Der sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Freibad Kiebitzberge GmbH, in der Fassung vom 16. Februar 2018, ergebende Jahresfehlbetrag in Höhe von 220.838,81 €, beinhaltet den Verlustausgleich in Höhe von 400.000,00 €. Der Verlustausgleich ist gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen.
Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Geschäftsanteile.
Der Anteil der Gemeinde
Kleinmachnow beträgt vom Gesamtjahresfehlbetrag 199.200,00 €.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. April 2018 die Empfehlung gegeben, den im Jahresfehlbetrag bereits berücksichtigen Verlustausgleich in Höhe von 400.000,00 € gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen. Der Verlustausgleich ist aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG in den sonstigen Erträgen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
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