Betreff
Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks Hohes Holz 26 nach SachenRBerG
Vorlage
DS-Nr. 008/18
Art
Beschlussvorlage

Der Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks (SachenRBerG) bei gleichzeitiger Aufgabe des Erbbaurechts am Grundstück Hohes Holz 26 wird genehmigt.

 

Belastungsvollmacht nach den Regeln der Genehmigungsfreistellungsverordnung wird erteilt.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt.

 

  


Die Gemeinde Kleinmachnow ist Eigentümerin des Grundstücks in Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 976, Hohes Holz 26. Dieses ist eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6122 lfd. Nr. 71 des Bestandes und hat eine Größe von 682 m².

Am 27.03.2006 wurde zur UR.-Nr. 159/06 vor dem Notar Christian Kirsch mit den damaligen Gebäudeeigentümern und Nutzern das Erbbaurecht begründet und dazu das Erbbaurechtsgrundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6587 angelegt.

Der Erbbaurechtsvertrag wurde mit DS-Nr. 128/06 durch die Gemeindevertretung am 01.06.2006 genehmigt.

Neben den gesetzlichen Vorgaben wurde u.a. in § 13 des Erbbaurechtsvertrages die Verkaufsverpflichtung an den Erbbaurechtsnehmer entsprechend § 57 SachenRBerG für 12 Jahre ab Beurkundung (Fristablauf 27.03.2018)vereinbart.

Am 22.12.2017 ging der Kaufantrag der Erbbaurechtsnehmer bei der Gemeinde ein. Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 184.140,00 € geboten.

Die Höhe des Kaufpreisangebotes entspricht auf der Basis des zum Zeitpunkt der Abgabe des Gebotes geltenden Bodenrichtwertes in Höhe von 540,00 €/m² damit den Bedingungen des nach SachenRBerG geltenden Regeln dem hälftigen Bodenwert nach § 68 i.V.m. § 19 SachenRBerG.   (540,00 €/m² x 682 m² : 2 = 184.140,00 €)

   


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein