1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt
geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 04.09.2017 wird gebilligt.
3) Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 18.11.2010 (DS-Nr. 164/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ eingeleitet worden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-044 wird angestrebt, die Gartensiedlung am Teltowkanal, die planungsrechtlich bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Teil des Außenbereiches (§ 35 BauGB) ist, planungsrechtlich dauerhaft zu ordnen.
Dazu soll das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt werden. Regelmäßig zulässig werden damit künftig Wochenendhäuser mit max. 30 m² Grundfläche und ausnahmsweise auch Wochenendhäuser mit max. 60 m² Grundfläche, sofern sich der Baugrund als geeignet erweist und eine ausreichende Entwässerung nachgewiesen wird.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich insgesamt 80 Grundstücke. Bei der überwiegenden Zahl handelt es sich um Garten- bzw. Erholungsgrundstücke oder die Flächen liegen brach. Mit Stand Juli 2017 werden 22 Gebäude zum Dauerwohnen und drei Gebäude als Nebenwohnung genutzt (vgl. Anlage 5, Nutzungskarte).
Mit dem Bebauungsplan sollen zwölf der zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke, für die eine Baugenehmigung für dauerhaftes Wohnen vorliegt und diese auch ausgeübt wird, eine bestandssichernde Festsetzung erhalten.
Auf drei weiteren Grundstücken mit bisher bauordnungsrechtlich nicht genehmigtem Dauerwohnen soll künftig ebenfalls eine dauerhafte Wohnnutzung zulässig sein. Damit soll denjenigen Nutzern bzw. Eigentümern Vertrauensschutz gewährt werden, die zwar ohne bauordnungsrechtliche Genehmigung, aber auf der Grundlage (anderer) behördlicher Schriftstücke jahrelang von einer zulässigen Wohnnutzung ausgingen.
Es wird damit für künftig auf 15 Grundstücken das Dauerwohnen bauplanungsrechtlich zulässig.
Für fünf weitere Grundstücke, die aktuell als Hauptwohnsitz genutzt werden, denen im (künftigen) Bebauungsplan KLM-BP-044 aber kein Dauerwohnrecht eingeräumt werden kann, besteht die Möglichkeit, von der neu in das Baugesetzbuch aufgenommenen Regelung in § 12 Abs. 7 BauGB Gebrauch zu machen. Hierzu liegt der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein gesonderter Beschlussvorschlag vor (DS-Nr. 128/17).
Die Anwendung von § 12 Abs. 7 BauGB zum Vorhaben- und Erschließungsplan setzt in jedem Fall zunächst das Inkrafttreten des Bebauungsplanes KLM-BP-044 voraus, da sie nur auf bereits bestehende Sondergebiet, die der Erholung dienen, anwendbar ist.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 09.05. bis einschließlich 15.06.2016 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 03.05.2016) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-044
Bebauungsplan KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, bestehend aus:
2)
Teil
A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3)
Teil
B ‑ Textliche Festsetzungen
4)
Begründung
zum Bebauungsplan KLM-BP-044, Stand: 04.09.2017
Weitere Unterlagen:
5)
Nutzungskarte
(Zusammenfassung der Bestandsaufnahme, Stand: August 2017)