1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I
S. 1057) ‑ BauGB ‑ den
Bebauungsplan KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“
(vgl. Anlage 2) als Satzung.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Bei der Potsdamer Stammbahn
handelt es sich um die 1838 eröffnete erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Im
April 1945 führten Kriegsauswirkungen zu einer Unterbrechung der Trasse, es
fuhren nur noch Pendelzüge zwischen Düppel und Bahnhof Zehlendorf. Nach dem Bau
der Berliner Mauer 1961 wurde der S-Bahn-Pendelbetrieb zwischen Zehlendorf und
Düppel zwar weitergeführt. Da die Strecke aber auf West-Berliner Gebiet lag,
war sie für die Kleinmachnower Bevölkerung nicht mehr zugänglich. Pendler in
den Ostteil Berlins mussten nun den Umweg über den südlichen Berliner Eisenbahn-Außenring
oder über Buslinien bis zum S‑Bahnhof Schönefeld nehmen. Der
S-Bahn-Betrieb auf dem Abschnitt Zehlendorf–Düppel wurde am 18. September
1980 eingestellt. Seither verfallen die baulichen Anlagen.
[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Potsdamer_Stammbahn].
Konkrete
Schritte zur Wiederinbetriebnahme blieben nach der Wende 1989/90 aus. Im Jahr
2013 schrieb die Deutsche Bahn AG vielmehr die Flächen der „Friedhofsbahn“ zum
Verkauf aus. Nicht absehbar war, ob eine ähnliche Entwicklung auch für die Flächen
der „Potsdamer Stammbahn“ bevorsteht. Im Falle der Veräußerung hätte ein
künftiger privater Eigentümer die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken
gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragen können. Nach
Freistellung wäre die Fläche ‑ im Rahmen der planungsrechtlichen
Möglichkeiten ‑ auch baulich nutzbar gewesen.
Bauliche Anlagen im Trassenbereich würden jedoch die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung zwischen Magdeburg – Werder (Havel) – Potsdam und Berlin-Potsdamer Platz ‑ Berlin Hbf. unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer (Stamm-)Bahn ist jedoch im Sinne einer weitsichtigen Planung für die Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf und Metropolraum Berlin-Brandenburg insgesamt von besonderer Bedeutung.
Mit
der Aufstellung von Bebauungsplänen, hier dem Bebauungsplan KLM-BP-048-d „Potsdamer
Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ soll die Gemeinde deshalb in
die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich
rechtzeitig entgegentreten zu können.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 20.02.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 27.02. bis einschl. 31.03.2017 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ (Textbebauungsplan) als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Hinweis: Die zu diesem Bebauungsplan vorliegenden erläuternden Texte und Begründungen können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Fachbereich Bauen/Wohnen, Zi. 2.05 [2.06]) eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich
Musikerviertel“
2)
Satzung
KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“
‑ Textbebauungsplan ‑