Betreff
Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 012/17
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Kleinmachnow.  

 

 

Anlagen: 

1. Gefahrenabwehrbedarfsplan (Stand: 24. September 2016)

2. Erläuterungsblatt zur Beschlussvorlage DS-Nr. 012/17 (nicht beschlussrelevant)


Die Gemeinde Kleinmachnow ist Träger des Brandschutzes für die Kommune.

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Brand-Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) haben die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und kreisfreien Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Die Leistungsfähigkeit muss durch die Kommunen nachgewiesen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 des (BbgBKG) müssen die amtsfreien Gemeinden eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die Löschwasserversorgung bestimmen.

Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan mit integrierter Gefahren- und Risikoanalyse wurde aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse Ende 2014 durch die Verwaltung beauftragt und durch ein externes Ingenieurbüro erarbeitet. Hierbei wurden u.a. die sächlichen und personellen Ressourcen in einer Ist-Soll Struktur untersucht. Anhand der Einsatzanzahl der vergangenen Jahre sowie Einsatzart und Einsatzumfang, Eintreffzeiten, verfügbarem Personal und vorhandener Technik wurde ermittelt, was für die Feuerwehr Kleinmachnow sachlich und personell vorzuhalten ist.

Aufgrund der erhobenen Daten wurde ein Schutzziel definiert. Demnach soll die erste Einheit mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 80 % der Fälle erreicht werden. Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 6 Einsatzkräften soll innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen. Dieses Schutzziel soll in mindestens 90 % der Fälle erreicht werden.

Auch hinsichtlich erforderlicher Ersatzbeschaffungen an Fahrzeugen soll das Gutachten der mittel- und langfristigen Haushaltsplanung dienen und der Gemeindevertretung einen entsprechenden Überblick verschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein