeinde Kleinmachnow schlossen am 27. Mai 2014 mit UR-Nr. 62/2014 des Notars Robin Maletz (Berlin) einen Grundstückskauf- und Städtebaulichen Vertrag. Darin verpflichtete sich die Kirche unter anderem dazu, ergänzend zu den eigenen Bauantragsunterlagen auch ein Freiflächengestaltungskonzept für weitere, außerhalb ihres eigentlichen Bauvorhabens gelegene Teile des ehem. Gutshofes zu erarbeiten.
In Teil B des Vertrages ist dazu unter § 2 festgelegt:
„Der Käufer verpflichtet sich, auf eigene Kosten ein
landschaftsplanerisches Freiflächengestaltungskonzept einschließlich
Entwässerungsplanung für die in Anlage 4 bezeichneten Flächen F1, F2, K2,
K3, ST und BST von einem geeigneten Fachbüro erstellen zu lassen. Das Konzept
ist auf der Grundlage der als Anlage 5 beigefügten Stellplatzkonzeption, unter
Beachtung denkmalpflegerischer und naturschutzrechtlicher Vorgaben und unter
Berücksichtigung der in Anlage 4 als „Ausbau Quartierpotential
Fledermäuse“ gekennzeichneten Fläche im Einvernehmen mit der Verkäuferin zu
erarbeiten.“
Eine Übersicht über die im städtebaulichen Vertrag genannten Teilflächen ist als Anl. 1 beigefügt.
Stand
der Vorplanung
Inzwischen hat das von der Kirchengemeinde beauftragte Büro hochC Landschaftsarchitektur eine Vorentwurfsskizze für ein solches Freiflächengestaltungskonzept vorgelegt. Das Konzept nimmt Bezug auf eine bereits 1999 abgeschlossene Diplomarbeit zum ehem. Gutshof und seiner künftigen (Neu-)Gestaltung (vgl. Anl. 4, Auszug aus der Diplomarbeit).
Eine erste Fassung des Konzeptes wurde im September 2016 im Bauausschuss (19.09.), im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales (20.09.) und im Finanzausschuss (22.09.2016) vorgestellt. Die insbesondere von den Mitgliedern des Bauausschusses gegebenen Hinweise wurden aufgegriffen und in das Konzept eingearbeitet. Die insgesamt bearbeitete Fläche geht über den vertraglich eigentlich geforderten Bereich hinaus und umfasst auch die Standorte des ehemaligen Herrenhauses im Süden (Flurstück 49) und einer Scheune im Norden (Flurstück 52; vgl. Abgrenzung in Anl. 2).
Die Vorentwurfsskizze ist als Anl. 3 beigefügt. Sie wurde vom Büro hochC hinsichtlich der denkmalpflegerischen Belange mit dem Bbg. Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologisches Landesmuseum (BLDAM, Denkmalfachbehörde) und dem Landkreis, Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) abgestimmt. Hinsichtlich der Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgte eine Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Naturschutzbehörde (UNB; vgl. dazu Anl. 5 und 6, Protokolle).
In der Anlage zu DS-Nr. 098/16/1 – Eckwertebeschluss 2017 für die Gemeinde Kleinmachnow ‑ wird die Maßnahme wie folgt erläutert:
„Im Zusammenhang mit dem Neubau der evangelischen Kirche soll die gemeindeeigene Gutshoffläche zwischen "Festwiese", Medusentor u. Zehlendorfer Damm aufgewertet werden, Realisierung: ab 2018, angestrebt wird eine der historischen Bedeutung angemessene Gestaltung. Kosten nach erster Grobkalkulation: 170.000 EUR.“
In der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 ist eine neue Maßnahme mit der Bezeichnung „Altes Dorf, Neugestaltung Freifläche ehem. Gutshof“ mit der Prioritätsstufe 3 zu berücksichtigen.
Mit dem hier vorgelegten Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die nächsten planerischen Schritte und eine Umsetzung der Maßnahme im Zeitraum 2018/19 vorzubereiten.
Das Planungsbüro hochC hat dazu Bruttokosten in Höhe von 84.000,00 EUR für Planungsleistungen und in Höhe von 381.000,00 EUR für Bauleistungen, insgesamt also 465.000,00 EUR (brutto) kalkuliert. Darin sind neben der eigentlichen, gemäß Vertrag zu beplanenden Fläche A (vgl. Kennzeichnung in Anl. 2) auch die Bau- u. Planungskosten für die zusätzlich betrachteten Flächen B1 (ehem. Herrenhaus) und B2 (Scheune) berücksichtigt. Enthalten sind außerdem die Kosten für ergänzende Vermessungsarbeiten, für archäologische Sondageschnitte und Grabungen sowie für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen.
Die Vorplanung wird verwaltungsintern und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der Gemeindevertretung weiter zu präzisieren sein. Daran anschließend ist auf der Grundlage eines Entwurfes ein Errichtungsbeschluss zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
55.10 |
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Teilhaushalt/Budget: |
50.26 |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
170.000,- EUR (2018) |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
295.000,- EUR (2019) |
1) Übersichtskarte Flächen (aus: Städtebaul. Vertrag Kirche – Kommune v. 27.05.2014, Anl. 4)
2) Auszug Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der bearbeiteten Flächen
3) Ev. Auferstehungskirchengemeinde (Auftraggeber), hochC Landschaftsarchitektur (Auftragnehmer), Freiflächenplanung Gutshof Kleinmachnow ‑ Vorentwurfsskizze, Stand 14.11.2016
Nur zur Information:
4) Sven Hannemann, Gartendenkmalpflegerische Untersuchung des ehem. Gutsparks
5) hochC Landschaftsarchitekten, Protokoll Abstimmung Denkmalbehörden
6) ders., Protokoll Abstimmung Untere Naturschutzbehörde