Betreff
Beschränktes Halteverbot auf den Hauptstraßen
Vorlage
DS-Nr. 080/17
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich beim Landesbetrieb Straßenwesen sowie der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde für ein beschränktes Halteverbot auf den Hauptstraßen einzusetzen.

Das Halteverbot soll jeweils die Straßen nördlicher Zehlendorfer Damm (ab Höhe Förster-Funke-Allee), östliche Ernst-Thälmann-Straße bis Steinweg, Förster-Funke-Allee, Hohe Kiefer und den östlichen Stolper Weg bis Auf-/Abfahrten A115 umfassen. Es soll während der Tageszeit (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) gelten.  


Ein großes Problem des Kleinmachnower Verkehrs besteht in dem häufigen Start-Stopp durch zugeparkte Straßen. Dies zieht, verursacht durch ständiges Anfahren und Abbremsen, erhöhte Lärm- und Schadstoffemissionen nach sich. Zudem besteht durch die eingeschränkte Sicht in die Straßen ein erhöhtes Unfallrisiko. Besonders gefährlich ist hier der Abschnitt um die Kreuzung Zehlendorfer Damm/Klausenerstraße. Die parkenden Fahrzeuge versperren in der Kurve die Sicht für den Verkehr.

Das Thema scheint auch den Kleinmachnower Bürgern wichtig zu sein, da das Thema auf Platz 7 des Bürgerhaushaltes (Antrag-Nr. 016) gewählt wurde.  


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein