1)
Für
eine ca. 4.300 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße und nördlich des Grundstückes
Fahrenheitstraße 6 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des
Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6
„nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
2)
Der
Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2
„Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 2) ersetzen
und folgendermaßen ändern: Die momentan noch mögliche Höhe bei Neubauten von
bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m wird auf höchstens IV Geschosse
mit maximal 16,00 m reduziert. Entsprechend wird die bislang festgesetzte GFZ
von 2,0 auf 1,4 minimiert. Eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen
Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss wird ergänzt (vgl. Anlage 3).
3) Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Für ein Grundstück östlich der Fahrenheitstraße und nördlich
des Grundstückes Fahrenheitstraße 6 soll ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden
(Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Das künftige Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4.300 m²
und gehört zum städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB
A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991). Das Grundstück ist im Eigentum
der gemeindeeigenen P & E – Planungs- und Entwicklungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH.
Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-6 soll das bisher geltende
Planungsrecht ersetzen und insoweit ändern. Es handelt sich um den
Bebauungsplan
-
KLM-BP-006-c-2
„Fashion Park / östliches Kerngebiet“, rechtswirksam seit 28.06.2002.
Mit diesem Bebauungsplan war der Ursprungsbebauungsplan KLM-BP-006-c
„Fashion Park“, rechtswirksam seit 27.03.1997, überplant worden. Eine insgesamt
rund 7.000 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße wurde dabei als
Kerngebiet festgesetzt (vgl. Anlage 2).
Mit dem Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 vom 17.12.2015 änderte die Gemeindevertretung die städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“. Auf Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen die Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es in Kleinmachnow zunehmend Handlungsbedarf beim Wohnungsangebot insbesondere für ältere Menschen, junge Familien und Haushalte mit geringem Einkommen gibt.
Von den angestrebten bis zu 270 Wohneinheiten (WE) sollen deshalb rund 50 % als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Für diesen Anteil sollen überwiegend Flächen im kommunalen Eigentum südlich Stahnsdorfer Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ genutzt werden. Die Flächen des Plangebietes KLM-BP-006-c-5 und des künftigen Plangebietes -006-c-6 grenzen unmittelbar aneinander.
Um eine Sichtachse zwischen geplanter neuer Wohnbebauung und dem Erholungsareal des Stolper Berges dauerhaft sicherzustellen, soll das momentan mögliche Baurecht des unmittelbar dazwischen liegenden, noch unbebauten Grundstückes in Hinblick auf die Höhe reduziert werden. Konkret bedeutet dies, dass künftig Neubauten nicht mehr mit bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m Firsthöhe realisiert werden dürfen, sondern höchstens mit IV Geschossen und maximal 16,00 m. Entsprechend wird die festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 verringert. Für eine gefällige optische Erscheinung wird zusätzlich eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss ergänzt (vgl. Anlage 3).
Die Kosten des Bebauungsplan-Verfahrens werden von der P&E mbH als
der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches des B-Planes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“
2. Auszug aus dem rechtwirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen)
3. geänderte und ergänzende Textliche Festsetzungen (Konzept)